Ratgeber

Rentenpflicht für Selbstständige: aktueller Stand (09.10.2026)

Kommt die Rentenpflicht für Selbstständige 2027? Hier siehst du jeden Schritt mit Datum und Quelle – und was davon wirklich feststeht. Wir aktualisieren den Ticker bei jedem neuen Schritt im Gesetzgebungsverfahren.

Redaktion Rentenpflicht-Check.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Zeitleiste: Die Rentenpflicht für Selbstständige Schritt für Schritt
  2. Beschlossen, geplant, offen: Was steht zur Rentenpflicht 2027 fest?
  3. Altersvorsorgepflicht oder Rentenpflicht – was ist der Unterschied?
  4. Was als Nächstes kommt: So läuft das Gesetzgebungsverfahren
  5. Was im Gesetzentwurf zur Altersvorsorgepflicht stehen soll
  6. Rentenpflicht für Selbstständige ab 2027: Ist das noch realistisch?
  7. Was würde die Rentenpflicht kosten? Die diskutierten Beiträge
  8. Wer wäre von der Rentenpflicht betroffen?
  9. Was du jetzt schon tun kannst – ohne auf das Gesetz zu warten
Das Wichtigste in Kürze
  • Stand 09.10.2026 ist die Rentenpflicht für Selbstständige nicht beschlossen: Es gibt weder ein Gesetz noch einen veröffentlichten Gesetzentwurf.
  • Die Alterssicherungskommission empfahl am 23.06.2026: Neugründer ab einem Stichtag ohne Opt-out in die gesetzliche Rente, bereits Selbstständige mit voraussetzungslosem Opt-out.
  • Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 beschlossen, die 33 Empfehlungen der Kommission „vollständig und zügig“ umzusetzen.
  • Laut Medienberichten vom 09.10.2026 ist ein Kabinettsbeschluss bis Ende 2026 geplant, der Bundestag soll im Frühjahr 2027 entscheiden. Ein Start am 01.01.2027 gilt damit als unrealistisch.
  • Vorgeschlagen ist ein Regelbeitrag wie bei Handwerkern (2026: 735,63 € im Monat), wahlweise einkommensbezogen; Gründer sollen drei Jahre die Hälfte zahlen.

Stand 09.10.2026 ist die Rentenpflicht für Selbstständige nicht beschlossen: Es gibt weder ein Gesetz noch einen veröffentlichten Gesetzentwurf. Die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 empfohlen, Neugründer ohne Opt-out und bereits Selbstständige mit Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Laut Medienberichten soll das Kabinett bis Ende 2026 entscheiden und der Bundestag im Frühjahr 2027 – ob eine Rentenpflicht für Selbstständige 2027 oder später startet, ist offen.

Stand der Gesetzgebung: 09.10.2026Eine Pflicht zur Altersvorsorge für bisher nicht pflichtversicherte Selbstständige ist geplant, aber nicht beschlossen. Ob, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung (Opt-out) möglich sein wird, steht nicht fest. Wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren – auch nicht durch den Abschluss eines Vorsorgeprodukts. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neuigkeiten gibt.

Kaum ein Thema verunsichert Selbstständige gerade so sehr wie die geplante Altersvorsorgepflicht. Das kennen viele: Schlagzeilen sprechen von „Pflicht ab 2027“, im Netzwerk kursieren 18,6 % vom Gewinn, und niemand weiß genau, was davon stimmt. Auf dieser Seite trennen wir sauber: Was ist beschlossen, was ist geplant und was ist noch offen? Jeder Schritt hat ein Datum und eine Quelle.

Zeitleiste: Die Rentenpflicht für Selbstständige Schritt für Schritt

Die Idee ist nicht neu. Seit 2021 haben zwei Regierungskoalitionen und eine Fachkommission Vorschläge gemacht. Ein Gesetz ist daraus bisher nicht entstanden. So sieht der Weg bis heute aus – und was als Nächstes geplant ist:

Nov. 2021: Ampel plant Vorsorgepflicht

Neue Selbstständige sollten vorsorgen müssen: gesetzliche Rente als Standard, insolvenz- und pfändungssichere Privatprodukte als Alternative. Umgesetzt wurde das nie.

Status: nicht umgesetzt

April 2025: Koalitionsvertrag

„Alle neuen Selbstständigen“ ohne Pflichtsystem sollen „gründerfreundlich“ in die gesetzliche Rente. „Andere Formen der Altersvorsorge“ sollen möglich bleiben.

Status: politische Absicht

23.06.2026: Bericht der Kommission

Neugründer ab einem Stichtag sollen „ohne Opt-out“ in die gesetzliche Rente. Bereits Selbstständige werden einbezogen, dürfen aber „voraussetzungslos“ herausoptieren.

Status: Empfehlung

02.07.2026: Koalitionsausschuss

Die Koalition will die 33 Empfehlungen „vollständig und zügig“ umsetzen. Ein Gesetzentwurf liegt damit noch nicht vor.

Status: politischer Beschluss

Bis Ende 2026: Kabinett (geplant)

Laut Medienberichten vom 09.10.2026 strebt Bundeskanzler Merz bis Jahresende einen Kabinettsbeschluss an. Erst dann gibt es einen offiziellen Gesetzentwurf.

Status: Plan laut Bericht

Frühjahr 2027: Bundestag (Bericht)

Der Bundestag soll laut denselben Berichten im Frühjahr 2027 beschließen, danach ist der Bundesrat am Zug. Stichtag und Details stehen erst im Gesetz.

Status: Plan laut Bericht

Zwei Dinge sind wichtig zu wissen. Erstens: Koalitionsvertrag und Kommission unterscheiden sich. Der Koalitionsvertrag spricht nur von neuen Selbstständigen und hält für sie andere Vorsorgeformen offen. Die Kommission bezieht auch den Bestand ein und sieht für Neugründer kein Opt-out vor. Der Beitrag soll sich laut Kommission am Regelbeitrag der Handwerker orientieren.

Zweitens: Die beiden letzten Schritte beruhen auf Medienberichten (t-online und Tagesspiegel, beide unter Berufung auf die „Bild“). Einen offiziellen Zeitplan der Bundesregierung speziell für die Rentenpflicht gibt es nicht.

Weitere Termine mit Bezug zur Rentenpflicht

Quellen: BMAS, BGBl. 2026 I Nr. 156, Handelsblatt (21.09.2026), Bundesregierung (07.10.2026), t-online (09.10.2026). Stand: 09.10.2026.
DatumEreignisStatus
17.12.2025Die Bundesregierung setzt die Alterssicherungskommission ein; Arbeitsbeginn am 07.01.2026Fakt
26.03.2026Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zur Statusfeststellung („neue Selbstständigkeit“); laut Berichten zurückgezogenEntwurf, zurückgezogen
26.05.2026Altersvorsorgereformgesetz ausgefertigt: Selbstständige sind ab 01.01.2027 erstmals direkt zulageberechtigt, dazu kommt das neue AltersvorsorgedepotGesetz
21.08.2026Geleakter Arbeitsentwurf zur Rentenreform – ohne Regeln für Selbstständige, laut BMAS „veraltet“kein offizieller Entwurf
07.10.2026Kabinett beschließt die Rechengrößen 2027: Bezugsgröße 4.130 €, Beitragsbemessungsgrenze 8.850 € im MonatEntwurf, Bundesrat ausstehend
09.10.2026Medienbericht: Kabinettsbeschluss zur Rentenreform bis Jahresende, Bundestag im Frühjahr 2027Bericht

Beschlossen, geplant, offen: Was steht zur Rentenpflicht 2027 fest?

Die wichtigste Unterscheidung: Ein Koalitionsvertrag ist eine politische Absicht. Eine Kommission gibt Empfehlungen. Rechtlich verbindlich wird erst ein Gesetz, das Bundestag und Bundesrat beraten haben. Die Tabelle zeigt, wo jeder Punkt am 09.10.2026 steht.

Quellen: § 2 SGB VI, BGBl. 2026 I Nr. 156, Koalitionsvertrag 2025 (S. 20), Bericht der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 (S. 51–52), Bundesregierung (02.07. und 07.10.2026), DRV. Stand: 09.10.2026.
ThemaStand 09.10.2026Status
Rentenversicherungspflicht für bestimmte Selbstständige (z. B. Lehrkräfte, Hebammen, Handwerker in der Handwerksrolle, Künstler über die KSK)gilt schon heute nach § 2 SGB VIbeschlossen (geltendes Recht)
Altersvorsorgedepot und Zulagen für Selbstständigeab 01.01.2027, Grundzulage bis zu 540 € im Jahrbeschlossen (Gesetz)
Altersvorsorgepflicht für bisher nicht pflichtversicherte Selbstständigekein Gesetz, kein veröffentlichter Entwurfgeplant
Pflicht für Neugründer ohne Opt-outEmpfehlung der Kommission; der Koalitionsvertrag hält „andere Formen der Altersvorsorge“ offengeplant, Widerspruch ungeklärt
Opt-out für bereits SelbstständigeKommission: „voraussetzungslos“, ohne Nachweis eines VorsorgeproduktsVorschlag
BeitragshöheRegelbeitrag wie bei Handwerkern (2026: 735,63 € im Monat), wahlweise einkommensbezogenVorschlag
Schonfrist für Gründerdrei Jahre halber Regelbeitrag (2026: 367,82 €), nur bei der ersten Gründung im ErwerbslebenVorschlag
Stichtag„ab einem Stichtag“ – ohne Datumoffen
Anerkennung privater Vorsorge (Basisrente, ETF, Altersvorsorgedepot)für Neugründer nicht vorgesehen, für Bestand ohne Produktbindungoffen
Nebenberuf, GmbH-Geschäftsführer, Selbstständige ab 67in keiner Primärquelle geregeltoffen
Rechengrößen 2027Bezugsgröße 4.130 €, Beitragsbemessungsgrenze 8.850 € im MonatKabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
Beitragssatz 2027voraussichtlich 18,6 % wie 2026Prognose (DRV, Haushaltsentwurf 2027)

Die oft zitierte Formel „18,6 % vom Gewinn als Pflicht“ ist so nicht richtig. 18,6 % ist der heutige Beitragssatz der gesetzlichen Rente. Im Kommissionsmodell ist der Standard ein fester Regelbeitrag. Der einkommensbezogene Beitrag wäre eine Wahlmöglichkeit, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge anfallen).

Altersvorsorgepflicht oder Rentenpflicht – was ist der Unterschied?

Beide Begriffe kursieren für dasselbe Vorhaben, meinen aber nicht ganz dasselbe. „Altersvorsorgepflicht“ heißt: Du musst fürs Alter vorsorgen, darfst aber zwischen mehreren Wegen wählen – so plante es die Ampel 2021, und so lässt es der Koalitionsvertrag 2025 mit „anderen Formen der Altersvorsorge“ offen. „Rentenpflicht“ heißt: Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Genau das empfiehlt die Alterssicherungskommission: Neugründer ab einem Stichtag ohne Opt-out in die gesetzliche Rente, bereits Selbstständige mit voraussetzungslosem Opt-out. Beschlossen ist keines von beiden (Stand 09.10.2026).

Was als Nächstes kommt: So läuft das Gesetzgebungsverfahren

Bevor eine Rentenpflicht gilt, muss ein Gesetz mehrere Stationen durchlaufen. Jede Station ist ein guter Anlass, hier nachzusehen – wir tragen jeden Schritt mit Datum in die Zeitleiste ein.

  1. Referentenentwurf: Das BMAS schreibt den Gesetzestext. Nach Berichten arbeitet das Ministerium daran, veröffentlicht ist noch nichts.
  2. Anhörung der Verbände: Länder und Verbände bekommen den Entwurf und nehmen Stellung.
  3. Kabinettsbeschluss: Die Bundesregierung beschließt den Entwurf – laut Berichten bis Ende 2026 angestrebt.
  4. Bundesrat, erster Durchgang: Die Länder geben eine Stellungnahme ab.
  5. Bundestag: erste Lesung, Beratung im Ausschuss mit Anhörung, zweite und dritte Lesung – laut Berichten im Frühjahr 2027.
  6. Bundesrat, zweiter Durchgang: Danach wird das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.
  7. Inkrafttreten und Stichtag: Erst das Gesetz legt fest, ab wann die Pflicht gilt und wer als „neu selbstständig“ zählt.

Was im Gesetzentwurf zur Altersvorsorgepflicht stehen soll

Einen Gesetz- oder Referentenentwurf zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige gibt es nicht. Auch in der Übersicht „Gesetze und Gesetzesvorhaben“ des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist am 12.10.2026 kein solcher Entwurf aufgeführt. Was in einen Entwurf einfließen soll, lässt sich deshalb nur aus den bisherigen Dokumenten ablesen – mit sehr unterschiedlicher Verbindlichkeit:

Quellen: Koalitionsvertrag 2025 (S. 15–16 und S. 20), Bericht der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 (S. 51–52), Bundesregierung (02.07.2026), t-online und Tagesspiegel (09.10.2026), BMAS-Übersicht „Gesetze und Gesetzesvorhaben“ (abgerufen 12.10.2026).
DokumentWas dort zu Selbstständigen stehtVerbindlichkeit
Koalitionsvertrag 2025„Alle neuen Selbstständigen“ ohne obligatorisches Alterssicherungssystem sollen „gründerfreundlich“ in die gesetzliche Rente; „andere Formen der Altersvorsorge“ mit verlässlicher Absicherung sollen möglich bleiben. Eine Genehmigungsfiktion bei der Statusfeststellung soll „im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige“ kommen.politische Absicht
Alterssicherungskommission, Empfehlung 22Neugründer ab einem Stichtag verpflichtend und ohne Opt-out; bereits Selbstständige einbezogen, aber mit voraussetzungslosem Opt-out; Beitrag orientiert am Regelbeitrag der Handwerker, wahlweise am Einkommen; drei Jahre halber Regelbeitrag nur bei der ersten Gründung.Empfehlung
Koalitionsausschuss, 02.07.2026Die 33 Empfehlungen sollen „vollständig und zügig“ umgesetzt werden; Ziel war ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026.politischer Beschluss
Medienberichte, 09.10.2026Kabinettsbeschluss zur Rentenreform bis Jahresende angestrebt, Bundestag im Frühjahr 2027.Bericht, kein offizieller Zeitplan

Fest steht damit nur der politische Auftrag, die Empfehlungen umzusetzen. Ob ein Entwurf sie unverändert übernimmt, wie er den Unterschied zum Koalitionsvertrag bei den Neugründern auflöst, welcher Stichtag gilt und wie ein Opt-out ablaufen soll, ist offen. Die Beitragswerte, an denen sich eine Pflicht nach dem Kommissionsvorschlag orientieren würde, stehen auf unserer Datenseite Regelbeitrag Rentenversicherung 2027.

Worauf es im Gesetzentwurf ankommt

Für dich entscheidend sind weniger die großen Linien als die Details. Diese Fragen beantwortet bisher keine Primärquelle:

  • Stichtag: Was zählt als Beginn der Selbstständigkeit – Gewerbeanmeldung, Steuernummer oder erste Rechnung?
  • Opt-out: Gibt es eine Frist und eine bestimmte Form? Ist die Entscheidung widerrufbar?
  • Beitrag: Regelbeitrag, einkommensbezogen oder beides zur Wahl – und auf welcher Grundlage wird der Gewinn ermittelt?
  • Sonderregeln: Was gilt für Ältere, für Nebenberufliche und für GmbH-Geschäftsführer?
  • Statusfeststellung: Laut Koalitionsvertrag soll das Verfahren „im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige“ neu geregelt werden.

Rentenpflicht für Selbstständige ab 2027: Ist das noch realistisch?

Viele suchen nach „Rentenpflicht ab 2027“. Der Grund: Ursprünglich wollte die Koalition das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen. Auch der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) nannte am 11.09.2026 den 01.01.2027 als frühestmöglichen Start. Mit dem neuen Zeitplan – Bundestag erst im Frühjahr 2027 – gilt ein Start zum Jahreswechsel als unrealistisch.

Vorsicht bei Schlagzeilen wie „Kabinett plant Pflicht ab 2027“: Dahinter steht bisher weder ein Kabinettsbeschluss noch ein Gesetzentwurf. Die Kommission schreibt zwar, ihre Empfehlung sei „sofort und ohne Übergangsfristen umsetzbar“. Den Stichtag legt aber erst der Gesetzgeber fest.

Was 2027 trotzdem für Selbstständige wichtig wird:

  • Neue Rechengrößen: Laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Zustimmung des Bundesrats ausstehend) steigt die Bezugsgröße auf 4.130 € im Monat. Bei voraussichtlich 18,6 % ergäbe das einen Regelbeitrag von rund 768 € im Monat (eigene Berechnung). Das betrifft schon heute pflichtversicherte Selbstständige wie Handwerker.
  • Neue Förderung: Ab 01.01.2027 können Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften erstmals direkt staatliche Zulagen für die private Altersvorsorge bekommen – unabhängig von der Rentenpflicht.

Was würde die Rentenpflicht kosten? Die diskutierten Beiträge

Die Kommission schlägt keinen festen Prozentsatz auf den Gewinn vor, sondern einen Regelbeitrag wie bei pflichtversicherten Handwerkern. Der Regelbeitrag ist ein fester Betrag: 18,6 % der Bezugsgröße (ein jährlich festgelegter Durchschnittswert, 2026: 3.955 € im Monat). 2026 sind das 735,63 € im Monat. Wer deutlich weniger verdient, soll einen einkommensbezogenen Beitrag wählen können. Gründer zahlen nach dem Vorschlag drei Jahre lang die Hälfte.

Was eine Rentenpflicht kosten könnte (pro Monat, Szenario 2027)

Regelbeitrag (Kommissionsmodell)768 €Halber Regelbeitrag (Gründer, 3 Jahre)384 €Einkommensbezogen: 3.000 € Gewinn558 €Einkommensbezogen: 5.000 € Gewinn930 €Einkommensbezogen: 8.000 € Gewinn1.488 €

Eigene Berechnung, Szenario: Beitragssatz 18,6 %, Bezugsgröße 2027 4.130 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026), Beitragsbemessungsgrenze 2027 8.850 €. Grundlage: Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 – nicht beschlossen.

Das Diagramm zeigt Szenarien für 2027 auf Basis der Rechengrößen aus dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026. Wählst du den einkommensbezogenen Beitrag, wären es 18,6 % vom Gewinn – bei 5.000 € Monatsgewinn also 930 €. In diesem Fall wäre der feste Regelbeitrag günstiger. Liegt dein Gewinn unter der Bezugsgröße, wäre der einkommensbezogene Beitrag günstiger. Ob das Gesetz diese Wahl so übernimmt, ist offen.

Gut zu wissen: Beiträge zur gesetzlichen Rente sind Altersvorsorgeaufwendungen. Du kannst sie bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzen. Die tatsächliche Belastung liegt deshalb unter dem Bruttobeitrag. Mit dem Rentenpflicht-Rechner rechnest du beide Varianten für deinen Gewinn durch.

Wer wäre von der Rentenpflicht betroffen?

Nach dem Kommissionsvorschlag geht es um rund 2,6 Mio. Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung (DRV, 2024). Grob lassen sich vier Gruppen unterscheiden:

  • Schon heute pflichtversichert (§ 2 SGB VI): Für dich gilt die Rentenversicherungspflicht bereits. Welche Berufe dazugehören, erklärt unser Ratgeber zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige heute.
  • Kammerberufe mit Versorgungswerk: Sie gelten als obligatorisch abgesichert und wären nach dem Kommissionsmodell nicht erfasst.
  • Bestand: Wer am Stichtag schon selbstständig ist, käme in die Pflicht, könnte aber voraussetzungslos herausoptieren. Details im Ratgeber zum Opt-out bei der Rentenpflicht.
  • Neugründer: Wer nach dem Stichtag erstmals gründet, müsste ohne Opt-out einzahlen – mit drei Jahren halbem Regelbeitrag. Mehr dazu für Gründer und Neugründer.

Ob du betroffen wärst, klärt unser Entscheidungsbaum: Wer ist von der Rentenpflicht betroffen? in fünf Fragen.

Was du jetzt schon tun kannst – ohne auf das Gesetz zu warten

Die gute Nachricht: Du musst nicht abwarten, bis das Gesetz steht. Einige Dinge kannst du heute klären – egal, wie die Politik am Ende entscheidet.

  • Status prüfen: Bist du vielleicht schon heute rentenversicherungspflichtig, etwa als Dozent oder mit nur einem Auftraggeber? Das hat Vorrang vor allen Plänen.
  • Beginn dokumentieren: Bewahre Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung und erste Rechnungen auf. Nach dem Kommissionsmodell entscheidet dein Status am Stichtag.
  • Rentenlücke kennen: Wie viel Rente du brauchst und was schon da ist, zeigt der Rentenlücke-Rechner.
  • Nach Bedarf vorsorgen, nicht nach Spekulation: Kein Vertrag befreit dich automatisch von einer künftigen Pflicht. Vorsorge lohnt sich trotzdem – zum Beispiel mit Steuervorteil über eine Basisrente für Selbstständige.
  • Fristen von heute beachten: Nicht pflichtversicherte Selbstständige können die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente innerhalb von fünf Jahren nach Gründung beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI).

Hintergründe zu allen 33 Vorschlägen findest du in unserer Zusammenfassung der Rentenkommission 2026 für Selbstständige. Diese Seite aktualisieren wir, sobald es einen Referentenentwurf, einen Kabinettsbeschluss oder einen neuen Termin gibt.

Häufige Fragen

Wann kommt die Rentenpflicht für Selbständige?

Das steht noch nicht fest. Stand 09.10.2026 gibt es keinen veröffentlichten Gesetzentwurf. Laut Medienberichten vom 09.10.2026 soll das Kabinett die Rentenreform bis Ende 2026 beschließen, der Bundestag im Frühjahr 2027. Ab welchem Stichtag eine Pflicht gelten würde, legt erst das Gesetz fest.

Muss ich ab 2027 als Selbstständiger in die Rentenkasse einzahlen?

Wegen einer neuen Pflicht nach heutigem Stand nicht: Ein Start am 01.01.2027 gilt nach dem neuen Zeitplan als unrealistisch. Anders ist es, wenn du schon heute nach § 2 SGB VI pflichtversichert bist, zum Beispiel als selbstständige Lehrkraft, Hebamme oder als Handwerker in der Handwerksrolle. Dann zahlst du bereits Beiträge.

Ist die Rentenpflicht für Selbstständige schon beschlossen?

Nein. Es gibt den Koalitionsvertrag 2025, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 und den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026, die Empfehlungen umzusetzen. Rechtlich verbindlich wird die Pflicht erst durch ein Gesetz, das Bundestag und Bundesrat beraten haben.

Gilt die Rentenpflicht auch für Selbstständige, die schon lange selbstständig sind?

Nach dem Vorschlag der Kommission ja, aber mit einem voraussetzungslosen Opt-out: Wer am Stichtag schon selbstständig ist, könnte sich ohne Bedingungen befreien lassen. Der Koalitionsvertrag 2025 spricht dagegen nur von neuen Selbstständigen. Wie das Gesetz es regelt, ist offen.

Gibt es schon einen Gesetzentwurf zur Rentenpflicht für Selbstständige?

Nein (Stand Oktober 2026). Es gibt weder einen veröffentlichten Referentenentwurf noch einen Kabinettsbeschluss. Ein im August 2026 geleakter Arbeitsentwurf enthielt keine Regeln für Selbstständige und gilt laut BMAS als veraltet. Laut Medienberichten vom 09.10.2026 ist ein Kabinettsbeschluss bis Ende 2026 geplant, der Bundestag soll im Frühjahr 2027 entscheiden. Erst der Entwurf nennt Stichtag, Beitragshöhe und Opt-out-Regeln.

Quellen

  1. t-online: Rentenreform – Merz erwartet Bundestagsbeschluss wohl erst 2027 – 09.10.2026
  2. Tagesspiegel: Gesetz erst im Frühjahr 2027 – 09.10.2026
  3. Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD 2025 (S. 20, Z. 631–634) – April 2025
  4. Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Kapitel III.5, S. 51–52) – 23.06.2026
  5. Bundesregierung: FAQ zur Rentenreform (Koalitionsausschuss) – 02.07.2026
  6. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
  7. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Stand 01.07.2026
  8. IHK München: Positionspapier Altersvorsorgepflicht (Ampel-Koalitionsvertrag 2021) – Sekundärquelle
  9. Handelsblatt: Rentenreform – geleakter Arbeitsentwurf – 21.09.2026
  10. VGSD: FAQ zur geplanten Rentenreform – 11.09.2026
  11. Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 – verkündet 29.05.2026
  12. BMAS: Gesetze und Gesetzesvorhaben (Übersicht) – abgerufen 12.10.2026, kein Entwurf zur Altersvorsorgepflicht gelistet
Redaktion Rentenpflicht-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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