Inhalt (7 Abschnitte)
- Zwei Wege in die gesetzliche Rente: freiwillig oder auf Antrag pflichtversichert
- Was die gesetzliche Rente bietet, das privat schwer zu bekommen ist
- Erwerbsminderung: Wo freiwillige Beiträge nicht reichen
- Rendite: Was bringen 500 € im Monat?
- Inflation und Langlebigkeit: Wer trägt welches Risiko?
- Freiwillige Rentenversicherung für Selbständige: Für wen sie sinnvoll ist – und für wen nicht
- Und wenn die Rentenpflicht kommt?
- Freiwillig versichern (§ 7 SGB VI) kannst du dich jederzeit mit einem frei wählbaren Beitrag zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat (2026).
- Freiwillige Beiträge allein begründen keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; dafür sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nötig (§ 43 SGB VI).
- Innerhalb von fünf Jahren nach Gründung kannst du dich auf Antrag pflichtversichern (§ 4 Abs. 2 SGB VI) – mit Erwerbsminderungsschutz, aber ohne Ausstiegsmöglichkeit bis zum Ende der Selbstständigkeit.
- In einer Modellrechnung der Stiftung Warentest (30 Jahre, 500 € im Monat) ergab die gesetzliche Rente rund 792 € brutto, eine klassische Rürup-Rente im garantierten Teil rund 500 bis 600 €.
- Private Vorsorge punktet mit Flexibilität, Vererbbarkeit und Renditechancen, trägt aber Kosten- und Kapitalmarktrisiken.
Die freiwillige Rentenversicherung kann für Selbständige sinnvoll sein, wenn du eine lebenslange, jährlich angepasste Rente ohne Abschlusskosten willst und flexibel zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat (2026) einzahlen möchtest. Ihr großer Haken: Freiwillige Beiträge allein schützen nicht bei Erwerbsminderung, dafür brauchst du drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI). Private Vorsorge ist flexibler und teils vererbbar, trägt aber Kosten- und Kapitalmarktrisiken.
Zwei Wege in die gesetzliche Rente: freiwillig oder auf Antrag pflichtversichert
Bist du nicht schon nach § 2 SGB VI pflichtversichert, ist die gesetzliche Rente für dich ein Angebot, keine Pflicht. Du hast zwei Möglichkeiten, die sich stark unterscheiden:
| Merkmal | Freiwillige Versicherung (§ 7 SGB VI) | Pflichtversicherung auf Antrag (§ 4 Abs. 2 SGB VI) |
|---|---|---|
| Zugang | jederzeit, ab 16 Jahren | Antrag innerhalb von fünf Jahren nach Start der Selbstständigkeit |
| Beitrag 2026 | frei wählbar: 112,16 € bis 1.571,70 € im Monat | Regelbeitrag 735,63 € oder einkommensgerecht 18,6 % |
| Flexibilität | jederzeit änderbar oder aussetzbar | fest, solange die Selbstständigkeit besteht |
| Erwerbsminderungsschutz | nein | ja, bei drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren und erfüllter Wartezeit |
| Ende | jederzeit | erst mit Ende der Selbstständigkeit, nicht kündbar |
Für eine Altersrente musst du in beiden Fällen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (§ 50 SGB VI). Zeiten aus früheren Angestelltenjahren zählen dabei mit. Ob du heute vielleicht schon pflichtversichert bist, klärt unser Ratgeber zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
Wie viel Rente ein freiwilliger Beitrag in Euro bringt, rechnet der Rechner für die freiwillige Rentenversicherung vor: Mit den Werten 2026 ergeben 100 € Monatsbeitrag ein Jahr lang rund 5,28 € Monatsrente in heutigen Werten, und die Beiträge fließen rechnerisch nach rund 19 Jahren Rentenbezug zurück – ohne Rentenanpassungen, Steuern und Krankenversicherung.
Was die gesetzliche Rente bietet, das privat schwer zu bekommen ist
Die gesetzliche Rente ist mehr als ein Sparvertrag. Sie bündelt mehrere Leistungen, die du privat einzeln und meist teurer absichern müsstest:
Lebenslange, angepasste Rente
Die Rente fließt bis zum Lebensende und wird jährlich angepasst, orientiert an der Lohnentwicklung. Seit 01.07.2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert. Einen Entgeltpunkt bekommst du für ein Jahr Beiträge auf das Durchschnittsentgelt.
Reha-Leistungen
Die Rentenversicherung bezahlt Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, damit du arbeitsfähig bleibst oder wieder wirst. Ob du Anspruch hast, hängt von deinen Versicherungszeiten ab, etwa von Pflichtbeiträgen in den letzten Jahren oder einer langen Versicherungsdauer.
Hinterbliebenenrente
Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sind Teil des Systems, wenn die Versicherungszeiten der verstorbenen Person ausreichen. Privat musst du solchen Schutz gesondert vereinbaren.
Zuschuss zur Krankenversicherung
Bist du im Alter privat krankenversichert, zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 % deiner gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags (2026, § 106 SGB VI). Zu einer privaten Rente gibt es so einen Zuschuss nicht.
Dazu kommt: Die gesetzliche Rente hat keine Abschluss- oder Vertriebskosten, und der Schutz bei Erwerbsminderung über Pflichtbeiträge setzt keine Gesundheitsprüfung voraus.
Erwerbsminderung: Wo freiwillige Beiträge nicht reichen
Das ist der Punkt, den viele Selbstständige übersehen. Wer nur freiwillig einzahlt, baut eine Altersrente auf, ist aber nicht abgesichert, wenn er vorher krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Für eine Erwerbsminderungsrente brauchst du nach § 43 SGB VI unter anderem drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Freiwillige Beiträge zählen dafür nicht.
Du hast drei Möglichkeiten, diese Lücke zu schließen:
Pflichtversicherung auf Antrag
Innerhalb von fünf Jahren nach Gründung möglich. Mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren und erfüllter Wartezeit von fünf Jahren bist du bei Erwerbsminderung abgesichert, ohne Gesundheitsprüfung. Nachteil: Du kommst nicht mehr raus, solange du selbstständig bist.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Unabhängig von Pflichtbeiträgen. Sie leistet oft schon, wenn du deinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Der Versicherer prüft vorab deinen Gesundheitszustand und kalkuliert danach den Beitrag.
Zusatzbaustein im Vorsorgevertrag
Basisrente oder private Rentenversicherung lassen sich mit einer Absicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kombinieren. Auch hier gibt es eine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer.
Wichtig zu wissen: ETF-Depot und Altersvorsorgedepot zahlen bei Erwerbsminderung nichts. Wer seine Altersvorsorge nur darauf stützt, sollte die Arbeitskraft separat absichern.
Rendite: Was bringen 500 € im Monat?
Stiftung Warentest hat für Selbstständige durchgerechnet, was 30 Jahre lang 500 € Beitrag im Monat ergeben können (18.05.2026). Insgesamt zahlst du dabei 180.000 € ein:
| Vorsorgeweg | Monatsrente brutto | Rückfluss von 180.000 € nach rund |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | ca. 792 € | 19 Jahren |
| Rürup klassisch (garantierter Teil) | ca. 500 bis 600 € | 25 bis 30 Jahren |
| Rürup fondsgebunden (3 % Rendite) | ca. 476 bis 746 € | 20 bis 32 Jahren |
Im Modell schneidet die gesetzliche Rente gut ab, zumal Rentenanpassungen den Rückfluss verkürzen können. Steuerlich gibt es zwischen gesetzlicher Rente und Rürup-Rente keinen Unterschied: Beide Beiträge sind im selben Höchstbetrag abziehbar, beide Renten werden nachgelagert besteuert.
Steuern: ein gemeinsamer Topf
Beiträge zur gesetzlichen Rente, zur Basisrente und zu Versorgungswerken teilen sich einen Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug: 2026 sind das 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Zusammenveranlagte. Die Renten werden später nachgelagert besteuert, bei Rentenbeginn 2026 zu 84 %, ab Rentenbeginn 2058 zu 100 % (§ 22 EStG). Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung sind dagegen nicht abziehbar. Dafür ist bei lebenslanger Rente später nur ein Ertragsanteil steuerpflichtig, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.
Ehrlicherweise gehören aber auch die Risiken auf den Tisch. Die gesetzliche Rente wird im Umlageverfahren finanziert: Die heutigen Beiträge zahlen die heutigen Renten. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet, dass der Beitragssatz ab 2028 von 18,6 % auf 19,9 % steigt (Prognose vom 11.06.2026). Wie sich Rentenniveau und Rentenalter langfristig entwickeln, entscheidet der Gesetzgeber. Fondsgebundene private Verträge können mehr oder weniger bringen als im Modell, je nach Börse und Kosten.
Inflation und Langlebigkeit: Wer trägt welches Risiko?
Zwei Risiken entscheiden mit, ob deine Altersvorsorge reicht: dass das Geld durch Inflation an Wert verliert, und dass du länger lebst, als dein Erspartes reicht. Die Wege verteilen diese Risiken unterschiedlich:
| Risiko | Gesetzliche Rente | Private Rentenversicherung / Rürup | Freies ETF-Depot |
|---|---|---|---|
| Langlebigkeit | abgedeckt: Rente lebenslang | abgedeckt bei lebenslanger Rente | nicht abgedeckt: Geld kann ausgehen |
| Inflation | teilweise: jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung | garantierte Rente nominal, Überschüsse oder Fondsentwicklung können ausgleichen | Sachwerte können langfristig ausgleichen, keine Zusage |
| Kapitalmarkt | kein direktes Börsenrisiko | je nach Garantie- und Fondsanteil | voll bei dir |
| Politik und Gesetz | hoch: Beitragssatz und Rentenniveau gesetzlich bestimmt | mittel: Steuerregeln können sich ändern | mittel: Steuerregeln können sich ändern |
| Kosten | keine Abschluss- und Vertriebskosten | Abschluss-, Verwaltungs-, ggf. Fondskosten | meist gering |
Kein Weg schützt gegen alles. Genau deshalb kombinieren viele Selbstständige einen lebenslangen Baustein mit einem flexiblen. Wie die ETF-Wege im Detail abschneiden, zeigt unser Vergleich zum ETF-Sparplan für Selbstständige. Ob die Rürup-Rente unterm Strich für dich aufgeht, rechnen wir im Ratgeber Lohnt sich die Rürup-Rente? ehrlich durch.
Freiwillige Rentenversicherung für Selbständige: Für wen sie sinnvoll ist – und für wen nicht
Eher sinnvoll, wenn …
- dir zur Wartezeit von fünf Jahren nur noch wenige Beitragsjahre fehlen, etwa aus früheren Angestelltenjahren.
- du eine lebenslange, angepasste Rente ohne Abschlusskosten willst.
- du im Alter privat krankenversichert bist und den Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV nutzen möchtest.
- du flexibel einzahlen willst und die Erwerbsminderung anderweitig abgesichert ist.
Eher nicht sinnvoll, wenn …
- du Schutz bei Erwerbsminderung brauchst und ihn allein über freiwillige Beiträge erwartest.
- du Vermögen an Kinder oder Partner vererben willst.
- du jederzeit an dein Geld kommen musst.
- du die Wartezeit von fünf Jahren voraussichtlich nicht mehr erreichst.
Praxis-Tipp: Wartezeit mit Mindestbeiträgen erfüllen
Ein Beispiel, das häufig vorkommt: Du warst vor der Gründung drei Jahre angestellt und hast damit drei Jahre Pflichtbeiträge. Für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren fehlen dir noch zwei Jahre. Diese kannst du mit freiwilligen Beiträgen auffüllen, schon mit dem Mindestbeitrag. Das kostet 2026 rechnerisch 24 × 112,16 € = 2.691,84 €. Damit sicherst du dir den Anspruch auf eine lebenslange Altersrente aus deinen bisherigen Beiträgen. Ohne erfüllte Wartezeit gäbe es aus diesen Beiträgen keine Altersrente. Welche Zeiten bei dir schon zählen, steht in deinem Versicherungsverlauf, den du bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern kannst.
Drei typische Kombinationen
- In der Gründungsphase: Pflichtversicherung auf Antrag für den Erwerbsminderungsschutz, dazu kleine flexible Bausteine. Achtung: Die Entscheidung bindet dich bis zum Ende der Selbstständigkeit.
- Bei hohem Steuersatz: eine Basisrente oder freiwillige gesetzliche Beiträge für den Steuerabzug, dazu eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und ein freies Depot als Reserve.
- Kurz vor der Rente: Oft wichtiger als ein neuer Vertrag ist es, gezielt Lücken in der gesetzlichen Rente zu schließen und die Wartezeit zu sichern.
Wie viel Rente du schon hast und wie groß deine Lücke ist, zeigt dir der Rentenlücke-Rechner. Hintergründe dazu liest du im Ratgeber Rentenlücke als Selbstständige/r. Einen Überblick über alle Wege bietet unser Vergleich zur Altersvorsorge für Selbstständige.
Und wenn die Rentenpflicht kommt?
Viele fragen sich, ob sich freiwillige Beiträge noch lohnen, wenn bald eine Pflicht kommen könnte. Fakt ist: Eine Pflicht ist nicht beschlossen (Stand: 09.10.2026). Was du bisher eingezahlt hast, bleibt dir als Anspruch erhalten. Wie freiwillige Beiträge und eine mögliche künftige Pflicht zusammenspielen würden, ist offen.
Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 sollen Neugründer ab einem Stichtag ohne Opt-out in die gesetzliche Rente. Bereits Selbstständige sollen voraussetzungslos herausoptieren können. Was das für dich heißen könnte, erklären wir im Ratgeber zum Opt-out bei der Rentenpflicht und im aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Stand der GesetzgebungOb, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von einer künftigen Pflicht möglich sein wird, steht nicht fest. Wir können keine Befreiung zusichern, auch nicht durch den Abschluss eines Vorsorgeprodukts. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ist die freiwillige Rentenversicherung für Selbständige sinnvoll?
Sie kann sinnvoll sein, wenn du eine lebenslange, jährlich angepasste Rente ohne Abschlusskosten willst und flexibel einzahlen möchtest. Ein großer Nachteil ist, dass freiwillige Beiträge allein nicht bei Erwerbsminderung schützen. Sinnvoll ist sie oft als Baustein, zum Beispiel um die fünfjährige Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen oder Lücken aufzufüllen.
Soll man als Selbstständiger in die Rentenkasse einzahlen?
Das hängt von deiner Situation ab. Für die gesetzliche Rente sprechen die lebenslange Rente, Leistungen zur Rehabilitation und der Zuschuss zur Krankenversicherung im Alter. Dagegen sprechen die fehlende Vererbbarkeit und die Abhängigkeit von politischen Entscheidungen. Viele Selbstständige kombinieren gesetzliche und private Bausteine.
Wie viel kostet die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige?
Du wählst deinen Beitrag selbst: 2026 mindestens 112,16 € und höchstens 1.571,70 € im Monat. Du kannst ihn jederzeit ändern oder pausieren. Die Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag steuerlich abziehbar.
Bekomme ich mit freiwilligen Beiträgen eine Erwerbsminderungsrente?
Allein mit freiwilligen Beiträgen nicht. Für eine Erwerbsminderungsrente brauchst du unter anderem drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI). Selbstständige können das über die Pflichtversicherung auf Antrag erreichen, die innerhalb von fünf Jahren nach Gründung möglich ist.
Kann ich die freiwillige Rentenversicherung jederzeit beenden?
Ja. Freiwillige Beiträge kannst du jederzeit ändern, aussetzen oder einstellen. Deine bisherigen Ansprüche bleiben erhalten. Anders ist es bei der Pflichtversicherung auf Antrag: Sie endet erst, wenn deine selbstständige Tätigkeit endet.
Freiwillige gesetzliche Rente oder Rürup-Rente: Was ist besser?
Steuerlich werden beide gleich behandelt: Beiträge sind im selben Höchstbetrag abziehbar, die Renten werden nachgelagert besteuert. Die gesetzliche Rente bietet Reha-Leistungen, Hinterbliebenenrenten und den Zuschuss zur Krankenversicherung, die Rürup-Rente Pfändungsschutz nach § 851c ZPO, freie Fondsauswahl und einen frühesten Rentenbeginn ab 62. Was besser passt, hängt von deinen Prioritäten ab.
Quellen
- § 7 SGB VI – Freiwillige Versicherung
- § 4 SGB VI – Versicherungspflicht auf Antrag
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
- § 50 SGB VI – Wartezeiten
- § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Stand 01.07.2026
- Stiftung Warentest: Altersvorsorge für Selbstständige – 18.05.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Pressemitteilung zur Bundesvertreterversammlung – 11.06.2026, Beitragssatz-Prognose
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.