Ratgeber

Altersvorsorgedepot ab 2027: Was Selbstständige bekommen

Bisher gingen die meisten Selbstständigen bei der staatlich geförderten Privatvorsorge leer aus. Ab 2027 ändert sich das: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz kommt das Altersvorsorgedepot – und du bist erstmals direkt dabei.

Redaktion Rentenpflicht-Check.de Aktualisiert am 9. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was ist das Altersvorsorgedepot?
  2. Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Wer ist ab 2027 förderberechtigt?
  3. So viel Förderung bekommst du: Zulagen und Steuerabzug
  4. Auszahlung, Steuern und Schutz: die Regeln im Alter
  5. Vorteile und Nachteile für Selbstständige
  6. Altersvorsorgedepot, Basisrente oder freies ETF-Depot?
  7. Hilft das Altersvorsorgedepot gegen die geplante Rentenpflicht?
  8. Checkliste: So bereitest du dich auf 2027 vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Ab 01.01.2027 sind Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG erstmals direkt förderberechtigt, wenn sie jünger als 67 sind und eine Steuererklärung abgegeben haben (BGBl. 2026 I Nr. 156).
  • Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € im Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag, die Kinderzulage bis zu 300 € je Kind; der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € im Jahr.
  • Das Altersvorsorgedepot investiert zum Beispiel in ETFs, ohne Garantiepflicht; das Standarddepot darf höchstens 1,0 % Effektivkosten haben.
  • Ausgezahlt wird frühestens mit 65, als Leibrente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85 – für Selbstständige ist das Depot deshalb eher Ergänzung als Basis.
  • Ob ein Altersvorsorgedepot bei einer künftigen Rentenpflicht anerkannt würde, ist offen; für Neugründer sieht das Kommissionsmodell keine Ausnahme vor.

Ja, das Altersvorsorgedepot ist auch für Selbstständige gedacht: Ab dem 01.01.2027 sind Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) erstmals direkt förderberechtigt, wenn sie jünger als 67 sind und eine Steuererklärung abgegeben haben. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € im Jahr, dazu kommen bis zu 300 € je Kind. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Stand: Oktober 2026.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Produkt für die private Altersvorsorge. Es stammt aus dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, verkündet am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Kernteile gelten ab dem 01.01.2027. Das Depot gehört zur sogenannten zweiten Schicht der Altersvorsorge, also zur geförderten Zusatzvorsorge, die bisher vor allem als Riester-Rente bekannt war.

Der große Unterschied zu Riester: Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Pflicht zur Beitragsgarantie. Investiert wird in Fonds wie ETFs (börsengehandelte Indexfonds) bis zur Risikoklasse 5. Daneben schafft das Gesetz zwei weitere Varianten:

  • Standarddepot: ein einfaches Depot mit zwei Fonds, dessen Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr betragen dürfen.
  • Garantieprodukte: Verträge mit einer Garantie von 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn.
540 €
maximale Grundzulage pro Jahr
§ 84 EStG n. F., ab 2027
300 €
maximale Kinderzulage je Kind und Jahr
§ 85 EStG n. F., ab 2027
1.800 €
geförderter Eigenbeitrag pro Jahr (höchstens)
§ 10a EStG n. F.
1,0 %
Kostendeckel im Standarddepot (Effektivkosten)
§ 2a AltZertG n. F.

Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Wer ist ab 2027 förderberechtigt?

Bis Ende 2026 waren nicht pflichtversicherte Selbstständige bei der Riester-Förderung nicht direkt berechtigt. Sie kamen nur über einen förderberechtigten Ehepartner an eine Zulage. Ab dem Beitragsjahr 2027 ändert sich das. Du bist direkt förderberechtigt, wenn alle drei Punkte zutreffen:

  • Du erzielst im Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger, insbesondere freiberuflicher Arbeit (§ 18 EStG).
  • Du bist jünger als 67 Jahre.
  • Du hast für das Jahr eine Steuererklärung abgegeben.
Förderberechtigung in der geförderten privaten Altersvorsorge. Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 156, § 10a EStG n. F. Stand: 09.10.2026.
Personengruppebis 31.12.2026ab 01.01.2027
Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht (Gewerbe, Freiberuf)nur indirekt über förderberechtigten Ehepartnerdirekt förderberechtigt (unter 67, Steuererklärung abgegeben)
Pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker, Künstler über die KSK, selbstständige Lehrer)direkt förderberechtigtdirekt förderberechtigt
Rentenversicherungspflichtig Angestellte mit Nebengewerbeüber die Anstellung direkt förderberechtigtüber die Anstellung direkt förderberechtigt

Zwei Sonderfälle solltest du prüfen lassen. Als Gesellschafter-Geschäftsführer/in einer GmbH beziehst du meist ein Gehalt, also Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die neue Regel für Gewerbe- und freiberufliche Einkünfte greift dann nicht ohne Weiteres. Und wer nebenberuflich selbstständig und gleichzeitig angestellt ist, ist meist schon über die Anstellung förderberechtigt. Ob du heute bereits pflichtversichert bist, klärt unser Ratgeber zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

So viel Förderung bekommst du: Zulagen und Steuerabzug

Die Förderung besteht aus Zulagen, die direkt in deinen Vertrag fließen, und aus einem möglichen Steuervorteil. Die Grundzulage ist gestaffelt: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Teil zwischen 360 € und 1.800 €. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € im Jahr.

Grundzulage nach Eigenbeitrag. Eigene Berechnung nach §§ 84, 86 EStG n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 156), ohne Kinderzulage. Stand: 09.10.2026.
Eigenbeitrag pro Jahrpro MonatGrundzulageFörderquote
120 € (Mindesteigenbeitrag)10 €60 €50 %
360 €30 €180 €50 %
600 €50 €240 €40 %
1.200 €100 €390 €32,5 %
1.800 €150 €540 €30 %

Dazu kommen:

  • Kinderzulage: 100 % deiner Beiträge, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Mit 1.800 € Eigenbeitrag und einem Kind sind so nach unserer Berechnung bis zu 840 € Zulagen im Jahr möglich. Paare sollten vor Abschluss klären, bei wem die Kinderzulage ankommt.
  • Bonus für junge Sparer: Wer unter 25 ist, erhält einmalig zusätzlich 200 €.
  • Sonderausgabenabzug: Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich Zulage kannst du als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt rechnet die Zulage dabei an. Ein zusätzlicher Steuervorteil bleibt vor allem bei höherem Steuersatz.

Rechenbeispiel: Was 150 € im Monat über 20 Jahre bewegen

Ein vereinfachtes Beispiel, ohne Rendite und ohne Kosten gerechnet: Du zahlst 20 Jahre lang 150 € im Monat ein, also 1.800 € im Jahr. Dazu kommt jedes Jahr die volle Grundzulage von 540 €. Nach 20 Jahren hast du 36.000 € selbst eingezahlt, der Staat hat 10.800 € dazugelegt. Insgesamt fließen also 46.800 € in deine Vorsorge. Mit einem Kind, für das du die volle Kinderzulage erhältst, kämen pro Jahr bis zu 300 € dazu. Wie viel am Ende daraus wird, hängt von der Wertentwicklung der Fonds und den Kosten ab. Das Beispiel ist eine eigene Berechnung und keine Prognose.

Die gute Nachricht: Die Zulagen hängen nicht von deinem Steuersatz ab. Gerade in Jahren mit niedrigem Gewinn, etwa in der Gründungsphase, ist die Förderquote von bis zu 50 % sehr hoch. Wichtig: Gefördert werden höchstens zwei Verträge, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen werden. Ab dem dritten neuen Vertrag gibt es keine Förderung mehr.

Auszahlung, Steuern und Schutz: die Regeln im Alter

Das Altersvorsorgedepot ist kein Sparbuch. Das Geld ist für die Rente reserviert:

  • Beginn: frühestens mit 65 oder einem früheren gesetzlichen Rentenbeginn, spätestens mit 70.
  • Form: als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht.
  • Steuern: Weil die Einzahlungen gefördert werden, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung wie bisher bei Riester. Erträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert, dafür sind die Auszahlungen im Alter steuerpflichtig.
  • Pfändungsschutz: Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist nach § 97 EStG nicht übertragbar, was bei Riester auch vor Pfändung geschützt hat. Ob das für das neue Depot im gleichen Umfang gilt, ist nach unserer Recherche noch nicht abschließend geklärt.

Noch offen (Stand: Oktober 2026)Einige Details sind für das neue Depot noch nicht abschließend geklärt oder von uns noch nicht im endgültigen Wortlaut geprüft, etwa der Pfändungsschutz, die Regeln bei vorzeitiger Verfügung und die Vererbung. Bei der bisherigen Riester-Rente musste die Förderung im Erbfall in der Regel zurückgezahlt werden, außer bei Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners. Lass dir diese Punkte vor Abschluss schriftlich erklären.

Vorteile und Nachteile für Selbstständige

Das spricht dafür

  • Erstmals direkte Zulagen für Selbstständige, unabhängig vom Steuersatz.
  • Förderquote von 30 % bis 50 % auf den Eigenbeitrag, plus Kinderzulage.
  • ETF-Anlage ohne Garantiepflicht, dadurch mehr Renditechance als bei klassischen Garantieprodukten.
  • Kostendeckel von 1,0 % im Standarddepot.
  • Schon ab 120 € im Jahr möglich, also auch in schwachen Jahren machbar.

Das spricht dagegen

  • Förderung auf 1.800 € Eigenbeitrag gedeckelt – als alleinige Altersvorsorge zu klein.
  • Geld gebunden bis mindestens 65, keine freie Entnahme für das Business.
  • Kein Schutz bei Erwerbsminderung und keine Hinterbliebenenrente wie in der gesetzlichen Rente.
  • Ohne Garantie sind Kursverluste möglich, auch kurz vor Rentenbeginn.
  • Auszahlungen sind steuerpflichtig, einige Detailregeln sind noch offen.

Altersvorsorgedepot, Basisrente oder freies ETF-Depot?

Für Selbstständige steht das Altersvorsorgedepot selten allein. Die Frage ist eher, wie es sich mit anderen Bausteinen ergänzt. Die drei ETF-nahen Wege im Kurzvergleich:

Kurzvergleich ETF-naher Vorsorgewege für Selbstständige. Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 156, § 10 EStG, § 851c ZPO. Stand: 09.10.2026, vereinfacht.
MerkmalAltersvorsorgedepotFondsgebundene BasisrenteFreies ETF-Depot
FörderungZulagen bis 540 € + 300 € je KindSonderausgabenabzug bis 30.826 € (2026, Ledige)keine
Gefördertes Volumen1.800 € Eigenbeitragbis zum Höchstbetrag–
Zugriffab 65ab 62, nur als Rentejederzeit
Pfändungsschutzvoraussichtlich, Details offenja, nach § 851c ZPOnein
Passt eher beiniedrigem bis mittlerem Gewinn, Kindernhohem Steuersatz, Wunsch nach InsolvenzschutzBedarf an Flexibilität

Ausführlich mit Steuerwirkung und Rechenbeispiel vergleichen wir die Wege im Ratgeber ETF-Sparplan für Selbstständige. Wie die Basisrente funktioniert, erklärt unser Ratgeber Basisrente für Selbstständige. Den Gesamtüberblick über alle Wege findest du in unserem Vergleich zur Altersvorsorge für Selbstständige.

Hilft das Altersvorsorgedepot gegen die geplante Rentenpflicht?

Diese Frage stellen sich gerade viele. Die ehrliche Antwort: Das ist offen, und nach heutigem Stand spricht wenig dafür. Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen (Stand: 09.10.2026). Die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 vorgeschlagen:

  • Neugründer ab einem noch offenen Stichtag sollen ohne Opt-out in die gesetzliche Rente. Eine Ausnahme für private Verträge wie Basisrente oder Altersvorsorgedepot ist dort nicht vorgesehen. Darauf weist auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV) hin.
  • Bereits Selbstständige sollen voraussetzungslos herausoptieren können, also ohne Nachweis eines bestimmten Produkts.

Ein Altersvorsorgedepot ist deshalb kein Ticket für eine Befreiung. Es kann aber ein sinnvoller Baustein sein, ganz unabhängig davon, wie die Politik entscheidet. Was zum geplanten Opt-out bei der Rentenpflicht bekannt ist, haben wir separat zusammengefasst. Den Zeitplan der Gesetzgebung verfolgen wir im aktuellen Stand zur Rentenpflicht.

Stand der GesetzgebungOb, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von einer künftigen Pflicht möglich sein wird, steht nicht fest. Wir können keine Befreiung zusichern – auch nicht durch den Abschluss eines Vorsorgeprodukts.

Checkliste: So bereitest du dich auf 2027 vor

  • Steuererklärung pünktlich abgeben: Sie ist Voraussetzung für die Förderung als Selbstständige/r.
  • Einkunftsart prüfen: Hast du Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG? Bei GmbH-Geschäftsführung den Einzelfall klären.
  • Bedarf rechnen: Das Depot ersetzt keine Basisvorsorge. Wie groß deine Lücke ist, zeigt der Rentenlücke-Rechner.
  • Alte Riester-Verträge prüfen: Für bestehende Verträge gibt es Übergangs- und Bestandsschutzregeln.
  • Angebote vergleichen: Neben Depots von Banken und Brokern sind auch geförderte Verträge von Versicherern möglich, zum Beispiel mit Garantie oder lebenslanger Rente. Achte auf die Effektivkosten.
  • Kinder mitdenken: Geplant ist zusätzlich die Frühstartrente: 10 € im Monat je Kind von 6 bis 18 Jahren in ein Altersvorsorgedepot. Der Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet, die Abstimmung im Bundestag ist für den 16.10.2026 geplant. Das ist Vorsorge für dein Kind, nicht für dich.

TransparenzRentenpflicht-Check.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und vermittelt selbst weder Depots noch Versicherungen. Geförderte Altersvorsorgeverträge in Versicherungsform, wie sie ab 2027 voraussichtlich angeboten werden, sowie Basisrenten kann auf Wunsch ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) mit dir vergleichen. Bei fondsgebundenen Produkten hängt die Wertentwicklung von den Kapitalmärkten ab, Verluste sind möglich.

Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot auch für Selbständige?

Ja, ab dem 01.01.2027. Förderberechtigt sind Selbständige, die im Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen, jünger als 67 sind und eine Steuererklärung abgegeben haben. Bis Ende 2026 waren die meisten Selbstständigen nur über einen förderberechtigten Ehepartner oder bei Pflichtversicherung dabei.

Wie viel Zulage bekomme ich im Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, also höchstens 540 € im Jahr. Dazu kommt eine Kinderzulage von 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Wer unter 25 ist, erhält einmalig zusätzlich 200 €.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Die Kernteile des Altersvorsorgereformgesetzes gelten ab dem 01.01.2027, gefördert wird ab dem Beitragsjahr 2027. Welche Anbieter zum Start welche Produkte anbieten, war im Oktober 2026 noch nicht vollständig absehbar.

Komme ich vor der Rente an das Geld im Altersvorsorgedepot?

Grundsätzlich nicht: Ausgezahlt wird frühestens mit 65 oder einem früheren gesetzlichen Rentenbeginn, spätestens ab 70. Was bei einer vorzeitigen Verfügung mit der Förderung passiert, solltest du vor Abschluss klären. Bei der bisherigen Riester-Rente musste die Förderung in diesem Fall in der Regel zurückgezahlt werden.

Befreit mich ein Altersvorsorgedepot von der geplanten Rentenpflicht?

Davon kannst du nicht ausgehen. Eine Rentenpflicht ist nicht beschlossen (Stand 09.10.2026). Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission sollen Neugründer ohne Opt-out in die gesetzliche Rente, bereits Selbstständige sollen ohne Nachweis eines Vorsorgeprodukts herausoptieren können. Ob und wie private Verträge anerkannt würden, ist offen.

Altersvorsorgedepot oder Basisrente: Was passt besser zu Selbstständigen?

Das hängt vom Ziel ab. Das Altersvorsorgedepot lohnt sich vor allem wegen der Zulagen auf bis zu 1.800 € Eigenbeitrag, auch bei niedrigem Einkommen. Die Basisrente erlaubt 2026 einen Sonderausgabenabzug bis 30.826 € und lohnt sich eher bei hohem Steuersatz. Viele Selbstständige können beides kombinieren.

Quellen

  1. Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 – verkündet 29.05.2026, Kernteile ab 01.01.2027
  2. Empfehlungen der Alterssicherungskommission – 23.06.2026, Empfehlung 22
  3. BAGSV: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission – 06.08.2026
  4. BMF: Regierungsentwurf Frühstartrente – 12.08.2026
  5. § 10 EStG – Sonderausgaben
  6. § 851c ZPO – Pfändungsschutz bei Altersrenten
Redaktion Rentenpflicht-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 9. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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