Rentenpflicht nach Berufsgruppen
Für manche Selbstständige gilt die Rentenversicherungspflicht schon heute, andere wären von den Plänen besonders betroffen. Hier findest du deine Berufsgruppe.
Berufsgruppen
Künstler & Publizisten (KSK)
Über die Künstlersozialkasse zahlen Kreative nur den halben Rentenbeitrag – und sind schon heute im System. Wer hineinkommt, was die KSK-Rente bringt und was die Reformpläne ändern.
Weiterlesen BerufsgruppeRentenpflicht für Freiberufler: Wer betroffen wäre – und wer nicht
Ärztin mit Versorgungswerk oder IT-Freelancer ohne Pflichtsystem? Für Freiberufler entscheidet die Kammer, ob die geplante Pflicht sie treffen würde.
Weiterlesen BerufsgruppeRentenpflicht für Gründer: Stichtag, Karenzzeit, halber Beitrag
Neugründer wären nach dem Kommissionsvorschlag am stärksten betroffen – ohne Opt-out, aber mit drei Jahren halbem Beitrag. Was heute gilt und was du planen kannst.
Weiterlesen BerufsgruppeRentenpflicht für Handwerker: Was heute gilt und was geplant ist
Handwerksrolle, Regelbeitrag, Befreiung nach 18 Jahren – und warum die geplante Pflicht ausgerechnet das Handwerker-Modell zum Vorbild nimmt.
Weiterlesen BerufsgruppeIT-Freelancer
Für IT-Freelancer gibt es heute keine Rentenpflicht – mit einer Ausnahme, die viele unterschätzen. Was gilt, was die Pläne ändern würden und was eine Pflicht kosten könnte.
Weiterlesen BerufsgruppePflege, Physiotherapie & Hebammen
Selbstständige Pflegekräfte und Hebammen zahlen schon heute in die gesetzliche Rente – Physiotherapeuten in der Praxis meist auch. Was gilt, was es kostet, was offen ist.
Weiterlesen BerufsgruppeRentenversicherungspflicht für Dozenten, Trainer & Coaches
Für Lehrende gilt die Rentenpflicht schon heute – oft ohne dass sie es wissen. Wer betroffen ist, was es kostet und wo Coaching anders bewertet wird.
WeiterlesenWarum der Beruf entscheidet
Die Rentenversicherungspflicht ist heute keine Frage des Status „selbstständig“, sondern des Berufs: Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken sind seit Jahrzehnten pflichtversichert und können sich nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen befreien lassen. Selbstständige Lehrkräfte, Dozenten, Trainer und Coaches ohne eigene Angestellte zahlen ebenfalls schon heute (§ 2 SGB VI), ebenso Pflegekräfte, Physiotherapeuten und Hebammen sowie Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Freiberufler mit Kammer – etwa Ärzte, Anwälte, Architekten – sind in ihrem Versorgungswerk abgesichert; IT-Freelancer ohne Pflichtsystem gehören dagegen zur Zielgruppe der Pläne. Und wer neu gründet, wäre nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom Juni 2026 als Erster von einer allgemeinen Pflicht betroffen – ohne Opt-out.
Auf den Berufsseiten findest du jeweils: was heute gilt, was die Pläne für deine Gruppe bedeuten würden, Beispielbeiträge und die passenden Vorsorgewege. Stand der Gesetzgebung: Oktober 2026, ein Gesetz ist nicht beschlossen. Ob du betroffen wärst, zeigt der kostenlose Rentenpflicht-Check.
Häufige Fragen
Welche Selbstständigen sind heute schon rentenversicherungspflichtig?
Unter anderem Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, selbstständige Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse) sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber (§ 2 SGB VI).
Mein Beruf ist nicht dabei – bin ich dann sicher?
Heute ja, für die Zukunft nicht unbedingt: Die Pläne zielen vor allem auf Neugründer ohne Pflichtsystem. Wer bereits selbstständig ist, soll sich laut Kommission ohne Bedingungen befreien lassen können. Beschlossen ist das nicht.
Was ist mit Freiberuflern im Versorgungswerk?
Kammerberufe bleiben in ihrem Versorgungswerk. Eine Pflicht in der gesetzlichen Rente ist für sie nicht vorgesehen.
Lieber jetzt informieren als später überrascht werden.
Mach den kostenlosen Rentenpflicht-Check – unabhängig davon, wie die Politik am Ende entscheidet.