Ratgeber

Basisrente für Selbstständige: Rürup-Rente einfach erklärt (2026)

Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – ist die Vorsorgeform mit dem größten Steuerhebel für Selbstständige. Sie hat aber strenge Regeln. Hier bekommst du beides: die Vorteile mit Zahlen für 2026 und die Einschränkungen, über die seltener gesprochen wird.

Redaktion Rentenpflicht-Check.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. So funktioniert die Basisrente für Selbstständige
  2. Höchstbetrag 2026: Wie viel Basisrente kannst du absetzen?
  3. Rechenbeispiel: So viel Steuern kann die Basisrente sparen
  4. Nachgelagerte Besteuerung: Was im Alter vom Steuervorteil bleibt
  5. Die Nachteile der Basisrente: streng geregelt, wenig flexibel
  6. Pfändungsschutz nach § 851c ZPO: Ein Plus für Selbstständige
  7. Basisrente und Rentenpflicht: Was die Pläne bedeuten
  8. Für wen sich die Basisrente eignet – und für wen nicht
Das Wichtigste in Kürze
  • Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagte) zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar – abzüglich gesetzlicher Rentenbeiträge.
  • Bei 10.000 € Beitrag und 42 % Grenzsteuersatz sinkt die Steuer im Einzahlungsjahr um rund 4.200 € (vereinfachtes Beispiel).
  • Die Rente wird später nachgelagert besteuert: bei Rentenbeginn 2026 zu 84 %, ab Rentenbeginn 2058 zu 100 %.
  • Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar; ausgezahlt wird eine lebenslange Rente frühestens ab 62.
  • Eine Basisrente befreit nicht von der geplanten Rentenpflicht – sie ist eine ergänzende, steuerlich geförderte Vorsorge.

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist für Selbstständige eine steuerlich geförderte Altersvorsorge: Beiträge sind 2026 bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagte) zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, abzüglich gesetzlicher Rentenbeiträge. Im Gegenzug wird die Rente später versteuert, und das Kapital ist nicht vererblich, nicht kapitalisierbar und nur als lebenslange Rente frühestens ab 62 nutzbar. Sie passt vor allem zu Selbstständigen mit hohem Steuersatz und langfristigem Sparwillen.

Viele Selbstständige kennen die Basisrente vor allem als „Steuersparmodell“. Das greift zu kurz. Sie ist eine echte Rentenversicherung mit klaren Vorteilen – und mit Regeln, die du vor dem Abschluss kennen solltest. Gerade jetzt, wo über eine Rentenpflicht diskutiert wird, lohnt sich ein nüchterner Blick: Was kann die Basisrente für dich leisten, und was nicht?

So funktioniert die Basisrente für Selbstständige

Die Basisrente ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt. Sie gehört zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge, der Basisversorgung. Dort liegen auch die gesetzliche Rente und die berufsständischen Versorgungswerke. Deshalb wird sie steuerlich genauso behandelt: Beiträge sind im Rahmen eines gemeinsamen Höchstbetrags absetzbar, die Rente wird später versteuert.

Du schließt die Basisrente als Vertrag bei einem Anbieter ab, meist bei einem Lebensversicherer. Der Vertrag muss nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert sein. Es gibt zwei Grundformen: die klassische Basisrente mit garantierten Leistungen und die fondsgebundene Basisrente, bei der deine Beiträge in Investmentfonds fließen, etwa in ETFs. Wie die zweite Variante funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur ETF-Basisrente.

Ansparphase

Du zahlst monatlich oder als Einmalbetrag ein. Die Beiträge setzt du in der Steuererklärung als Sonderausgaben ab – 2026 bis 30.826 € (Ledige).

bis zum Rentenbeginn

Rentenbeginn

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62 Jahren (bei Altverträgen bis 2011 mit 60). Eine Auszahlung des Kapitals auf einen Schlag ist nicht möglich.

ab 62

Rentenphase

Du bekommst eine lebenslange monatliche Rente. Sie ist nachgelagert steuerpflichtig – bei Rentenbeginn 2026 zu 84 %.

lebenslang

Ergänzend kannst du eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung sowie eine Hinterbliebenenrente einschließen. Die Hinterbliebenenrente ist nur für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und für Kinder mit Kindergeldanspruch möglich.

Höchstbetrag 2026: Wie viel Basisrente kannst du absetzen?

Seit 2023 sind Beiträge zur Basisrente zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar – allerdings nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (§ 10 Abs. 3 EStG). Er entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und steigt jedes Jahr mit. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner mit Zusammenveranlagung verdoppelt er sich.

Basisrente: abziehbarer Höchstbetrag (Ledige)

0 €10k €20k €30k €40k €26.528202327.566202429.344202530.826202632.3082027*

§ 10 Abs. 3 EStG (Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung). *2027: eigene Berechnung aus den Werten der Rechengrößen-VO 2027 (Entwurf). Seit 2023 zu 100 % abziehbar.

Quellen: § 10 Abs. 3 EStG; steuerschroeder.de (2025/2026). *2027: eigene Berechnung (130.800 € × 24,7 %) aus dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 zu den Rechengrößen, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Stand: 09.10.2026.
JahrLedigeZusammenveranlagteStatus
202529.344 €58.688 €amtlich
202630.826 €61.652 €amtlich
2027*ca. 32.308 €ca. 64.616 €Prognose

Wichtig: Der Höchstbetrag ist ein gemeinsamer Topf

Der Höchstbetrag gilt gemeinsam für Beiträge zur gesetzlichen Rente, zu einem Versorgungswerk und zur Basisrente. Zahlst du schon Pflichtbeiträge, bleibt entsprechend weniger Raum für die Basisrente. Beispiel: Ein pflichtversicherter Handwerker zahlt 2026 den Regelbeitrag von 735,63 € im Monat, also 8.827,56 € im Jahr. Für eine Basisrente bleiben ihm damit noch rund 21.998 € Abzugsvolumen.

Steuerliche Hinweise sind allgemeiner NaturBeiträge zur Basisrente sind als Sonderausgaben bis zum jährlichen Höchstbetrag abziehbar (2026: 30.826 € für Ledige, 61.652 € für Zusammenveranlagte, abzüglich weiterer Altersvorsorgebeiträge wie gesetzlicher Rentenbeiträge). Die spätere Rente ist steuerpflichtig. Eine individuelle Steuerberatung dürfen wir nicht leisten. Bitte wende dich dafür an deine Steuerberatung.

Rechenbeispiel: So viel Steuern kann die Basisrente sparen

Als Faustregel gilt: Die Steuerersparnis entspricht ungefähr dem Beitrag mal deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Ein vereinfachtes Beispiel mit 10.000 € Jahresbeitrag:

Beispiel, eigene Berechnung: vereinfacht, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Höchstbetrag nicht anderweitig ausgeschöpft. Dein individuelles Ergebnis kann abweichen. Stand: 09.10.2026.
GrenzsteuersatzSteuerersparnis im EinzahlungsjahrEffektiver Nettoaufwand
30 %bis ca. 3.000 €ca. 7.000 €
42 %ca. 4.200 €ca. 5.800 €

Bei 30 % fällt die Ersparnis in der Praxis etwas geringer aus. Denn mit sinkendem zu versteuerndem Einkommen sinkt auch der Grenzsteuersatz. Bei 42 % gilt der Wert, solange dein Einkommen auch nach dem Abzug im 42-%-Bereich bleibt. Dazu kann ein Effekt bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen.

Schöpfst du 2026 den vollen Höchstbetrag von 30.826 € aus und bleibst durchgehend im 42-%-Bereich, ergibt das rechnerisch bis zu rund 12.947 € Steuerersparnis. Das setzt allerdings ein sehr hohes Einkommen voraus. Was die Basisrente bei deinem Gewinn bringt, zeigt der Basisrente-Steuerrechner mit dem echten Einkommensteuertarif 2026.

Nachgelagerte Besteuerung: Was im Alter vom Steuervorteil bleibt

Der Steuervorteil heute ist nur die halbe Rechnung. Im Alter wird die Basisrente wie die gesetzliche Rente versteuert. Wie viel davon steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab (§ 22 EStG):

Quelle: § 22 EStG. Der Anteil gilt für das Jahr des Rentenbeginns und bleibt danach als fester Freibetrag bestehen. Stand: 09.10.2026.
Jahr des RentenbeginnsSteuerpflichtiger Anteil der Rente
202684 %
202784,5 %
204091 %
ab 2058100 %

Ein echter Vorteil entsteht vor allem dann, wenn dein Steuersatz im Alter niedriger ist als in der Einzahlungsphase. Bei vielen Selbstständigen mit hohem Gewinn ist das plausibel – sicher ist es nicht. Wer heute wenig verdient und im Alter hohe Einkünfte erwartet, profitiert dagegen kaum. Dazu kommt ein Stundungseffekt: Das Geld, das du heute an Steuern sparst, arbeitet bis zur Rente im Vertrag mit.

Die Nachteile der Basisrente: streng geregelt, wenig flexibel

Für den Steuervorteil verlangt der Gesetzgeber Zugeständnisse. Laut § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG dürfen die Ansprüche „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“ sein. Was das im Alltag bedeutet:

Vorteile

  • Hoher Steuerabzug: 2026 bis 30.826 € (Ledige) im Jahr.
  • Lebenslange Rente – auch wenn du sehr alt wirst.
  • Pfändungsschutz nach § 851c ZPO bis zu Grenzen.
  • Beiträge sind je nach Vertrag anpassbar, auch Einmalzahlungen in guten Jahren.
  • Ab 2027 müssen Anbieter jährlich die tatsächlichen Kosten ausweisen.

Nachteile

  • Nicht vererblich: Ohne vereinbarte Hinterbliebenenrente bekommen Erben nichts.
  • Keine Kapitalauszahlung; Abfindung nur bei einer Kleinbetragsrente.
  • Zugriff frühestens ab 62 – nicht für Immobilie oder Business.
  • Nicht kündbar: Du kannst nur pausieren, beitragsfrei stellen oder – wenn der Vertrag es zulässt – zu einem anderen Anbieter übertragen. Alle Wege erklärt der Ratgeber Rürup-Rente kündigen.
  • Die Rente ist im Alter zu 84 bis 100 % steuerpflichtig.

Dazu kommen die Kosten. Sie unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich und wirken über Jahrzehnte. Eine ehrliche Rechnung mit Vor- und Nachteilen findest du im Ratgeber Lohnt sich die Rürup-Rente?.

Pfändungsschutz nach § 851c ZPO: Ein Plus für Selbstständige

Als Selbstständiger trägst du ein unternehmerisches Risiko. Geht das Geschäft schief, können Gläubiger auf dein Vermögen zugreifen. Die Basisrente bietet hier einen Schutz, den ein freies ETF-Depot nicht hat.

Geschützt sind nach § 851c ZPO Verträge, die eine lebenslange Rente vorsehen, nicht vor 60 auszahlen, keine Verfügung über die Ansprüche und keine Kapitalleistung erlauben und nur Hinterbliebene begünstigen. Das angesparte Kapital ist dann bis zu Grenzen unpfändbar: Pro Jahr sind 6.000 € (im Alter von 18 bis 27 Jahren) bzw. 7.000 € (28 bis 67 Jahre) geschützt, insgesamt bis zu 340.000 €. Die Beträge werden erstmals zum 01.07.2027 angepasst.

Basisrente und Rentenpflicht: Was die Pläne bedeuten

Stand der Gesetzgebung: 09.10.2026Eine Altersvorsorgepflicht für bisher nicht pflichtversicherte Selbstständige ist nicht beschlossen. Ob, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung (Opt-out) möglich sein wird, steht nicht fest. Wir können keine Befreiung garantieren – auch nicht durch den Abschluss einer Basisrente.

Die Basisrente wird oft als Weg aus einer möglichen Rentenpflicht beworben. Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 ist sie das nicht. Bereits Selbstständige sollen sich ohnehin „voraussetzungslos“ befreien lassen können, also ohne Vertrag. Neugründer ab dem Stichtag sollen gar kein Opt-out bekommen – auch nicht in eine Basisrente. Der Dachverband BAGSV hält ausdrücklich fest, dass künftige Selbstständige nach diesem Modell keine Opt-out-Möglichkeit in eine private Altersvorsorge erhalten. Mehr dazu im Ratgeber zum Opt-out bei der Rentenpflicht.

Für Neugründer hätte eine Pflicht zudem eine steuerliche Folge: Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente zehren am selben Höchstbetrag. Der Regelbeitrag läge 2027 bei rund 9.218 € im Jahr (eigene Berechnung bei voraussichtlich 18,6 % und den Rechengrößen aus dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026). Der Raum für eine Basisrente würde entsprechend kleiner.

Basisrente, gesetzliche Rente oder Altersvorsorgedepot?

Die Basisrente ist nicht der einzige Weg. Drei Vergleichspunkte helfen bei der Einordnung:

  • Freiwillige gesetzliche Rente: flexibel zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat (2026). Freiwillige Beiträge allein begründen aber keinen Schutz bei Erwerbsminderung. In einer Modellrechnung der Stiftung Warentest (30 Jahre, 500 € im Monat) ergab die gesetzliche Rente rund 792 € brutto, eine klassische Rürup-Rente eine garantierte Rente von ca. 500 bis 600 €. Mehr dazu im Vergleich gesetzliche Rente oder privat vorsorgen.
  • Altersvorsorgedepot ab 2027: Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften bekommen erstmals Zulagen: Grundzulage bis zu 540 € im Jahr, Kinderzulage bis zu 300 € je Kind. Der Sonderausgabenabzug ist aber auf 1.800 € Eigenbeitrag begrenzt. Details im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
  • Kombination: Viele Selbstständige verbinden mehrere Bausteine – etwa ein kleines gefördertes Depot mit einer Basisrente für den großen Steuerhebel.

Für wen sich die Basisrente eignet – und für wen nicht

Ob eine Basisrente zu dir passt, hängt weniger vom Produkt ab als von deiner Situation. Diese Orientierung hilft:

Eher geeignet, wenn du …

  • einen hohen Grenzsteuersatz hast und den Höchstbetrag nicht schon mit Pflichtbeiträgen ausschöpfst,
  • langfristig sparen willst und das Geld bis zur Rente nicht brauchst,
  • eine lebenslange Rente als sichere Basis suchst,
  • dein Vorsorgevermögen vor Gläubigern schützen willst,
  • schon eine Liquiditätsreserve für dein Business hast.

Eher nicht geeignet, wenn du …

  • wenig verdienst oder in der Gründungsphase stark schwankende Gewinne hast,
  • dein Vermögen vererben willst, ohne dass Hinterbliebene im Vertrag stehen,
  • vor 62 an das Geld musst, etwa für eine Immobilie oder Investitionen,
  • noch keine Rücklagen für schlechte Monate hast,
  • vor allem auf eine Befreiung von der Rentenpflicht hoffst.

Für den Gesamtblick auf alle Wege – gesetzliche Rente, Basisrente, ETF, Altersvorsorgedepot und Versorgungswerk – lies unseren großen Vergleich Altersvorsorge für Selbstständige.

Häufige Fragen

Sind Basisrenten-Beiträge Sonderausgaben oder Betriebsausgaben?

Sonderausgaben. Beiträge zur Basisrente sind Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und keine Betriebsausgaben. Sie mindern also nicht den Gewinn deines Unternehmens, sondern werden in deiner privaten Einkommensteuererklärung abgezogen – bis zum Höchstbetrag (2026: 30.826 € für Ledige, 61.652 € für Zusammenveranlagte, abzüglich gesetzlicher Rentenbeiträge). Das gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler gleichermaßen. Wie viel Steuern das bei deinem Einkommen spart, zeigt der Basisrente-Steuerrechner.

Ab wann wird die Basisrente ausgezahlt?

Frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Verträgen bis 2011: mit 60), und zwar nur als lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag ist ausgeschlossen. Die Rente ist nachgelagert steuerpflichtig: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % zu versteuern, ab Rentenbeginn 2058 100 % (§ 22 EStG).

Was passiert mit der Basisrente, wenn ich sterbe?

Die Ansprüche sind nicht vererblich. Eine Hinterbliebenenrente ist nur für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und für Kinder mit Kindergeldanspruch möglich, wenn du sie im Vertrag vereinbart hast. Ohne solche Absicherung geht das angesparte Kapital in der Regel nicht an Erben.

Ist die Basisrente bei einer Insolvenz geschützt?

Ja, bis zu Grenzen. Nach § 851c ZPO ist Altersvorsorgekapital in begünstigten Verträgen bis insgesamt 340.000 € vor Pfändung geschützt. Ein freies ETF-Depot hat diesen Schutz nicht.

Befreit mich eine Basisrente von der geplanten Rentenpflicht?

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission könnten bereits Selbstständige ohnehin ohne Nachweis herausoptieren, Neugründer gar nicht. Eine Garantie, dass eine Basisrente bei einer künftigen Pflicht anerkannt wird, gibt es nicht (Stand 09.10.2026).

Quellen

  1. § 10 EStG – Sonderausgaben (Basisrente, Höchstbetrag) – abgerufen 09.10.2026
  2. § 22 EStG – Besteuerungsanteil von Leibrenten – abgerufen 09.10.2026
  3. § 851c ZPO – Pfändungsschutz bei Altersrenten – abgerufen 09.10.2026
  4. steuerschroeder.de: Rürup-Rente – Höchstbeträge 2025 und 2026 – Sekundärquelle, Stand 2026
  5. Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 – verkündet 29.05.2026
  6. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Stand 01.07.2026
  7. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
  8. Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Empfehlung 22) – 23.06.2026
  9. BAGSV: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission – 06.08.2026
  10. Stiftung Warentest: Altersvorsorge für Selbstständige – 18.05.2026
Redaktion Rentenpflicht-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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