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Opt-out bei der Rentenpflicht: was geplant ist und was offen ist

„Opt-out“ ist das Wort, auf das viele Selbstständige hoffen. Hier erfährst du, was die Pläne dazu wirklich sagen – für bereits Selbstständige und für Neugründer – und warum du dich auf kein Produkt als Befreiungsticket verlassen solltest.

Redaktion Rentenpflicht-Check.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Was bedeutet Opt-out bei der Rentenpflicht für Selbstständige?
  2. Bestand und Neugründer: Zwei Gruppen, zwei Regeln
  3. Koalitionsvertrag vs. Kommission: Der ungeklärte Widerspruch beim Opt-out
  4. Was beim Opt-out noch offen ist
  5. Warum ein Vorsorgeprodukt keine Befreiung garantieren kann
  6. Opt-out nutzen oder in der gesetzlichen Rente bleiben?
  7. So bereitest du dich trotzdem sinnvoll vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Opt-out bei der Rentenpflicht für Selbstständige ist bisher nur ein Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 – beschlossen ist nichts (Stand 09.10.2026).
  • Wer am Stichtag schon selbstständig ist, soll sich laut Kommission „voraussetzungslos“ befreien lassen können, also ohne Nachweis eines Vorsorgeprodukts.
  • Neugründer ab dem Stichtag sollen laut Kommission „ohne Opt-out“ in die gesetzliche Rente; der Koalitionsvertrag 2025 hält dagegen „andere Formen der Altersvorsorge“ offen.
  • Frist, Form, Widerruf und Stichtag des Opt-outs sind offen – kein Gesetz definiert heute „opt-out-fähige“ Produkte.
  • Vorsorge lohnt sich trotzdem: Sie sollte sich an deinem Bedarf orientieren, nicht an der Hoffnung auf eine Befreiung.

Ein Opt-out bei der Rentenpflicht für Selbstständige ist bisher nur ein Vorschlag (Stand 09.10.2026): Die Alterssicherungskommission empfiehlt, dass alle, die am Stichtag schon selbstständig sind, sich „voraussetzungslos“ befreien lassen können – ohne Nachweis eines Vorsorgeprodukts. Neugründer ab dem Stichtag sollen dagegen kein Opt-out bekommen. Der Koalitionsvertrag 2025 formuliert das anders, und ein Gesetz gibt es noch nicht.

Stand der Gesetzgebung: 09.10.2026Eine Pflicht zur Altersvorsorge für bisher nicht pflichtversicherte Selbstständige ist geplant, aber nicht beschlossen. Ob, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung (Opt-out) möglich sein wird, steht nicht fest. Wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren – auch nicht durch den Abschluss eines bestimmten Vorsorgeprodukts. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neuigkeiten gibt.

Kaum ein Begriff wird in der Debatte so oft verwendet – und so oft missverstanden. Manche lesen „Opt-out“ als sicheren Ausweg für alle. Andere glauben, sie müssten jetzt schnell einen Vertrag abschließen, um später befreit zu sein. Beides stimmt so nicht. Hier ordnen wir ein, was die Quellen wirklich sagen.

Was bedeutet Opt-out bei der Rentenpflicht für Selbstständige?

„Opt-out“ heißt wörtlich „sich herauswählen“. Gemeint ist: Eine Pflicht gilt grundsätzlich für dich, du kannst dich aber aktiv dagegen entscheiden. Das ist etwas anderes als eine Ausnahme, die automatisch greift. Beim Opt-out musst du in der Regel selbst handeln, zum Beispiel durch einen Antrag.

Wichtig: Heute gibt es kein Opt-out, weil es noch keine Pflicht gibt, aus der du dich herauswählen könntest. Es gibt nur die bestehenden Befreiungen von der heute geltenden Rentenversicherungspflicht – etwa für Kammerberufe mit Versorgungswerk oder für Handwerker nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen. Diese Regeln haben mit dem geplanten Opt-out nichts zu tun.

Bestand und Neugründer: Zwei Gruppen, zwei Regeln

Die Alterssicherungskommission unterscheidet in ihrer Empfehlung 22 klar zwischen zwei Gruppen. Entscheidend ist ein Stichtag, den der Gesetzgeber erst noch festlegen muss.

Bestand: am Stichtag schon selbstständig

Die Versicherungspflicht „sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben“. Diesen Selbstständigen soll jedoch „ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden“. Begründung der Kommission: So werde bestehenden Altersvorsorgeverträgen Rechnung getragen. Eine Altersgrenze ist nicht vorgesehen.

Neugründer: erstmals selbstständig ab Stichtag

Sie sollen „verpflichtend und ohne Opt-out“ in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Als Erleichterung gilt eine Schonfrist: drei Jahre halber Regelbeitrag (2026: 367,82 € im Monat). Das gilt nur bei der ersten Gründung im Erwerbsleben.

Welche Gruppe auf dich zutrifft und welche Sonderfälle es gibt, zeigt unser Entscheidungsbaum: Wer ist von der Rentenpflicht betroffen?. Die folgende Tabelle stellt Koalitionsvertrag und Kommission nebeneinander.

Quellen: Koalitionsvertrag 2025 (S. 20); Bericht der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 (S. 51–52); Ampel-Koalitionsvertrag 2021 laut IHK München (Sekundärquelle). Stand: 09.10.2026.
MerkmalKoalitionsvertrag 2025Kommission 2026Beschlossen?
Wer ist erfasst?„alle neuen Selbstständigen“ ohne obligatorisches Systemneue und bestehende Selbstständige ohne obligatorische Absicherungnein
Opt-out für Neugründersinngemäß ja: „andere Formen … bleiben weiterhin möglich“nein: „ohne Opt-out“nein – Widerspruch ungeklärt
Opt-out für Bestandnicht geregelt (Bestand nicht erwähnt)ja, „voraussetzungslos“nein
Zulässige Alternativprodukte (Basisrente, private Rente, ETF-Depot, Altersvorsorgedepot)nicht definiert („verlässliche Absicherung“)für Neugründer keine; für Bestand keine Produktbindungoffen
Anforderungen an Alternativen (Insolvenz- und Pfändungsschutz, Mindestniveau)nicht definiertnicht vorgesehenoffen
Stichtagnicht genannt„ab einem Stichtag“, ohne Datumoffen
Frist und Verfahren für das Opt-outnicht genanntnicht genanntoffen

Koalitionsvertrag vs. Kommission: Der ungeklärte Widerspruch beim Opt-out

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (April 2025) sagt wörtlich: „Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“ Das lässt sich als Wahlfreiheit für Neugründer lesen. Welche Formen „verlässlich“ sind und wie man das prüft, steht dort nicht.

Die Kommission empfiehlt das Gegenteil: Neugründer ohne Opt-out. Dafür bezieht sie den Bestand ein, den der Koalitionsvertrag gar nicht erwähnt – mit freiem Opt-out. Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 beschlossen, die 33 Empfehlungen „vollständig und zügig“ umzusetzen. Wie er den Widerspruch beim Opt-out auflöst, ist damit nicht gesagt.

Ein Blick zurück zeigt, dass es auch anders ginge: Der Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sah nach Darstellung der IHK München eine Wahl zwischen gesetzlicher Rente und privaten Produkten vor, die insolvenz- und pfändungssicher sind und oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen. Umgesetzt wurde das nie. Die ganze Entwicklung erklären wir im Beitrag Koalitionsvertrag und Rentenpflicht: von der Ampel bis zur Kommission.

Wie Verbände das Opt-out sehen

Die Positionen gehen weit auseinander. Wir geben sie wieder, ohne sie zu bewerten:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund): begrüßt die Einbeziehung der Selbstständigen und lehnt ein Opt-out wegen „Risikoselektion“ und Bürokratie ab (23.06.2026). Gemeint ist: Es könnten vor allem diejenigen bleiben, die sich davon Vorteile erwarten.
  • BAGSV (Dachverband der Selbstständigenverbände): empfiehlt, Bestands-Selbstständige gar nicht einzubeziehen, und erwartet eine Opt-out-Quote von „annähernd 100 Prozent“ (06.08.2026).
  • ver.di: begrüßt die Pflicht ohne Opt-out für Neue und kritisiert, dass der Bestand optieren darf (01.07.2026).
  • VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen): fordert vor allem eine faire Beitragsbemessung und Sonderregeln für Ältere (11.09.2026).

Für deine Planung zählt am Ende nur, was im Gesetz steht. Den aktuellen Stand mit Datum je Schritt findest du im Stand-Ticker zur Rentenpflicht.

Was beim Opt-out noch offen ist

Selbst wenn das Gesetz dem Kommissionsmodell folgt, sind viele praktische Fragen ungeklärt. Diese Punkte beantwortet bisher keine Primärquelle:

  • Frist: Musst du das Opt-out innerhalb einer bestimmten Zeit erklären – und was passiert, wenn du sie verpasst?
  • Form: Reicht ein formloser Antrag bei der Rentenversicherung, oder gibt es ein eigenes Verfahren?
  • Dauer: Ist das Opt-out endgültig, oder kannst du später wieder einsteigen?
  • Stichtag: Was zählt als „schon selbstständig“ – Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung oder erste Rechnung?
  • Unterbrechungen: Was gilt, wenn du nach dem Stichtag pausierst, angestellt bist und wieder gründest? Laut Kommission soll eine „Verkettung von Neugründungen“ keine weitere Schonfrist auslösen.
  • Weitere Beiträge: Die Kommission empfiehlt zusätzlich eine „gesetzliche Kapitalrente“ mit 2 % Beitrag. Ob und wie Selbstständige daran beteiligt würden, regelt der Bericht nicht.

Warum ein Vorsorgeprodukt keine Befreiung garantieren kann

Viele Angebote im Netz erwecken den Eindruck, ein bestimmter Vertrag mache dich „opt-out-fähig“. Das lässt sich mit den Quellen nicht belegen. Im Kommissionsmodell entscheidet dein Status am Stichtag, nicht ein Produkt:

  • Bist du am Stichtag schon selbstständig, sollst du ohnehin ohne Nachweis herausoptieren können. Ein Vertrag ist dafür nicht nötig.
  • Gründest du nach dem Stichtag, ist kein Opt-out vorgesehen. Auch ein Vertrag ändert daran nichts.
  • Der Koalitionsvertrag nennt „andere Formen der Altersvorsorge“, definiert aber weder Produkte noch Mindestanforderungen.

Was ein Vorsorgevertrag leisten kann

  • Er baut Vermögen oder Rentenansprüche fürs Alter auf – unabhängig von der Politik.
  • Eine Basisrente bringt einen Steuervorteil: Beiträge sind bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar.
  • Bestimmte Verträge sind nach § 851c ZPO bis zu Grenzen vor Pfändung geschützt.
  • Er kann – je nach Produkt – zu schwankenden Einkommen passen.

Was er nicht leisten kann

  • Er befreit dich nicht von einer künftigen Pflicht – dafür gibt es heute keine Rechtsgrundlage.
  • Niemand kann zusagen, dass er bei einer künftigen Pflicht anerkannt wird.
  • Ein überstürzt gewählter, unflexibler Vertrag kann später teuer werden – etwa, weil eine Basisrente nicht kündbar ist.
  • Er ersetzt nicht automatisch den Schutz bei Erwerbsminderung, den Pflichtbeiträge in der GRV bieten.

Vorsicht bei BefreiungsversprechenSei skeptisch, wenn dir jemand mit einem Vertragsabschluss eine Befreiung von der künftigen Rentenpflicht in Aussicht stellt. Dafür gibt es heute keine Rechtsgrundlage. Ein Abschluss sollte auf deinem Bedarf beruhen, nicht auf Spekulation.

Opt-out nutzen oder in der gesetzlichen Rente bleiben?

Falls das Opt-out so kommt, stehst du als Bestands-Selbstständige(r) vor einer echten Wahl. Ein Opt-out ist keine Pflicht – du könntest auch bleiben. Beides hat Vor- und Nachteile:

Was für die gesetzliche Rente sprechen kann

Pflichtbeiträge begründen Schutz bei Erwerbsminderung: Dafür brauchst du drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI). Freiwillige Beiträge allein reichen dafür nicht. Dazu kommen eine lebenslange Rente und Hinterbliebenenschutz. Ein Jahr Beiträge auf das Durchschnittsentgelt bringt derzeit 42,52 € Monatsrente (Rentenwert ab 01.07.2026). Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar.

Was für ein Opt-out sprechen kann

Du behältst die freie Wahl, wie und wie viel du vorsorgst – wichtig bei schwankendem Gewinn. Der Regelbeitrag (2026: 735,63 € im Monat) wäre ein fester Betrag, unabhängig vom Gewinn, sofern du nicht die einkommensbezogene Variante wählst. Für 2028 erwartet die DRV einen Beitragssatz von 19,9 % (Prognose). Bestehende Verträge kannst du weiterführen.

Wie viel dich eine Pflicht im Regelbeitrag oder einkommensbezogen kosten würde, rechnest du im Rentenpflicht-Rechner in Sekunden durch.

So bereitest du dich trotzdem sinnvoll vor

Die gute Nachricht: Du kannst einiges tun, ohne auf das Gesetz zu warten – und ohne auf eine Befreiung zu spekulieren. Diese Schritte helfen dir in jedem Szenario:

Heutigen Status klären

Prüfe, ob du nach § 2 SGB VI schon heute rentenversicherungspflichtig bist – etwa mit Lehrtätigkeit oder nur einem Auftraggeber. Mehr im Ratgeber zur Rentenversicherungspflicht heute.

Beginn der Selbstständigkeit belegen

Bewahre Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung und erste Rechnungen geordnet auf. Nach dem Kommissionsmodell kann dein Status am Stichtag entscheiden.

Rentenlücke berechnen

Wie viel Rente brauchst du, und was ist schon da? Der Rentenlücke-Rechner zeigt dir die Größenordnung in wenigen Minuten.

Nach Bedarf vorsorgen

Wähle Bausteine, die zu Gewinn und Plänen passen – etwa eine Basisrente für Selbstständige mit Steuervorteil oder ab 2027 das Altersvorsorgedepot mit Zulagen. Achte auf Flexibilität.

Absicherung bei Berufsunfähigkeit prüfen

Ohne Pflichtbeiträge fehlt dir in der Regel der gesetzliche Schutz bei Erwerbsminderung. Prüfe, wie du dein Einkommen absicherst, falls du nicht mehr arbeiten kannst.

Gesetzentwurf abwarten und reagieren

Sobald Frist und Verfahren für das Opt-out feststehen, kannst du entscheiden. Bis dahin gilt: informieren statt überstürzt handeln.

Häufige Fragen

Kann ich mich als Selbstständiger von der Rentenpflicht befreien lassen?

Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission ja, wenn du am Stichtag schon selbstständig bist: Dann soll ein voraussetzungsloses Opt-out möglich sein. Für Neugründer ab dem Stichtag ist kein Opt-out vorgesehen. Ein Gesetz gibt es noch nicht, die Regeln können sich ändern (Stand 09.10.2026).

Muss ich für das Opt-out eine private Altersvorsorge nachweisen?

Laut Kommission nein. Sie spricht ausdrücklich von einem „voraussetzungslosen Herausoptieren“ für bereits Selbstständige. Ob das Gesetz später doch Bedingungen stellt, etwa einen Nachweis anderer Vorsorge, ist offen.

Gibt es ein Opt-out für Neugründer?

Im Kommissionsmodell nicht: Wer ab einem Stichtag erstmals gründet, soll verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rente. Der Koalitionsvertrag 2025 formuliert dagegen, andere Formen der Altersvorsorge blieben „weiterhin möglich“. Welche Linie das Gesetz übernimmt, ist ungeklärt.

Befreit mich eine Basisrente oder ein ETF-Depot von der Rentenpflicht?

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Nach dem Kommissionsmodell entscheidet dein Status am Stichtag, nicht ein Vertrag: Der Bestand könnte ohnehin ohne Nachweis herausoptieren, Neugründer gar nicht. Eine Basisrente kann trotzdem sinnvoll sein – wegen Steuervorteil und lebenslanger Rente, nicht als Befreiung.

Bis wann muss ich mich für das Opt-out entscheiden?

Das ist offen. Weder die Kommission noch der Koalitionsvertrag nennen eine Frist oder ein Verfahren. Falls das Gesetz eine Frist vorsieht, erfährst du sie erst mit dem Gesetzentwurf. Wir tragen jeden Schritt im Stand-Ticker ein.

Was passiert mit meinen bisherigen Rentenansprüchen, wenn ich herausoptiere?

Bereits erworbene Anwartschaften in der gesetzlichen Rente bleiben bestehen. Wie sie mit einer neuen Pflicht und einem Opt-out zusammenspielen, ist noch nicht geregelt.

Quellen

  1. Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Empfehlung 22, S. 51–52) – 23.06.2026
  2. Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD 2025 (S. 20, Z. 631–634) – April 2025
  3. Bundesregierung: FAQ zur Rentenreform – 02.07.2026
  4. IHK München: Positionspapier Altersvorsorgepflicht (Ampel-Koalitionsvertrag 2021) – Sekundärquelle
  5. Deutsche Rentenversicherung: Stellungnahme zum Bericht der Alterssicherungskommission – 23.06.2026
  6. BAGSV: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission – 06.08.2026
  7. ver.di: Rentenkommission – Position zu Selbstständigen – 01.07.2026
  8. VGSD: FAQ zur geplanten Rentenreform – 11.09.2026
  9. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 09.10.2026
  10. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Stand 01.07.2026
Redaktion Rentenpflicht-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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