Inhalt (7 Abschnitte)
- Was plant die Rentenkommission für Neugründer?
- Stichtag: Ab wann gilt man als „neu“?
- Was gilt heute für Existenzgründer?
- Was würde eine Rentenpflicht Gründer kosten?
- Nebenberuf, GmbH, Gründerteam: Was ist für Gründer noch offen?
- Gesetzliche Rente in der Gründungsphase: Vor- und Nachteile
- Was Gründer jetzt planen können
- Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 sollen Selbstständige, die ab einem Stichtag erstmals gründen, ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Vorgesehen ist eine Karenzzeit von drei Jahren mit halbem Regelbeitrag (2026: 367,82 € im Monat) – nur bei der ersten Gründung im Erwerbsleben.
- Der Stichtag ist offen; laut Medienberichten vom 09.10.2026 soll der Bundestag erst im Frühjahr 2027 entscheiden.
- Schon heute zahlen pflichtversicherte Gründer drei Kalenderjahre den halben Regelbeitrag, und arbeitnehmerähnliche Gründer können sich drei Jahre befreien lassen.
- Ab 2027 sind Gründer mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG erstmals unmittelbar zulageberechtigt, etwa für das Altersvorsorgedepot.
Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 sollen Selbstständige, die ab einem Stichtag erstmals gründen, ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung – mit einer Karenzzeit von drei Jahren, in der nur der halbe Regelbeitrag fällig ist (2026: 367,82 € im Monat). Der Stichtag ist offen, ein Gesetz gibt es nicht (Stand: Oktober 2026). Schon heute gelten für manche Gründer Sonderregeln, etwa der halbe Regelbeitrag für Pflichtversicherte.
Was plant die Rentenkommission für Neugründer?
Die Alterssicherungskommission („Rentenkommission“) unterscheidet in ihrer Empfehlung 22 klar zwischen zwei Gruppen. Wer am Stichtag schon selbstständig ist, soll herausoptieren dürfen. Wer danach erstmals gründet, nicht: Neugründer sollen „verpflichtend und ohne Opt-out“ in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Gründer wären damit die Gruppe, die von den Plänen am direktesten betroffen ist.
Die Karenzzeit im Detail
Um Gründungen zu erleichtern, sieht der Bericht eine Karenzzeit von drei Jahren vor. In dieser Zeit soll nur der halbe Regelbeitrag zu zahlen sein. Zwei Einschränkungen sind wichtig:
- Nur einmal im Leben: Als „neu“ soll nur die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Erwerbsleben gelten.
- Keine Kette: Wer ein Unternehmen schließt und ein neues gründet, bekommt keine neue Karenzzeit.
Nach der Karenzzeit gilt der volle Regelbeitrag (2026: 735,63 € im Monat) oder wahlweise ein Beitrag, der sich am steuerpflichtigen Einkommen orientiert.
Kein Ausweg in private Vorsorge – nach dem Vorschlag
Für Neugründer sieht das Kommissionsmodell keine Wahl vor. Der Dachverband der Selbstständigenverbände (BAGSV) fasst es so zusammen: Künftige Selbstständige sollen „keine Opt-out-Möglichkeit in eine private Altersvorsorge (Basis-Rente, Altersvorsorgedepot) erhalten“. Der Koalitionsvertrag 2025 klingt anders: Dort heißt es, neue Selbstständige sollen „gründerfreundlich“ einbezogen werden, und andere Formen der Altersvorsorge sollen möglich bleiben. Wie das Gesetz diesen Widerspruch auflöst, ist offen. Die BAGSV fordert außerdem, in der Gründungsphase einen halben prozentualen Beitrag statt eines festen Betrags vorzusehen.
Stichtag: Ab wann gilt man als „neu“?
Das ist die wichtigste offene Frage für alle, die gerade gründen. Die Kommission spricht nur von „einem Stichtag“ – ohne Datum. Auch der Zeitplan ist unsicher: Laut Medienberichten vom 09.10.2026 strebt die Bundesregierung bis Jahresende einen Kabinettsbeschluss an, der Bundestag soll erst im Frühjahr 2027 entscheiden. Ein Start zum 01.01.2027 gilt damit als unrealistisch. Den aktuellen Stand je Schritt findest du im Stand-Ticker.
Ebenfalls offen ist, was überhaupt als Gründung zählt: die Gewerbeanmeldung, die Steuernummer, die erste Rechnung? Und gilt die Pflicht auch, wenn du nebenberuflich gründest? Dazu sagen weder Koalitionsvertrag noch Kommission etwas.
Nicht auf einen Stichtag spekulierenEine Gründung nur vorzuziehen, um als „Bestand“ zu gelten, ist riskant: Niemand kennt das Datum oder die genaue Definition einer Gründung. Gründe, wenn dein Geschäftsmodell bereit ist – und plane die Altersvorsorge von Anfang an mit ein.
Wie du dich einordnest, wenn du schon gegründet hast, klärt der Ratgeber Wer ist von der Rentenpflicht betroffen? Die Hintergründe des Vorschlags erklärt unser Beitrag zur Rentenkommission.
Was gilt heute für Existenzgründer?
Die meisten Gründer sind heute nicht rentenversicherungspflichtig. Für bestimmte Gruppen gibt es aber schon jetzt eine Pflicht – und dazu passende Gründer-Regeln. Die vorgeschlagene Karenzzeit ist also keine neue Erfindung: Eine vergleichbare Regel steht heute schon in § 165 SGB VI.
| Deine Situation als Gründer | Regel heute | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflichtversicherter Beruf (z. B. Handwerk, Lehrtätigkeit, Pflege, Hebamme) | halber Regelbeitrag bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach Aufnahme (2026: 367,82 €), auf Antrag voller Beitrag | § 165 Abs. 1 SGB VI |
| Im Wesentlichen nur ein Auftraggeber, keine versicherungspflichtigen Mitarbeitenden (arbeitnehmerähnlich) | pflichtversichert, aber Befreiung für drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme möglich | § 6 Abs. 1a SGB VI |
| Kein Pflichttatbestand (z. B. Agentur, Handel, IT mit mehreren Kunden) | keine Pflicht; Pflichtversicherung auf Antrag innerhalb von fünf Jahren möglich, freiwillige Beiträge jederzeit | § 4 Abs. 2, § 7 SGB VI |
| Lehrtätigkeit, Pflege, Hebamme, arbeitnehmerähnlich | Meldung bei der Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme | § 190a SGB VI |
| Künstler und Publizisten | Versicherung über die Künstlersozialkasse mit eigenen Regeln – Auskunft bei der KSK | KSVG |
Gerade die Meldepflicht wird oft übersehen. Wer pflichtversichert ist und sich nicht meldet, muss damit rechnen, dass Beiträge später nachgefordert werden. Welche Befreiungswege es heute gibt, fasst der Ratgeber zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zusammen.
Was würde eine Rentenpflicht Gründer kosten?
In der Karenzzeit wäre nach dem Vorschlag der halbe Regelbeitrag fällig: 2026 367,82 €, 2027 rechnerisch rund 384 € im Monat. Ob ein einkommensbezogener Beitrag günstiger wäre, hängt von deinem Gewinn ab. Die BAGSV hat das durchgerechnet: In den ersten drei Jahren lohnt sich der halbe Regelbeitrag erst ab einem Monatsgewinn von über 1.977,50 € (Werte 2026). Darunter wäre der einkommensbezogene Beitrag günstiger.
- Beispiel 1.500 € Monatsgewinn: einkommensbezogen 279 € (18,6 %) – halber Regelbeitrag 367,82 €.
- Beispiel 3.000 € Monatsgewinn: einkommensbezogen 558 € – halber Regelbeitrag 367,82 €.
- Nach der Karenzzeit, 3.000 € Gewinn: einkommensbezogen 558 € – voller Regelbeitrag 735,63 €.
Alle Werte sind vereinfachte eigene Berechnungen mit Beträgen von 2026 (Gewinn = beitragspflichtiges Einkommen). Ob das spätere Gesetz diese Wahl so übernimmt, ist offen. Beiträge zur gesetzlichen Rente sind als Altersvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar – die Nettobelastung liegt deshalb unter dem Bruttobeitrag.
Was eine Rentenpflicht kosten könnte (pro Monat, Szenario 2027)
Eigene Berechnung, Szenario: Beitragssatz 18,6 %, Bezugsgröße 2027 4.130 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026), Beitragsbemessungsgrenze 2027 8.850 €. Grundlage: Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 – nicht beschlossen.
Nebenberuf, GmbH, Gründerteam: Was ist für Gründer noch offen?
Viele Gründungen passen nicht ins einfache Schema „eine Person, ein Einzelunternehmen“. Für diese Fälle gibt es bislang keine Antworten – weder im Koalitionsvertrag noch im Kommissionsbericht:
- Nebenberufliche Gründung: Ob eine Pflicht auch gilt, wenn du angestellt bist und nebenbei gründest, ist offen.
- GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Ob und wie sie erfasst würden, ist ungeklärt. Der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) führt das ausdrücklich als offene Frage.
- Zweite Gründung oder Rechtsformwechsel: Laut Kommission soll eine Kette von Gründungen keine neue Karenzzeit auslösen. Wie ein Wechsel vom Einzelunternehmen in eine GmbH behandelt würde, ist offen.
- Ältere Gründer: Wer spät gründet und bisher kaum Beitragszeiten hat, erreicht die fünf Jahre Wartezeit für eine Altersrente womöglich nicht mehr. VGSD und BAGSV fordern Sonderregeln für Ältere; im Bericht stehen keine.
Plane in solchen Fällen besonders vorsichtig und lass dich beraten, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt. Neben der Rente steht mit der Gründung auch die Krankenversicherung an – welche Fristen und Wege es dort gibt, erklärt der Ratgeber zur Krankenversicherung für Existenzgründer.
Gesetzliche Rente in der Gründungsphase: Vor- und Nachteile
Ob verpflichtend oder freiwillig: Eine frühe Absicherung in der gesetzlichen Rente hat Licht und Schatten. Beides solltest du kennen.
Was dafür spricht
- Schutz bei Erwerbsminderung – dafür braucht es drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI).
- Nach fünf Beitragsjahren ist die Wartezeit für eine Altersrente erfüllt (§ 50 SGB VI).
- Lebenslange Rente mit Anpassungen, Beiträge steuerlich abziehbar.
Was dagegen spricht
- Ein fester Beitrag belastet die Liquidität, gerade wenn die ersten Monate schwach laufen.
- Der Beitragssatz dürfte steigen: Die DRV erwartet 19,9 % ab 2028 (Prognose).
- Geld in der gesetzlichen Rente ist gebunden und nicht vererbbar.
Ein Punkt wird in der Gründungsphase oft unterschätzt: die eigene Arbeitskraft. Wer nicht pflichtversichert ist, verliert den Erwerbsminderungsschutz der gesetzlichen Rente nach und nach – auch wenn er vorher angestellt war. Denn dafür braucht es drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Fällst du länger aus, fehlt dann nicht nur dein Einkommen, sondern auch jede Absicherung. Eine Basisrente lässt sich um eine Berufsunfähigkeits-Absicherung ergänzen; auch eigenständige Lösungen sind möglich. Welche passt, hängt von Beruf, Alter und Budget ab.
Ob du heute schon freiwillig oder per Antrag einzahlen solltest, vergleicht der Ratgeber Gesetzliche Rente oder privat vorsorgen?
Was Gründer jetzt planen können
1. Status klären
Fällt deine Tätigkeit unter eine bestehende Pflicht – Handwerk, Lehre, Pflege, Künstlersozialkasse oder nur ein Auftraggeber? Dann gilt sie ab dem ersten Tag, unabhängig von der Reform.
2. Fristen notieren
Meldepflicht innerhalb von drei Monaten (falls pflichtversichert), Pflichtversicherung auf Antrag innerhalb von fünf Jahren, Befreiungsmöglichkeit für arbeitnehmerähnliche Gründer.
3. Beitrag im Businessplan einpreisen
Plane ein Szenario mit Rentenbeitrag ein – etwa rund 384 € im Monat (halber Regelbeitrag 2027). Den Vergleich mit dem einkommensbezogenen Beitrag rechnet dir der Rentenpflicht-Rechner aus. So bist du vorbereitet, egal wie das Gesetz ausfällt.
4. Förderung ab 2027 nutzen
Mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG bist du ab 01.01.2027 unmittelbar zulageberechtigt: Grundzulage bis zu 540 € im Jahr, unter 25 Jahren einmalig 200 € extra. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € im Jahr – das passt auch in eine schmale Anfangsphase. Mehr zum Altersvorsorgedepot.
5. Vorsorge nach Bedarf wählen
Eine Basisrente kann steuerlich interessant sein, sobald dein Gewinn steigt. Nach dem Kommissionsmodell wäre sie für Neugründer aber kein Weg aus der Pflicht.
Häufige Fragen
Gilt die Rentenpflicht für neue Selbstständige ab 2027?
Das ist offen. Stand 09.10.2026 gibt es weder ein Gesetz noch einen Gesetzentwurf. Laut Medienberichten soll das Kabinett bis Jahresende beschließen, der Bundestag erst im Frühjahr 2027. Ein Start zum 01.01.2027 gilt damit als unrealistisch; den Stichtag legt erst das Gesetz fest.
Ich gründe 2026 oder 2027 – bin ich dann ein Neugründer?
Das hängt vom Stichtag ab, den noch niemand kennt. Offen ist auch, was als Gründung zählt – etwa Gewerbeanmeldung, Steuernummer oder erste Rechnung. Laut Kommission soll nur die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Erwerbsleben als neu gelten.
Was bedeutet die Karenzzeit für Gründer?
Nach dem Kommissionsvorschlag zahlen Neugründer drei Jahre lang nur den halben Regelbeitrag – 2026 wären das 367,82 € im Monat, 2027 rechnerisch rund 384 €. Danach gilt der volle Regelbeitrag oder wahlweise ein einkommensbezogener Beitrag. Beschlossen ist das nicht.
Kann ich mich als Gründer privat statt gesetzlich absichern?
Heute ja – für die meisten Gründer gibt es keine Pflicht. Nach dem Kommissionsmodell hätten Neugründer ab dem Stichtag aber kein Opt-out, auch nicht in Basisrente oder Altersvorsorgedepot. Der Koalitionsvertrag hält andere Vorsorgeformen dagegen offen. Wie das Gesetz entscheidet, ist ungeklärt.
Gibt es heute schon eine Befreiung für Existenzgründer?
Ja, für arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten: Sie können sich für drei Jahre nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit befreien lassen (§ 6 Abs. 1a SGB VI). Pflichtversicherte Gründer, etwa im Handwerk, zahlen in den ersten drei Kalenderjahren den halben Regelbeitrag.
Bekomme ich eine neue Karenzzeit, wenn ich ein zweites Unternehmen gründe?
Nach dem Vorschlag der Kommission nein. Eine Verkettung von Neugründungen soll keine weitere Karenzzeit ermöglichen. Als neu gilt nur die erstmalige Aufnahme einer Selbstständigkeit im Erwerbsleben.
Quellen
- Empfehlungen der Alterssicherungskommission (S. 51–52) – 23.06.2026
- Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD 2025 (S. 20)
- BAGSV: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission – 06.08.2026
- VGSD: FAQ zur geplanten Rentenreform – 11.09.2026
- t-online: Merz erwartet Bundestagsbeschluss wohl erst 2027 – 09.10.2026
- § 165 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen Selbstständiger
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 4 SGB VI – Versicherungspflicht auf Antrag
- § 190a SGB VI – Meldepflicht versicherungspflichtiger Selbstständiger
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Stand 01.07.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.