Inhalt (7 Abschnitte)
- Basisrente-Beiträge sind 2026 bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagte) zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 3 EStG).
- Auf den Höchstbetrag werden andere Altersvorsorgeaufwendungen angerechnet, etwa Beiträge zur gesetzlichen Rente oder zum Versorgungswerk.
- Die spätere Rente ist steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
- Je höher dein Grenzsteuersatz heute, desto größer die Ersparnis.
Mit einer Basisrente sparst du heute so viel Steuern, wie dein Grenzsteuersatz hergibt: Bei 70.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) bringen 10.000 € Beitrag 2026 rund 4.000 € Steuerersparnis (inkl. Solidaritätszuschlag). Die spätere Rente ist steuerpflichtig. Rechne deine Zahlen durch:
Einkommensteuer nach § 32a EStG (Tarif 2026), Solidaritätszuschlag vereinfacht; ohne Kirchensteuer und weitere Abzüge. Höchstbetrag 2026: 30.826 € (Ledige) / 61.652 € (Zusammenveranlagte), abzüglich anderer Altersvorsorgebeiträge. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
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Wir senden dir deine Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch prüft ein spezialisierter Partner-Experte, ob eine Basisrente zu dir passt und was sie im Vergleich zu anderen Vorsorgewegen bringt. Für deine Steuerfragen bleibt die Steuerberatung zuständig.
- Deine Steuerersparnis und der Höchstbetrag 2026 als Zusammenfassung
- Der Rentenpflicht-Fahrplan mit deinen Vorsorgewegen im Vergleich
- Auf Wunsch: Rückruf eines Partner-Experten zur fondsgebundenen Basisrente und zu Alternativen
Geschafft! Danke! Wir senden dir dein Ergebnis per E-Mail. In der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk bei dir.
Rentenpflicht-Fahrplan für Selbstständige (PDF)So funktioniert der Steuervorteil der Basisrente
Beiträge zur Basisrente gehören – wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Seit 2023 kannst du sie zu 100 % als Sonderausgaben absetzen, bis zum Höchstbetrag. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt, und zwar dort, wo dein Steuersatz am höchsten ist. Dafür wird die spätere Rente versteuert.
Basisrente: abziehbarer Höchstbetrag (Ledige)
§ 10 Abs. 3 EStG (Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung). *2027: eigene Berechnung aus den Werten der Rechengrößen-VO 2027 (Entwurf). Seit 2023 zu 100 % abziehbar.
So rechnet der Basisrente-Steuerrechner
Der Rechner vergleicht zwei Steuerberechnungen für 2026: ohne und mit deinem Basisrenten-Beitrag. Die Differenz ist deine Steuerersparnis.
1. Abziehbarer Beitrag
Ausgangspunkt ist der Höchstbetrag 2026: 30.826 € (ledig) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung). Davon zieht der Rechner deine anderen Altersvorsorgebeiträge ab, etwa zur gesetzlichen Rente. Dein Beitrag zählt höchstens bis zu diesem Rest.
2. Einkommensteuer vorher und nachher
Die Steuer berechnet er nach dem Tarif 2026 aus § 32a EStG – einmal auf dein zu versteuerndes Einkommen, einmal auf das Einkommen minus abziehbarem Beitrag. Im hinterlegten Tarif bleiben 12.348 € steuerfrei, ab 69.879 € gilt der Satz von 42 %, ab 277.826 € von 45 %. Beim Splitting halbiert er das Einkommen, rechnet die Steuer und verdoppelt sie.
3. Solidaritätszuschlag
Der Soli wird vereinfacht ergänzt: 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (bei Zusammenveranlagung 40.700 €), mit gleitendem Übergang.
Daraus folgen dein Nettoaufwand (Beitrag minus Ersparnis) und die Förderquote (Ersparnis geteilt durch Beitrag). Der angezeigte Grenzsteuersatz ist der Einkommensteuersatz auf die nächsten 100 € deines Einkommens vor dem Abzug, ohne Soli. Nicht berücksichtigt: Kirchensteuer, Günstigerprüfungen, weitere Sonderausgaben und Freibeträge sowie die spätere Besteuerung der Rente.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Standardwerte des Rechners (Beispiel): ledig, 70.000 € zu versteuerndes Einkommen, 10.000 € Beitrag zur Basisrente, keine anderen Altersvorsorgebeiträge.
| Schritt | Ohne Basisrente | Mit Basisrente |
|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 70.000 € | 60.000 € |
| Einkommensteuer 2026 | 18.264 € | 14.233 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € | 0 € |
| Steuerersparnis | 4.031 € | |
| Nettoaufwand (10.000 € − 4.031 €) | 5.969 € | |
| Förderquote / Grenzsteuersatz | 40 % / 42 % | |
Warum 40 % und nicht 42 %? Der Abzug senkt dein Einkommen von oben. Nur die obersten 122 € liegen im 42-%-Bereich, der Rest fällt in die Progressionszone mit sinkendem Steuersatz. Soli fällt hier nicht an, weil die Einkommensteuer unter der Freigrenze liegt. Bei Zusammenveranlagung mit gleichem gemeinsamem Einkommen spart derselbe Beitrag nur 2.906 €, denn der Grenzsteuersatz liegt dann bei 30 %.
Beispiele 2026 (ledig)
| Zu versteuerndes Einkommen | Beitrag | ca. Ersparnis |
|---|---|---|
| 40.000 € | 5.000 € | rund 1.500 € |
| 70.000 € | 10.000 € | rund 4.000 € |
| 100.000 € | 20.000 € | rund 9.400 € |
Die genauen Werte zeigt der Rechner oben; die Tabelle dient der Orientierung.
Ergebnis richtig einordnen
Die Steuerersparnis ist nur die halbe Rechnung:
- Nur bis zum Höchstbetrag. Absetzbar sind 2026 höchstens 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagte), abzüglich anderer Altersvorsorgebeiträge. Wer 2026 den Regelbeitrag zur gesetzlichen Rente zahlt (8.827,56 € im Jahr), hat noch rund 21.998 € Spielraum. Darüber hinaus spart mehr Beitrag keine Steuern – der Rechner zeigt dann „Höchstbetrag erreicht“.
- Die Rente wird später versteuert. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig, ab Rentenbeginn 2058 100 % (§ 22 EStG). Ein Vorteil entsteht vor allem, wenn dein Steuersatz im Alter niedriger ist als heute. Sicher ist das nicht.
- Das Geld ist gebunden. Ansprüche aus einer Basisrente sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Ausgezahlt wird eine lebenslange Rente, frühestens ab 62 (Verträge ab 2012).
- Kein Weg aus einer Rentenpflicht. Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen (Stand 09.10.2026). Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission ist das Opt-out für bereits Selbstständige an keinen Produktnachweis gebunden, Neugründer sollen gar kein Opt-out bekommen. Ein Basisrenten-Vertrag führt also nicht zu einer Befreiung.
Bei einer fondsgebundenen Basisrente, etwa mit ETF-Fonds, hängt die Wertentwicklung von den Kapitalmärkten ab; Verluste sind möglich. ETFs nennen wir nur zur Information, nicht als Empfehlung.
Für wen sich die Basisrente eignet – und für wen nicht
Eher geeignet
- Hoher Grenzsteuersatz heute
- Langfristiger Vorsorgehorizont
- Wunsch nach Pfändungsschutz im Alter
Eher nicht geeignet
- Du brauchst das Geld flexibel (keine Kapitalauszahlung)
- Niedriger Steuersatz heute
- Vererbung des Kapitals ist dir wichtig
Mehr dazu: Basisrente für Selbstständige und Lohnt sich die Rürup-Rente?
Was du jetzt tun kannst
- Kläre zuerst, wie viel Vorsorge du überhaupt brauchst: Rentenlücke-Rechner für Selbstständige
- Vergleiche Kosten und Kriterien fondsgebundener Verträge: ETF-Basisrente: sinnvoll? Kriterien und Kosten
- Prüfe die Alternative mit Zulagen ab 2027: Altersvorsorgedepot für Selbstständige
- Pflichtbeiträge würden denselben Höchstbetrag nutzen. Was sie kosten könnten, zeigt der Rentenpflicht-Rechner; was zum Opt-out geplant ist, erklärt Opt-out bei der Rentenpflicht.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich 2026 in die Basisrente einzahlen und absetzen?
Bis zu 30.826 € als Lediger bzw. 61.652 € bei Zusammenveranlagung – abzüglich anderer Altersvorsorgebeiträge wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk. Seit 2023 sind diese Beiträge zu 100 % abziehbar.
Ist die Basisrente zu 100 % steuerfrei?
Nein. Die Beiträge sind bis zum Höchstbetrag abziehbar, die spätere Rente wird aber versteuert. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie hoch dein Steuersatz heute ist und wie hoch er im Ruhestand sein wird.
Wie genau ist der Rechner?
Er nutzt den Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG und berücksichtigt den Solidaritätszuschlag vereinfacht. Kirchensteuer, Günstigerprüfungen und weitere Abzüge bleiben unberücksichtigt. Für deine konkrete Situation frag bitte deine Steuerberatung.
Wie viel Steuern spare ich mit 10.000 € Basisrente?
Das hängt von deinem Einkommen ab. Bei 70.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) sinkt die Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG von 18.264 € auf 14.233 € – das sind 4.031 € weniger. Bei Zusammenveranlagung mit gleichem gemeinsamem Einkommen wären es 2.906 €, weil das Splitting den Steuersatz senkt. Modellrechnung ohne Kirchensteuer, Stand Oktober 2026.
Werden Beiträge zur gesetzlichen Rente auf den Basisrente-Höchstbetrag angerechnet?
Ja. Der Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG gilt gemeinsam für Beiträge zur gesetzlichen Rente, zu einem Versorgungswerk und zur Basisrente. Wer 2026 den Regelbeitrag für Selbstständige zahlt (8.827,56 € im Jahr), kann als Lediger rechnerisch noch rund 21.998 € für eine Basisrente absetzen.
Wie hoch ist der Basisrente-Höchstbetrag 2027?
Voraussichtlich rund 32.308 € für Ledige und rund 64.616 € bei Zusammenveranlagung. Das ist eine eigene Berechnung aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; der Bundesrat muss noch zustimmen. Der Rechner nutzt den Höchstbetrag 2026 von 30.826 €.
Quellen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.