Rentenpflicht für Selbstständige: Bist du betroffen?
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, Selbstständige in die gesetzliche Rente einzubeziehen – Neugründer ohne Opt-out. Beschlossen ist noch nichts. Finde in 60 Sekunden heraus, ob du betroffen wärst, was es dich kosten könnte und welche Vorsorge zu dir passt.
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- Betroffen ja, nein oder vielleicht – nach aktuellem Stand der Pläne
- Kosten-Szenario: Regelbeitrag vs. einkommensbezogener Beitrag
- Vorsorgewege mit Steuervorteil, passend zu deinem Gewinn
Was für Selbstständige geplant ist
Der Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 – den der Koalitionsausschuss umsetzen will. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Neugründer ab einem Stichtag
Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – ohne Opt-out. Für drei Jahre ist der halbe Regelbeitrag vorgesehen, aber nur bei der erstmaligen Gründung.
Bereits Selbstständige
Ebenfalls einbezogen, aber mit einem „voraussetzungslosen Opt-out“: Befreiung ohne Nachweis eines bestimmten Vorsorgeprodukts.
Beitrag
Orientierung am Regelbeitrag der Handwerker: 2026 735,63 € im Monat, 2027 rechnerisch rund 768 €. Wahlweise einkommensbezogen.
Zeitplan
Laut Berichten vom 09.10.2026: Kabinettsbeschluss bis Ende 2026, Bundestag im Frühjahr 2027. Stichtag und Start sind offen.
Wichtig: Nichts davon ist beschlossen.Der Koalitionsvertrag 2025 nennt nur neue Selbstständige und hält „andere Formen der Altersvorsorge“ offen; die Kommission geht weiter. Wie das Gesetz am Ende aussieht, weiß heute niemand. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt.
Die Zahlen hinter der Debatte
Warum das Thema so viele betrifft – und was eine Pflicht kosten könnte.
Was eine Rentenpflicht kosten könnte (pro Monat, Szenario 2027)
Eigene Berechnung, Szenario: Beitragssatz 18,6 %, Bezugsgröße 2027 4.130 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026), Beitragsbemessungsgrenze 2027 8.850 €. Grundlage: Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 – nicht beschlossen.
Diese Selbstständigen sind bereits rentenversicherungspflichtig
Die Debatte betrifft Selbstständige ohne obligatorische Absicherung. Für einige Berufe gilt schon heute eine Pflicht nach § 2 SGB VI:
- Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
- Selbstständige Lehrer, Dozenten und Trainer (mit Ausnahmen)
- Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse
- Hebammen und selbstständige Pflegepersonen
- Arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber
Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten) können sich befreien lassen. Bin ich betroffen? Der Entscheidungsbaum →
Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Selbstständige im Haupterwerb 2024 (rund 2,6 Mio.).
Opt-out oder gesetzliche Rente – was passt zu dir?
Wenn bereits Selbstständige sich befreien lassen könnten, stellt sich eine einfache Frage: Ist deine eigene Vorsorge gut genug? Diese Bausteine gibt es:
Gesetzliche Rente
Mit Schutz bei Erwerbsminderung und Reha. Heute schon freiwillig oder auf Antrag möglich.
Gesetzlich oder privat? →Basisrente (Rürup)
2026 bis 30.826 € (Ledige) zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar; spätere Rente steuerpflichtig, nicht vererbbar, pfändungsgeschützt.
Basisrente für Selbstständige →Neu ab 2027: staatliche Zulagen
Selbstständige sind erstmals direkt förderberechtigt in der geförderten Altersvorsorge: Grundzulage bis 540 € im Jahr, Kinderzulage bis 300 € je Kind.
Altersvorsorgedepot ab 2027 →Basisrente: abziehbarer Höchstbetrag (Ledige)
§ 10 Abs. 3 EStG (Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung). *2027: eigene Berechnung aus den Werten der Rechengrößen-VO 2027 (Entwurf). Seit 2023 zu 100 % abziehbar.
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- Betroffen oder nicht? Die Übersicht nach Berufsgruppen
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Häufige Fragen zur Rentenpflicht für Selbstständige
Kommt die Rentenpflicht für Selbstständige?
Geplant ist sie, beschlossen ist sie nicht (Stand 09.10.2026). Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, neue Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 empfohlen, auch bereits Selbstständige einzubeziehen – mit Opt-out-Möglichkeit. Laut Berichten ist ein Kabinettsbeschluss bis Ende 2026 geplant, der Bundestag soll im Frühjahr 2027 entscheiden.
Ab wann gilt die Rentenpflicht für Selbstständige?
Ein Starttermin steht nicht fest. Die Kommission spricht von einem Stichtag, ohne Datum. Ein Start zum 01.01.2027 gilt nach dem aktuellen Zeitplan als unrealistisch.
Wer wäre betroffen?
Nach den Plänen Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören. Nicht betroffen wären etwa Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Anwälte) und Selbstständige, die schon heute rentenversicherungspflichtig sind – etwa Handwerker in der Handwerksrolle, selbstständige Lehrer und Dozenten oder Künstler über die Künstlersozialkasse.
Was würde die Rentenpflicht kosten?
Vorgeschlagen ist ein Beitrag in Höhe des Regelbeitrags der Handwerker (2026: 735,63 € im Monat; 2027 rechnerisch rund 768 €) oder wahlweise ein einkommensbezogener Beitrag. Gründer sollen drei Jahre lang den halben Regelbeitrag zahlen. Die endgültigen Regeln stehen noch aus.
Ist die Basisrente eine Alternative?
Die Basisrente (Rürup) ist eine steuerlich geförderte, private Altersvorsorge: Beiträge sind 2026 bis 30.826 € (Ledige) zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, die spätere Rente ist steuerpflichtig. Ob sie bei einer künftigen Pflicht anerkannt würde, ist offen. Als Baustein der eigenen Vorsorge kann sie für viele Selbstständige sinnvoll sein – das hängt von Einkommen und Steuersatz ab.
Was kostet der Rentenpflicht-Check?
Nichts. Der Rentenpflicht-Check ist für dich kostenlos und unverbindlich. Auf Wunsch bespricht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) das Ergebnis mit dir. Der Service ist für dich kostenlos.
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