Rechner

Freiwillige Rentenversicherung Rechner: Was bringt dein Beitrag?

Du überlegst, freiwillig in die gesetzliche Rente einzuzahlen? Der Rechner zeigt dir in Sekunden, wie viele Entgeltpunkte und wie viel Monatsrente dein Beitrag bringt – und nach wie vielen Rentenjahren du deine Beiträge rechnerisch wieder heraus hättest.

Redaktion Rentenpflicht-Check.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. So rechnet der Rechner für die freiwillige Rentenversicherung
  2. Wie viel Rente bei freiwilliger Einzahlung? Beispiele 2026
  3. Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung? Die Rechnung „Beiträge zurück“
  4. Wartezeit, Erwerbsminderung, Fristen: Das musst du wissen
  5. Freiwillige Rente oder Rentenpflicht? Die Abgrenzung zum Rentenpflicht-Rechner
  6. Ergebnis richtig einordnen
  7. Was du jetzt tun kannst
Das Wichtigste in Kürze
  • 2026 kannst du freiwillig zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat einzahlen; für 2027 ergeben sich nach dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 rechnerisch rund 117,74 € bis 1.646,10 €.
  • Ein Entgeltpunkt kostet 2026 rund 9.662 € Jahresbeitrag (18,6 % von 51.944 € vorläufigem Durchschnittsentgelt) und bringt heute 42,52 € Monatsrente.
  • Faustwert 2026: 100 € Monatsbeitrag ein Jahr lang bringen rund 5,28 € Monatsrente in heutigen Werten.
  • Ohne Rentenanpassungen, Steuern und Krankenversicherung gerechnet fließen die Beiträge nach rund 19 Jahren Rentenbezug zurück – unabhängig von der Beitragshöhe.
  • Für eine Altersrente brauchst du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren; freiwillige Beiträge allein begründen keinen Schutz bei Erwerbsminderung.

Der Rechner für die freiwillige Rentenversicherung zeigt, was dein Beitrag bringt: Mit den Werten 2026 ergeben 500 € im Monat ein Jahr lang rund 0,62 Entgeltpunkte und damit rund 26 € Monatsrente in heutigen Werten. Wählbar sind 2026 Beiträge von 112,16 € bis 1.571,70 € im Monat. Rein rechnerisch hast du deine Beiträge nach rund 19 Jahren Rentenbezug zurück – ohne Rentenanpassungen, Steuern und Krankenversicherung (Modellrechnung, Stand Oktober 2026).

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Monatsrente aus allen Beitragsjahren (heutige Werte)
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Rentenbezug, bis die Beiträge rechnerisch zurück sind
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Summe deiner Beiträge
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Entgeltpunkte pro Beitragsjahr
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Monatsrente je Beitragsjahr
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Allgemeine Wartezeit (5 Jahre)

Modellrechnung, keine Renten- oder Renditezusage und keine Prognose der Rentenanpassungen. Werte 2026: Mindest- und Höchstbeitrag laut Deutscher Rentenversicherung, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 € (Rechengrößen-Verordnung 2026). Werte 2027: vorläufiges Durchschnittsentgelt 53.452 € laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Mindest- und Höchstbeitrag eigene Berechnung bei voraussichtlich 18,6 %. Rente in heutigen Werten: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026); Annahme, dass dein Beitrag mit den Löhnen mitwächst. Nicht berücksichtigt: Rentenanpassungen, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, Abschläge bei früherem Rentenbeginn. Verbindlich ist nur die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

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So rechnet der Rechner für die freiwillige Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente rechnet nicht in Euro, sondern in Entgeltpunkten. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Beiträge auf das Durchschnittsentgelt aller Versicherten (§ 70 Abs. 1 SGB VI). Für freiwillige Beiträge heißt das: Dein Jahresbeitrag wird durch die Kosten eines Entgeltpunkts geteilt. Der Rechner geht in vier Schritten vor:

  • Beitrag prüfen: Dein Monatsbeitrag muss zwischen Mindest- und Höchstbeitrag des Startjahres liegen. Liegt er darunter oder darüber, rechnet der Rechner mit dem Grenzwert und weist dich darauf hin.
  • Entgeltpunkte pro Jahr: Jahresbeitrag ÷ (Beitragssatz 18,6 % × vorläufiges Durchschnittsentgelt). 2026 kostet ein Entgeltpunkt damit 9.661,58 € im Jahr, 2027 rechnerisch 9.942,07 €.
  • Rente in heutigen Werten: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert von 42,52 € (ab 01.07.2026). Für mehrere Jahre multipliziert der Rechner die Punkte pro Jahr mit der Zahl der Beitragsjahre.
  • Beiträge zurück: Summe aller Beiträge ÷ Jahresrente. Das Ergebnis ist die Zahl der Rentenjahre, nach denen die eingezahlten Beiträge rechnerisch wieder ausgezahlt sind.

„Heutige Werte“ bedeutet: Der Rechner nimmt an, dass dein Beitrag jedes Jahr mit den Löhnen steigt und die Rente ebenfalls. Zahlst du dagegen 20 Jahre lang denselben Euro-Betrag, sinken deine Entgeltpunkte pro Jahr, sobald das Durchschnittsentgelt steigt. Endgültig zählt zudem das später festgestellte Durchschnittsentgelt eines Jahres; der vorläufige Wert ist eine gute Näherung.

Rechenwerte des Rechners. Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Werte der Rentenversicherung, abgerufen 12.10.2026), Rechengrößen-Verordnung 2026, Bundesregierung (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). 2027-Beiträge: eigene Berechnung bei voraussichtlich 18,6 %.
Wert2026 (amtlich)2027 (Entwurf)
Beitragssatz18,6 %18,6 % (voraussichtlich)
Mindestbeitrag pro Monat112,16 €rund 117,74 €
Höchstbeitrag pro Monat1.571,70 €rund 1.646,10 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt pro Jahr51.944 €53.452 €
Jahresbeitrag für 1 Entgeltpunkt9.661,58 €9.942,07 €
Aktueller Rentenwert (Monatsrente je Entgeltpunkt)42,52 €42,52 € (Anpassung 2027 offen)

Wie viel Rente bei freiwilliger Einzahlung? Beispiele 2026

Die Tabelle zeigt typische Beiträge mit den amtlichen Werten 2026. Sie macht eine einfache Faustregel sichtbar: Jeder Euro Monatsbeitrag, den du ein Jahr lang zahlst, bringt rund 5,3 Cent Monatsrente. Wer 2027 startet, bekommt pro Euro etwas weniger Entgeltpunkte, weil das Durchschnittsentgelt steigt.

Modellrechnung (eigene Berechnung) mit Werten 2026: vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €, Beitragssatz 18,6 %, Rentenwert 42,52 €. Rente in heutigen Werten, brutto, ohne Rentenanpassungen. Stand: Oktober 2026.
MonatsbeitragEntgeltpunkte pro JahrMonatsrente je BeitragsjahrMonatsrente nach 20 JahrenBeiträge in 20 Jahren
112,16 € (Mindestbeitrag)0,13935,92 €118,47 €26.918 €
300 €0,372615,84 €316,87 €72.000 €
500 €0,621026,41 €528,11 €120.000 €
735,63 € (wie Regelbeitrag)0,913738,85 €776,99 €176.551 €
1.571,70 € (Höchstbeitrag)1,952183,00 €1.660,07 €377.208 €

Zur Einordnung: Stiftung Warentest kommt in einer Vergleichsrechnung für 30 Jahre mit 500 € im Monat auf rund 792 € gesetzliche Rente brutto (test.de, 18.05.2026). Der Rechner liefert mit den Werten 2026 für dieselben Eingaben 792,17 € – die Methode ist also vergleichbar. Wie groß deine gesamte Versorgungslücke ist, zeigt der Rentenlücke-Rechner; wie viel Rente ein Beitragsjahr im Verhältnis zu deinem Bedarf bringt, erklärt der Ratgeber Rente als Selbstständiger: Wie viel bekommst du?.

Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung? Die Rechnung „Beiträge zurück“

Die Kennzahl „Beiträge zurück“ beantwortet eine einfache Frage: Wie lange musst du Rente beziehen, bis du so viel ausgezahlt bekommen hast, wie du eingezahlt hast? Das Ergebnis überrascht viele: Es hängt weder von der Höhe deines Beitrags noch von der Zahl der Beitragsjahre ab. Mit den Werten 2026 sind es rund 18,9 Jahre, mit den Werten 2027 rund 19,5 Jahre. Grund: Jeder Euro kauft gleich viele Entgeltpunkte, und jeder Entgeltpunkt bringt dieselbe Rente.

Ein Beispiel: Beginnt deine Rente mit 67, wären die Beiträge in dieser Modellrechnung etwa mit 86 Jahren zurückgeflossen. Jedes weitere Rentenjahr ist dann ein Plus, ein früher Tod ohne Hinterbliebene ein Minus. Drei Dinge verschieben das Ergebnis in der Realität:

  • Rentenanpassungen erhöhen die Rente in der Regel jedes Jahr zum 1. Juli. Wie stark, steht nicht fest; der Rechner rechnet deshalb ohne Anpassung.
  • Steuern mindern die Rente: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % steuerpflichtig, ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 %. Dafür sind die Beiträge heute als Sonderausgaben abziehbar.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Bist du im Alter gesetzlich krankenversichert, gehen von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das senkt den Nettobetrag.

Was für freiwillige Beiträge spricht

  • Lebenslange Rente, egal wie alt du wirst.
  • Die Rente nimmt an den jährlichen Rentenanpassungen teil.
  • Beiträge sind flexibel: Höhe jederzeit änderbar, Zahlung auch pausierbar.
  • Freiwillige Beiträge zählen für die Wartezeit von fünf Jahren.
  • Steuerabzug als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag.

Was dagegen spricht

  • Kein Zugriff auf das Geld, keine Kapitalauszahlung.
  • Nicht vererbbar; Hinterbliebene sind nur über die Hinterbliebenenrente abgesichert.
  • Freiwillige Beiträge allein begründen keinen Schutz bei Erwerbsminderung.
  • Beitragssatz und Rentenniveau hängen von politischen Entscheidungen ab; für 2028 erwartet die DRV 19,9 % Beitragssatz (Prognose).

Ob die gesetzliche Rente oder eine private Lösung besser zu dir passt, lässt sich nicht pauschal sagen. Einen ehrlichen Vergleich mit Basisrente, ETF-Sparplan und Altersvorsorgedepot findest du im Ratgeber Gesetzliche Rente oder privat vorsorgen?. Wie viel Steuern dir die Beiträge sparen könnten, zeigt der Basisrente-Steuerrechner – für Rentenbeiträge gilt derselbe Höchstbetrag.

Wartezeit, Erwerbsminderung, Fristen: Das musst du wissen

Wer darf freiwillig einzahlen?

Freiwillig versichern kann sich, wer nicht versicherungspflichtig ist und mindestens 16 Jahre alt ist (§ 7 SGB VI). Für die meisten Selbstständigen ohne Pflichtversicherung ist das also möglich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit einer Vollrente wegen Alters sind freiwillige Beiträge nicht mehr zulässig.

Allgemeine Wartezeit von fünf Jahren

Eine Altersrente gibt es erst, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist (§ 50 SGB VI). Dabei zählen nicht nur freiwillige Beiträge. Auch frühere Pflichtbeiträge aus einer Anstellung oder Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich freiwillige Beiträge lohnen können, um mit vorhandenen Kindererziehungszeiten die Wartezeit zu erreichen. Der Rechner zeigt dir nur, ob deine eingegebenen Beitragsjahre allein reichen; deine übrigen Zeiten stehen im Versicherungsverlauf.

Kein Erwerbsminderungsschutz aus freiwilligen Beiträgen allein

Für eine Rente wegen Erwerbsminderung brauchst du in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI). Freiwillige Beiträge erfüllen das nicht. Wer als Selbstständige/r diesen Schutz über die gesetzliche Rente möchte, kann innerhalb von fünf Jahren nach dem Start die Pflichtversicherung auf Antrag wählen (§ 4 Abs. 2 SGB VI). Die bleibt dann aber bestehen, solange du selbstständig bist.

Zahlungsfrist 31. März

Freiwillige Beiträge für ein Jahr sind wirksam, wenn du sie bis zum 31. März des Folgejahres zahlst (§ 197 Abs. 2 SGB VI). Maßgeblich ist der Mindest- und Höchstbeitrag des Jahres, für das du zahlst. Den Mindestbeitrag legt das Gesetz über die Geringfügigkeitsgrenze fest (§ 167 SGB VI), den Höchstbeitrag über die Beitragsbemessungsgrenze.

Freiwillige Rente oder Rentenpflicht? Die Abgrenzung zum Rentenpflicht-Rechner

Dieser Rechner beantwortet die Frage „Was bringt mir ein freiwilliger Beitrag?“. Die Höhe bestimmst du selbst. Der Rentenpflicht-Rechner beantwortet eine andere Frage: Was würde dich eine mögliche Pflicht kosten, wenn sie nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission käme – als Regelbeitrag oder einkommensbezogen? Beschlossen ist eine solche Pflicht nicht (Stand: 12.10.2026). Beide Rechner nutzen dieselben Rechengrößen; die Werte im Detail findest du auf der Datenseite Regelbeitrag Rentenversicherung 2027.

Keine Befreiung durch freiwillige BeiträgeFreiwillige Beiträge sind eine Vorsorgeentscheidung, kein Schutz vor einer künftigen Pflicht. Ob bisherige Beiträge bei einer Neuregelung angerechnet würden, ist offen. Was zum Gesetzgebungsstand bekannt ist, steht im aktuellen Stand zur Rentenpflicht.

Ergebnis richtig einordnen

Der Rechner ist eine Modellrechnung mit offenen Annahmen. Er gibt keine Renditezusage und keine Prognose, wie sich Rentenwert, Beitragssatz oder Durchschnittsentgelt entwickeln. Werte für 2027 beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; der Bundesrat muss noch zustimmen, und der Beitragssatz 2027 ist noch nicht amtlich bestätigt. Deine tatsächliche Rente kann deshalb höher oder niedriger ausfallen.

Verbindliche Zahlen zu deinem Rentenkonto bekommst du von der Deutschen Rentenversicherung, etwa über die Renteninformation oder eine kostenlose Beratung. Für steuerliche Fragen ist deine Steuerberatung zuständig. Wenn du freiwillige Beiträge mit einer Basisrente oder dem neuen Altersvorsorgedepot vergleichen möchtest, hilft dir ein Gespräch mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk – das Ergebnis dieses Rechners kannst du dir oben per E-Mail schicken lassen.

Was du jetzt tun kannst

Häufige Fragen

Wie viel Rente bringen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung?

Mit den Werten 2026 ergibt ein Jahr mit 100 € Monatsbeitrag rund 0,124 Entgeltpunkte und damit rund 5,28 € Monatsrente in heutigen Werten. 500 € im Monat über 20 Jahre ergeben rund 528 € Monatsrente, der Mindestbeitrag von 112,16 € rund 5,92 € pro Beitragsjahr. Grundlage sind das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € und der Rentenwert von 42,52 € (Modellrechnung, Stand Oktober 2026).

Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige?

Das hängt vor allem davon ab, wie lange du die Rente beziehst. Rechnerisch fließen die Beiträge nach rund 19 Jahren Rentenbezug zurück – ohne Rentenanpassungen, Steuern und Krankenversicherungsbeiträge. Dafür bekommst du eine lebenslange Rente, die mit den Rentenanpassungen steigt. Nachteile: kein Zugriff auf das Kapital, nicht vererbbar außer über Hinterbliebenenrenten, und freiwillige Beiträge allein schützen nicht bei Erwerbsminderung. Ob es zu dir passt, vergleicht der Ratgeber Gesetzliche Rente oder privat?.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag und der Höchstbeitrag für die freiwillige Rentenversicherung?

2026 liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 € und der Höchstbeitrag bei 1.571,70 € im Monat (Deutsche Rentenversicherung). Für 2027 ergeben sich rechnerisch rund 117,74 € und 1.646,10 € – auf Basis der Rechengrößen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend) und eines voraussichtlichen Beitragssatzes von 18,6 %. Alle Werte seit 2021 stehen auf der Datenseite Regelbeitrag Rentenversicherung 2027.

Bis wann kann ich freiwillige Beiträge für ein Jahr zahlen?

Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden (§ 197 Abs. 2 SGB VI). Beiträge für 2026 kannst du also noch bis zum 31.03.2027 einzahlen. Gib bei der Überweisung deine Versicherungsnummer und den Zeitraum an.

Wie viele Jahre muss ich freiwillig einzahlen, um eine Rente zu bekommen?

Für eine Altersrente brauchst du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 SGB VI). Dabei zählen auch andere Zeiten mit, etwa frühere Pflichtbeiträge aus einer Anstellung oder Kindererziehungszeiten. Wie viele Monate dir noch fehlen, steht in deinem Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Sind freiwillige Rentenbeiträge steuerlich absetzbar?

Ja. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Altersvorsorgeaufwendungen und bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar (2026: 30.826 € für Ledige, gemeinsam mit Basisrente und Versorgungswerk). Die spätere Rente ist dafür steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 zu 84 %. Was das für dich bedeutet, klärt deine Steuerberatung.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Mindest-/Höchstbeitrag 2026, Rentenwert ab 01.07.2026, abgerufen 12.10.2026
  2. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 3 (vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €) – abgerufen 12.10.2026
  3. Bundesregierung: Rechengrößen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
  4. § 70 SGB VI – Entgeltpunkte für Beitragszeiten
  5. § 7 SGB VI – Freiwillige Versicherung
  6. § 167 SGB VI – Freiwillig Versicherte (Mindestbemessung)
  7. § 197 SGB VI – Wirksamkeit von Beiträgen
  8. § 50 SGB VI – Wartezeiten
  9. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
  10. Deutsche Rentenversicherung: Lohnen sich – freiwillige Beiträge – 26.02.2024
  11. Stiftung Warentest: Altersvorsorge für Selbstständige – 18.05.2026
Redaktion Rentenpflicht-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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