Inhalt (9 Abschnitte)
- Warum Altersvorsorge für Selbstständige anders funktioniert
- Das Drei-Schichten-Modell: So ordnest du die Vorsorgewege ein
- Die 7 wichtigsten Wege der Altersvorsorge für Selbstständige
- Großer Vergleich: Steuer, Flexibilität, Pfändungsschutz und mehr
- Altersvorsorge für Selbstständige steuerlich absetzen: So funktioniert der Höchstbetrag
- Das unterschätzte Risiko: Wenn du nicht mehr arbeiten kannst
- Beste Altersvorsorge für Selbstständige: drei Beispielprofile
- Rentenpflicht in Planung: Was das für deine Vorsorge-Entscheidung heißt
- Altersvorsorge als Selbstständige/r in 5 Schritten
- Rund 2,6 Mio. der 3,6 Mio. Selbstständigen im Haupterwerb sind nicht obligatorisch fürs Alter abgesichert (Deutsche Rentenversicherung, 2024) – sie entscheiden selbst, wie sie vorsorgen.
- Gesetzliche Rente, Versorgungswerk und Basisrente bilden die steuerlich geförderte Basis: Beiträge sind 2026 bis 30.826 € (Ledige) als Sonderausgaben abziehbar, die Rente wird später versteuert.
- Ab 01.01.2027 sind Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG erstmals direkt zulageberechtigt, etwa beim neuen Altersvorsorgedepot (Grundzulage bis zu 540 € im Jahr).
- Freie ETF-Depots und Immobilien sind flexibel und vererbbar, bieten aber weder Steuerförderung auf die Einzahlung noch Pfändungsschutz nach § 851c ZPO oder Schutz bei Erwerbsminderung.
- Eine Rentenpflicht ist nicht beschlossen (Stand 09.10.2026). Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission hängt eine mögliche Befreiung nicht von einem Vorsorgeprodukt ab.
Die beste Altersvorsorge für Selbstständige ist selten ein einzelnes Produkt, sondern eine Kombination: eine steuerlich geförderte Basis (gesetzliche Rente, Basisrente oder Versorgungswerk), ein Schutz für den Fall, dass du nicht mehr arbeiten kannst, und ein flexibler Baustein wie ein ETF-Depot oder ab 2027 das geförderte Altersvorsorgedepot. Beiträge zur Basisvorsorge kannst du 2026 bis 30.826 € (Ledige) als Sonderausgaben abziehen. Eine Rentenpflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen (Stand: 09.10.2026).
Warum Altersvorsorge für Selbstständige anders funktioniert
Als Angestellte/r zahlst du automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und dein Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags. Als Selbstständige/r fällt beides meist weg. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) waren 2024 rund 2,6 Mio. der rund 3,6 Mio. Selbstständigen im Haupterwerb nicht obligatorisch fürs Alter abgesichert. Sie waren also weder pflichtversichert noch Mitglied eines Versorgungswerks.
Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Selbstständige im Haupterwerb 2024 (rund 2,6 Mio.).
Das heißt nicht, dass sie nichts tun. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nutzen rund 93 % der Selbstständigen mindestens eine Form der Altersvorsorge, nur etwa 7 % sorgen gar nicht vor. Das Problem liegt oft woanders: in Lücken bei der Absicherung, in zu kleinen Beiträgen oder in Rücklagen, die im Ernstfall nicht geschützt sind. Die Folgen zeigt die Statistik der DRV: (Ehemals) Selbstständige über 65 beziehen mit 4,4 % mehr als doppelt so häufig Grundsicherung im Alter wie (ehemals) abhängig Beschäftigte mit rund 2 %.
Dazu kommt die Politik. Die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 empfohlen, Selbstständige ohne obligatorische Absicherung in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Beschlossen ist das nicht. Was geplant und was offen ist, liest du im aktuellen Stand zur Rentenpflicht für Selbstständige. Für deine Entscheidung heute heißt das: Plane deine Vorsorge so, dass sie unter jedem Szenario sinnvoll bleibt.
Wichtig zu wissenEine Altersvorsorgepflicht für bisher nicht pflichtversicherte Selbstständige ist nicht beschlossen (Stand: 09.10.2026). Ob, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung möglich sein wird, steht nicht fest. Kein Vorsorgeprodukt kann dir eine Befreiung von einer künftigen Pflicht zusichern.
Das Drei-Schichten-Modell: So ordnest du die Vorsorgewege ein
Das Steuerrecht teilt die Altersvorsorge in drei Schichten. Das hilft dir, Produkte richtig einzuordnen. Grob gilt: Schicht 1 und 2 werden staatlich gefördert, binden dein Geld aber bis zur Rente. Schicht 3 ist frei verfügbar, dafür ohne Förderung.
Schicht 1: Basisversorgung
Gesetzliche Rente, Versorgungswerk und Basisrente (Rürup). Beiträge sind bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar (2026: 30.826 € für Ledige). Die Rente ist später steuerpflichtig. Das Geld ist fest für die Rente reserviert: nicht vererbbar und nicht als Kapital auszahlbar.
Schicht 2: Zusatzversorgung
Staatlich geförderte private Vorsorge mit Zulagen, ab 2027 neu geregelt – unter anderem mit dem Altersvorsorgedepot. Für Selbstständige mit Gewerbe- oder freiberuflichen Einkünften ist sie erstmals direkt zugänglich. Die betriebliche Altersversorgung gehört ebenfalls hierher, steht dir als Einzelunternehmer/in für dich selbst aber nicht offen.
Schicht 3: Private Vorsorge
Private Rentenversicherung, ETF-Depot und Immobilien. Du zahlst aus versteuertem Einkommen und bekommst keine Förderung auf die Einzahlung. Dafür bist du flexibler und kannst das Vermögen in der Regel vererben.
Als Faustregel gilt: Schicht 1 bringt den größten Steuervorteil, Schicht 3 die größte Freiheit. Viele Selbstständige kombinieren beides. So sind sie im Alter versorgt und behalten trotzdem Reserven für ihr Business.
Die 7 wichtigsten Wege der Altersvorsorge für Selbstständige
1. Gesetzliche Rente: freiwillig oder auf Antrag pflichtversichert
Auch ohne Pflicht kannst du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dafür gibt es zwei Wege:
- Freiwillige Versicherung (§ 7 SGB VI): Du wählst deinen Beitrag frei zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat (2026) und kannst ihn jederzeit ändern oder aussetzen. Der Haken: Freiwillige Beiträge allein schützen dich nicht bei Erwerbsminderung. Wie viel Rente dein Beitrag bringt, zeigt der Rechner für die freiwillige Rentenversicherung.
- Pflichtversicherung auf Antrag (§ 4 Abs. 2 SGB VI): Innerhalb von fünf Jahren nach dem Start deiner Selbstständigkeit kannst du dich pflichtversichern lassen. Dann zählen deine Beiträge auch für die Erwerbsminderungsrente. Aber: Die Versicherung endet erst, wenn deine Selbstständigkeit endet.
Die Stärken: eine lebenslange Rente, die jährlich angepasst wird, keine Abschlusskosten und keine Gesundheitsprüfung. Die Schwächen: keine Kapitalauszahlung, keine Vererbung und eine Abhängigkeit von politischen Entscheidungen zu Beitragssatz und Rentenniveau. Ob sich das für dich lohnt, vergleichen wir ausführlich im Ratgeber gesetzliche Rente oder private Vorsorge für Selbstständige.
2. Basisrente (Rürup): klassisch oder fondsgebunden
Die Basisrente ist das private Gegenstück zur gesetzlichen Rente – mit demselben Steuervorteil. Seit 2023 sind Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, begrenzt auf den Höchstbetrag von 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Zusammenveranlagte (2026). Die Rente fließt lebenslang, frühestens ab 62. Dafür ist der Vertrag nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht als Kapital auszahlbar. Ein Plus für Selbstständige: Das Angesparte ist nach § 851c ZPO bis insgesamt 340.000 € vor Pfändung geschützt. In der fondsgebundenen Variante kannst du auch in ETFs investieren. Mehr dazu im Ratgeber Basisrente für Selbstständige.
3. Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung gehört zur dritten Schicht und ist flexibler. Meist kannst du zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung wählen, Beiträge anpassen und Hinterbliebene über eine Beitragsrückgewähr oder Rentengarantiezeit absichern. Beiträge sind aber nicht steuerlich abziehbar. Im Alter ist bei lebenslanger Rente nur ein Ertragsanteil steuerpflichtig, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Bei Kapitalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und ab 62 wird in der Regel nur die Hälfte des Ertrags besteuert. Vor Pfändung geschützt ist der Vertrag nur, wenn er die Bedingungen des § 851c ZPO erfüllt, unter anderem lebenslange Rente und kein Kapitalwahlrecht. Eine frühe Kündigung kann Geld kosten, weil Abschlusskosten anfangs verrechnet werden.
4. Altersvorsorgedepot ab 2027
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) sind Selbstständige ab dem 01.01.2027 erstmals direkt förderberechtigt. Voraussetzung: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG), ein Alter unter 67 und eine abgegebene Steuererklärung. Neu ist das Altersvorsorgedepot, ein gefördertes Depot etwa mit ETFs und ohne Garantiepflicht. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € im Jahr, die Kinderzulage bis zu 300 € je Kind. Gefördert werden aber höchstens 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, und ausgezahlt wird frühestens mit 65. Für Selbstständige ist das Depot deshalb eher ein Ergänzungsbaustein. Alle Details im Ratgeber Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
5. Freies ETF-Depot
Ein ETF-Sparplan im eigenen Depot ist für viele Selbstständige der flexibelste Weg: jederzeit verfügbar, vererbbar und meist günstig. Dafür gibt es keine Steuerförderung auf die Einzahlung, Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer, und das Depot ist weder vor Pfändung geschützt noch zahlt es bei Erwerbsminderung. Außerdem gilt: Was jederzeit verfügbar ist, wird in schwachen Geschäftsjahren schnell zur Firmenreserve. Wie das freie Depot gegen ETF-Basisrente und Altersvorsorgedepot abschneidet, zeigt unser Vergleich ETF-Sparplan für Selbstständige.
6. Versorgungswerk (nur für Kammerberufe)
Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Architekten und weitere Kammerberufe sind in aller Regel Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Sie können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 SGB VI). Laut DRV sind rund 13 % der Selbstständigen so abgesichert. Steuerlich zählen die Beiträge wie die gesetzliche Rente zum gemeinsamen Höchstbetrag. Eine freie Wahl gibt es hier nicht: Entweder dein Beruf gehört dazu oder nicht.
7. Immobilien
Eine abbezahlte eigene Wohnung senkt deine Kosten im Alter, eine vermietete Immobilie kann laufende Einnahmen bringen. Für viele Selbstständige ist das ein wichtiger Baustein. Aber: Eine Immobilie bindet viel Kapital an einem Ort, braucht laufende Instandhaltung und lässt sich weder teilen noch schnell verkaufen. Es gibt keine Förderung der Einzahlung wie bei der Basisrente, keinen besonderen Pfändungsschutz und keine Leistung bei Erwerbsminderung. Als alleinige Altersvorsorge ist sie deshalb ein Klumpenrisiko, also viel Vermögen in einer einzigen Anlage.
Großer Vergleich: Steuer, Flexibilität, Pfändungsschutz und mehr
Die Tabelle zeigt die sieben Wege nach den Kriterien, die für Selbstständige am meisten zählen. Die gesetzliche Rente steht doppelt, weil sich freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge auf Antrag deutlich unterscheiden.
| Weg | Steuer | Flexibilität | Pfändungsschutz | Erwerbsminderung | Vererbbarkeit | Kosten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rente, freiwillig | Beiträge im Höchstbetrag abziehbar, Rente nachgelagert steuerpflichtig | Beitrag 112,16 bis 1.571,70 €/Monat frei wählbar, pausierbar; keine Kapitalauszahlung | hoch: Anwartschaften vor Rentenbeginn nicht pfändbar | nein, nur mit Pflichtbeiträgen | nein, aber Hinterbliebenenrente möglich | keine Abschluss- oder Vertriebskosten |
| Gesetzliche Rente, auf Antrag pflichtversichert | wie freiwillig | gering: endet erst mit Ende der Selbstständigkeit | hoch | ja, bei 3 Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren und erfüllter Wartezeit | wie freiwillig | wie freiwillig |
| Basisrente (Rürup) | Beiträge im Höchstbetrag abziehbar, Rente nachgelagert steuerpflichtig | Kapital gebunden, Rente frühestens ab 62, keine Kapitalauszahlung | hoch: § 851c ZPO, bis 340.000 € | nur mit Zusatzbaustein | nein, nur Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder | Abschluss-, Verwaltungs-, ggf. Fondskosten; ab 2027 jährlicher Kostenausweis |
| Private Rentenversicherung | Beiträge nicht abziehbar; Rente mit Ertragsanteil, Kapital ggf. halber Ertrag steuerpflichtig | mittel: kündbar (Rückkaufswert), oft Kapitalwahlrecht | nur bei Vertrag nach § 851c ZPO | nur mit Zusatzbaustein | ja, je nach Vertrag | Abschluss-, Verwaltungs-, ggf. Fondskosten |
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Zulagen bis 540 € + 300 € je Kind, Abzug bis 1.800 € Eigenbeitrag; Auszahlung steuerpflichtig | gering: Auszahlung frühestens ab 65 | voraussichtlich für gefördertes Vermögen, Details offen | nein | Details offen | Standarddepot max. 1,0 % Effektivkosten |
| Freies ETF-Depot | keine Förderung, Erträge mit Abgeltungsteuer | sehr hoch: jederzeit verkaufbar | nein | nein | ja | meist gering (Depot-, Order-, Fondskosten) |
| Versorgungswerk | Beiträge im Höchstbetrag abziehbar, Rente nachgelagert steuerpflichtig | keine Wahl: Pflicht für Kammermitglieder | Anwartschaften nicht frei verfügbar | nach Satzung, oft Berufsunfähigkeitsrente | nein, Hinterbliebenenleistungen nach Satzung | keine Vertriebskosten |
| Immobilie | keine Förderung bei Selbstnutzung; Mieteinnahmen steuerpflichtig | gering: hoher Kapitaleinsatz, Verkauf dauert | nein | nein | ja | Kaufnebenkosten, Instandhaltung |
So liest du die Tabelle: Kein Weg gewinnt in allen Spalten. Steuerförderung und Pfändungsschutz erkaufst du mit Bindung. Flexibilität und Vererbbarkeit kosten dich die Förderung. Und vor Erwerbsminderung schützen nur Pflichtbeiträge, ein Versorgungswerk oder ein privater Zusatzbaustein.
Was bringen 500 € im Monat? Ein Modellvergleich
Stiftung Warentest hat für Selbstständige durchgerechnet, was 30 Jahre lang 500 € Beitrag im Monat ergeben können (Veröffentlichung vom 18.05.2026). Es handelt sich um eine Modellrechnung mit Annahmen, nicht um eine Zusage:
| Vorsorgeweg | Monatliche Rente (brutto) |
|---|---|
| Gesetzliche Rente | ca. 792 € |
| Basisrente klassisch (garantierter Teil) | ca. 500 bis 600 € |
| Basisrente fondsgebunden (bei 3 % Rendite) | ca. 476 bis 746 € |
Das Ergebnis überrascht viele: Im Modell schneidet die gesetzliche Rente gut ab. Trotzdem ist sie nicht automatisch die beste Wahl. Sie hängt vom künftigen Rentenniveau ab, ist nicht vererbbar, und bei rein freiwilligen Beiträgen fehlt der Schutz bei Erwerbsminderung. Fondsgebundene Verträge können je nach Börsenentwicklung mehr oder weniger bringen. Alle Renten sind brutto, also vor Steuern und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Kosten: der unterschätzte Faktor
Über 20 oder 30 Jahre entscheiden die Kosten mit darüber, wie viel Rente am Ende ankommt. Die gesetzliche Rente und Versorgungswerke haben keine Abschluss- oder Vertriebskosten. Bei Basisrente und privater Rentenversicherung fallen Abschluss-, Verwaltungs- und bei Fondspolicen auch Fondskosten an. Ab 2027 müssen Anbieter von Basisrenten jährlich die tatsächlich angefallenen Kosten ausweisen (BGBl. 2026 I Nr. 156). Beim neuen Standarddepot der geförderten Altersvorsorge sind die Effektivkosten auf höchstens 1,0 % im Jahr begrenzt. Vergleiche Angebote deshalb immer anhand der Effektivkosten, also der Kennzahl, die alle Kosten in eine jährliche Renditeminderung umrechnet.
Altersvorsorge für Selbstständige steuerlich absetzen: So funktioniert der Höchstbetrag
Beiträge zur gesetzlichen Rente, zum Versorgungswerk und zur Basisrente teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag (§ 10 Abs. 3 EStG). Er liegt 2026 bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Zusammenveranlagte. Für 2027 ergibt sich nach eigener Berechnung rund 32.308 €. Diese Zahl ist eine Prognose: Sie beruht auf den Rechengrößen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, die Zustimmung des Bundesrats steht aus.
Basisrente: abziehbarer Höchstbetrag (Ledige)
§ 10 Abs. 3 EStG (Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung). *2027: eigene Berechnung aus den Werten der Rechengrößen-VO 2027 (Entwurf). Seit 2023 zu 100 % abziehbar.
Wie viel du sparst, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab, also dem Steuersatz auf deinen letzten verdienten Euro. Vereinfacht gerechnet, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:
Wichtig sind drei Punkte:
- Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente aus Schicht 1 wird später versteuert. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % steuerpflichtig, ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 % (§ 22 EStG). Der Vorteil entsteht vor allem, wenn dein Steuersatz im Alter niedriger ist als heute. Sicher ist das nicht.
- Altersvorsorgedepot: Hier gibt es ab 2027 Zulagen und einen Sonderausgabenabzug bis 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulage. Das ist deutlich weniger Volumen als bei der Basisrente.
- Keine Betriebsausgabe: Deine eigene Altersvorsorge kannst du als Einzelunternehmer/in oder Freiberufler/in nicht als Betriebsausgabe abziehen, sondern nur als Sonderausgabe – auch wenn du vom Geschäftskonto zahlst. Private Rentenversicherung und freies ETF-Depot sind gar nicht abziehbar.
Ob sich der Steuervorteil unterm Strich für dich rechnet, zeigen unsere ehrlichen Rechenbeispiele zur Rürup-Rente.
Steuerlicher HinweisSteuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Der Höchstbetrag gilt gemeinsam für gesetzliche Rente, Versorgungswerk und Basisrente. Die spätere Rente ist steuerpflichtig.
Das unterschätzte Risiko: Wenn du nicht mehr arbeiten kannst
Für Selbstständige ist die eigene Arbeitskraft das wichtigste Kapital. Fällt sie vor der Rente weg, fehlt nicht nur das Einkommen. Auch die Altersvorsorge stockt, weil keine Beiträge mehr fließen. Viele Vorsorgepläne decken genau diesen Fall nicht ab.
In der gesetzlichen Rente gibt es eine Erwerbsminderungsrente nur, wenn du unter anderem in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast (§ 43 SGB VI). Freiwillige Beiträge zählen dafür nicht. Diese Wege gibt es:
- Pflichtversicherung auf Antrag: innerhalb von fünf Jahren nach Gründung möglich, mit Schutz bei Erwerbsminderung, aber ohne Ausstiegsmöglichkeit.
- Zusatzbaustein in Basisrente oder privater Rentenversicherung: eine Absicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit direkt im Vorsorgevertrag.
- Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung: unabhängig von Pflichtbeitragszeiten.
Private Bausteine setzen eine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer voraus und kosten zusätzlichen Beitrag. ETF-Depot, Altersvorsorgedepot und Immobilie zahlen bei Erwerbsminderung nichts. Wer nur auf sie setzt, sollte diese Lücke bewusst schließen.
Beste Altersvorsorge für Selbstständige: drei Beispielprofile
Die folgenden Profile sind vereinfachte Beispiele und keine echten Fälle. Sie zeigen, wie unterschiedlich eine sinnvolle Kombination aussehen kann.
Gründerin, Gewinn noch schwankend
Liquidität und Schutz der Arbeitskraft haben Vorrang. Die Pflichtversicherung auf Antrag kann innerhalb der Fünf-Jahres-Frist eine Option sein. Ab 2027 kann ein kleiner Beitrag ins Altersvorsorgedepot dank Zulage interessant sein. Eine Basisrente bringt bei niedrigem Steuersatz wenig.
IT-Freelancer, stabiler Gewinn
Bei hohem Grenzsteuersatz kann eine fondsgebundene Basisrente die steuerlich geförderte Basis bilden. Ein freies ETF-Depot ergänzt sie als flexible Reserve. Weil freiwillige Beiträge keinen Schutz bei Erwerbsminderung bieten, gehört eine Berufsunfähigkeitsabsicherung dazu.
Handwerksmeister, pflichtversichert
Die gesetzliche Rente ist schon gesetzt. Der Regelbeitrag nutzt einen Teil des Höchstbetrags, der Rest steht für eine Basisrente offen. Die Befreiung nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen ist möglich, kann aber den Erwerbsminderungsschutz der gesetzlichen Rente kosten.
Rentenpflicht in Planung: Was das für deine Vorsorge-Entscheidung heißt
Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrer Empfehlung 22 (23.06.2026): Wer ab einem Stichtag neu selbstständig wird, soll ohne Opt-out in die gesetzliche Rente. Wer schon selbstständig ist, soll ebenfalls einbezogen werden, aber voraussetzungslos herausoptieren können – also ohne Nachweis eines Vorsorgeprodukts. Der Beitrag soll sich am Regelbeitrag der Handwerker orientieren (2026: 735,63 € im Monat), wahlweise am Einkommen. Gründer sollen drei Jahre lang den halben Regelbeitrag zahlen. Der Koalitionsvertrag 2025 hält dagegen fest, dass „andere Formen der Altersvorsorge“ weiterhin möglich bleiben sollen. Wie dieser Widerspruch aufgelöst wird, ist offen.
Für dich heißt das:
- Schließe keinen Vertrag ab, nur um einer möglichen Pflicht zu entgehen. Nach dem Kommissionsvorschlag entscheidet dein Status am Stichtag, nicht ein Produkt.
- Wähle Vorsorge nach deinem Bedarf: Eine Basisrente ist nach heutigem Recht steuerlich gefördert und pfändungsgeschützt, unabhängig von der Debatte um die Rentenpflicht. Kämen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente dazu, würden sie sich den Höchstbetrag mit ihr teilen.
- Bleib beweglich: Flexible Bausteine lassen sich leichter anpassen, wenn die Regeln feststehen.
Was beim geplanten Opt-out für bereits Selbstständige bekannt ist und was nicht, haben wir separat zusammengefasst.
Altersvorsorge als Selbstständige/r in 5 Schritten
Status klären
Prüfe zuerst, ob du schon heute pflichtversichert bist, etwa als Lehrer/in, Hebamme, Handwerker/in, über die Künstlersozialkasse oder mit nur einem Auftraggeber. Unser Ratgeber zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige hilft dabei. Sieh dir auch deine Renteninformation der DRV an, denn Ansprüche aus früheren Angestelltenjahren bleiben bestehen.
Rentenlücke berechnen
Wie viel brauchst du im Alter pro Monat, und wie viel ist schon da? Mit dem Rentenlücke-Rechner für Selbstständige bekommst du in wenigen Minuten eine erste Orientierung.
Arbeitskraft absichern
Kläre, wie du abgesichert bist, wenn du nicht mehr arbeiten kannst: über Pflichtbeiträge, einen Zusatzbaustein oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Geförderte Basis wählen
Entscheide passend zu deinem Grenzsteuersatz, wie viel in Schicht 1 fließen soll: gesetzliche Rente, Basisrente oder beides. Je höher dein Steuersatz heute, desto stärker wirkt der Sonderausgabenabzug.
Flexibel ergänzen und jährlich prüfen
Ergänze die Basis um flexible Bausteine wie ETF-Depot, Altersvorsorgedepot oder private Rentenversicherung. Halte eine separate Rücklage für dein Business. Prüfe deinen Plan einmal im Jahr und sobald es Neuigkeiten zur Rentenpflicht gibt.
Fünf typische Fehler, die du vermeiden solltest
Das geht oft schief
- Rücklage und Rente vermischen: Ein Depot, das gleichzeitig Notgroschen fürs Business ist, wird in schwachen Jahren geplündert.
- Nur auf den Firmenverkauf setzen: Ob sich dein Unternehmen später verkaufen lässt und zu welchem Preis, weiß heute niemand.
- Erwerbsminderung vergessen: Freiwillige Beiträge und Depots zahlen nichts, wenn du nicht mehr arbeiten kannst.
- Aus Angst vor der Pflicht abschließen: Nach heutigem Stand befreit dich kein Vertrag automatisch.
- Steuerersparnis ausgeben: Der Vorteil der Basisrente wirkt nur voll, wenn du die Erstattung nicht einfach verkonsumierst.
Besser so
- Eine eigene Rücklage für das Business getrennt von der Altersvorsorge führen.
- Den Firmenwert als möglichen Bonus sehen, nicht als Plan A.
- Die Arbeitskraft früh absichern, solange die Wahl noch groß ist.
- Nach Bedarf, Steuersatz und Flexibilität entscheiden, nicht nach Schlagzeilen.
- Die Steuererstattung gezielt wieder anlegen, etwa in einen flexiblen Baustein.
Die gute Nachricht: Du musst nicht alles auf einmal entscheiden. Wer heute mit einer soliden Basis startet und jährlich nachjustiert, hat später mehr Spielraum – egal, welche Regeln kommen.
Häufige Fragen
Welche Altersvorsorge ist die beste für Selbstständige?
Die eine beste Lösung gibt es nicht. Bewährt hat sich eine Kombination aus steuerlich geförderter Basis (gesetzliche Rente, Basisrente oder Versorgungswerk), einer Absicherung bei Erwerbsminderung und einem flexiblen Baustein wie einem ETF-Depot. Welche Gewichtung passt, hängt vor allem von deinem Gewinn, deinem Steuersatz, deinem Alter und deinem Bedarf an Flexibilität ab.
Wie viel sollte ich als Selbstständige/r fürs Alter zurücklegen?
Eine pauschale Quote gibt es nicht, entscheidend ist deine persönliche Rentenlücke. Als Orientierung: Pflichtversicherte Selbstständige wie Handwerker zahlen 2026 einen Regelbeitrag von 735,63 € im Monat in die gesetzliche Rente. Mit dem Rentenlücke-Rechner auf dieser Website kannst du deinen eigenen Bedarf grob abschätzen.
Ist Altersvorsorge für Selbstständige steuerlich absetzbar?
Teilweise. Beiträge zur gesetzlichen Rente, zu Versorgungswerken und zur Basisrente sind als Sonderausgaben abziehbar, 2026 zusammen bis 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Zusammenveranlagte. Für das Altersvorsorgedepot gibt es ab 2027 Zulagen und einen Abzug bis 1.800 € Eigenbeitrag. Beiträge zu privater Rentenversicherung und freiem ETF-Depot sind nicht abziehbar, und als Betriebsausgabe zählt die eigene Altersvorsorge nicht.
Muss ich als Selbstständige/r in die Rentenversicherung einzahlen?
Nur, wenn du zu einer der Gruppen nach § 2 SGB VI gehörst, etwa selbstständige Lehrer, Hebammen, Künstler über die Künstlersozialkasse, Handwerker in der Handwerksrolle oder Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber. Alle anderen können freiwillig einzahlen. Eine allgemeine Rentenpflicht für Selbstständige wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen (Stand 09.10.2026).
Kann ich mich mit privater Vorsorge vor der geplanten Rentenpflicht schützen?
Nach heutigem Stand nicht. Die Alterssicherungskommission schlägt für Neugründer eine Pflicht ohne Opt-out vor, für bereits Selbstständige ein Opt-out ohne Nachweis eines Vorsorgeprodukts. Beschlossen ist nichts, und niemand kann dir eine Befreiung zusichern. Private Vorsorge lohnt sich trotzdem – aber wegen deines Bedarfs, nicht als Befreiungsticket.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: rentenupdate #12 – Selbstständige – Zahlen 2024, Stand Juli 2026
- DIW Wochenbericht 12/2026: Nur ein Bruchteil der Selbstständigen sorgt nicht für das Alter vor
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Stand 01.07.2026
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Höchstbetrag Altersvorsorge)
- § 22 EStG – Besteuerung von Renten
- § 851c ZPO – Pfändungsschutz bei Altersrenten
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 – verkündet 29.05.2026
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
- Empfehlungen der Alterssicherungskommission – 23.06.2026, S. 51–52
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.