Daten 2021–2027

Regelbeitrag Rentenversicherung 2027: alle Beiträge 2021 bis 2027

Was zahlen pflichtversicherte und freiwillig versicherte Selbstständige an die gesetzliche Rentenversicherung? Hier stehen alle Beitragswerte und Rechengrößen von 2021 bis 2027 in zitierfähigen Tabellen – mit Rechtsgrundlage, Quelle und Status.

Redaktion Rentenpflicht-Check.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Regelbeitrag Rentenversicherung 2027 und 2026 auf einen Blick
  2. Tabelle: Regelbeitrag, Mindest- und Höchstbeitrag 2021 bis 2027
  3. Rechengrößen 2021 bis 2027: Beitragssatz, Bezugsgröße, BBG
  4. Neue Bundesländer bis 2024: abweichende Werte (Ost)
  5. So werden die Beiträge berechnet (§ 165 und § 167 SGB VI)
  6. Was bedeuten die Werte 2027? Entwurf, Beitragssatz und Bundesrat
  7. Wer zahlt welchen Beitrag?
  8. Regelbeitrag und geplante Rentenpflicht für Selbstständige
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Regelbeitrag beträgt 2027 rechnerisch 768,18 € im Monat (18,6 % der Bezugsgröße von 4.130 € laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend); 2026 sind es 735,63 €.
  • Der halbe Regelbeitrag für Gründer liegt 2026 bei 367,82 € und 2027 rechnerisch bei 384,09 € im Monat (§ 165 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).
  • Freiwillig Versicherte zahlen 2026 zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat; 2027 ergeben sich rechnerisch rund 117,74 € bis 1.646,10 €.
  • Von 2021 (611,94 €) bis 2027 steigt der Regelbeitrag um rund 25,5 %; der Beitragssatz liegt seit 2018 unverändert bei 18,6 %.
  • Bis 2024 galten in den neuen Bundesländern niedrigere Werte (2024: Regelbeitrag 644,49 €), seit 2025 sind die Rechengrößen bundesweit einheitlich.

Der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2027 rechnerisch 768,18 € im Monat – 18,6 % der Bezugsgröße von 4.130 € laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Zustimmung des Bundesrats ausstehend, Beitragssatz 2027 noch nicht amtlich). 2026 sind es amtlich 735,63 €, der halbe Regelbeitrag für Gründer liegt bei 367,82 € (2027 rechnerisch 384,09 €). Freiwillig Versicherte zahlen 2026 zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat, 2027 rechnerisch zwischen rund 117,74 € und 1.646,10 €.

768,18 €
Regelbeitrag 2027 pro Monat (Entwurf, eigene Berechnung)
Kabinettsbeschluss 07.10.2026
735,63 €
Regelbeitrag 2026 pro Monat
Deutsche Rentenversicherung
384,09 €
halber Regelbeitrag 2027 (2026: 367,82 €)
§ 165 SGB VI, eigene Berechnung
1.646,10 €
Höchstbeitrag 2027 pro Monat (2026: 1.571,70 €)
BBG 8.850 €, eigene Berechnung

Regelbeitrag Rentenversicherung 2027 und 2026 auf einen Blick

Der Regelbeitrag ist der Standardbeitrag für Selbstständige, die nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig sind – etwa Handwerker in der Handwerksrolle, selbstständige Lehrkräfte oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Er hängt nicht vom tatsächlichen Gewinn ab: Beitragspflichtig ist ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße, also eines jährlich festgelegten Durchschnittswerts (§ 165 Abs. 1 SGB VI). Daraus folgt eine einfache Formel: Regelbeitrag = Bezugsgröße × Beitragssatz.

Für 2027 hat das Bundeskabinett am 07.10.2026 die neuen Rechengrößen beschlossen: Bezugsgröße 4.130 € und Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 8.850 € im Monat. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Bleibt der Beitragssatz bei 18,6 %, wovon Haushaltsentwurf und Deutsche Rentenversicherung (DRV) ausgehen, steigt der Regelbeitrag um 32,55 € auf 768,18 € im Monat (+4,4 %). Im Jahr sind das 9.218,16 € statt 8.827,56 €.

Regelbeitrag zur Rentenversicherung pro Monat (alte Bundesländer, ab 2025 bundesweit)

0 €250 €500 €750 €1.000 €611,942021611,942022631,472023657,512024696,572025735,632026768,182027*

Deutsche Rentenversicherung (2022–2026), 2021 eigene Berechnung aus der Rechengrößen-Verordnung 2021 (Bezugsgröße × 18,6 %). *2027: eigene Berechnung, Bezugsgröße 4.130 € laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend), Beitragssatz voraussichtlich 18,6 %.

Tabelle: Regelbeitrag, Mindest- und Höchstbeitrag 2021 bis 2027

Die folgende Tabelle zeigt die Monatsbeiträge für die alten Bundesländer bis 2024 und ab 2025 bundesweit. Mindest- und Höchstbeitrag gelten für freiwillig Versicherte bundesweit einheitlich; dieselben Grenzen gelten für pflichtversicherte Selbstständige, die ein niedrigeres oder höheres Einkommen nachweisen.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung pro Monat. Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Werte der Rentenversicherung, abgerufen 12.10.2026; Meldungen zu 2021 und 2022), Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnungen 2021–2026. 2021: Regelbeitrag und halber Regelbeitrag, 2022: halber Regelbeitrag eigene Berechnung (Bezugsgröße × 18,6 %). 2027: eigene Berechnung aus dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend) bei voraussichtlich 18,6 %; Mindestbeitrag 2027 mit erwarteter Geringfügigkeitsgrenze von 633 €.
JahrRegelbeitraghalber RegelbeitragMindestbeitragHöchstbeitragStatus
2021611,94 €305,97 €83,70 €1.320,60 €amtlich
2022611,94 €305,97 €83,70 €1.311,30 €amtlich
2023631,47 €315,74 €96,72 €1.357,80 €amtlich
2024657,51 €328,76 €100,07 €1.404,30 €amtlich
2025696,57 €348,29 €103,42 €1.497,30 €amtlich
2026735,63 €367,82 €112,16 €1.571,70 €amtlich
2027768,18 €384,09 €rund 117,74 €1.646,10 €Entwurf, berechnet

Eine Besonderheit betrifft 2022: Die DRV nannte für 2022 einen Mindestbeitrag von 83,70 €. Wer freiwillige Beiträge für 2022 erst im Jahr 2023 nachzahlte, musste laut DRV-Meldung vom 01.03.2023 mindestens 96,72 € im Monat zahlen. Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV); deshalb steigt der Mindestbeitrag seitdem jedes Jahr.

Rechengrößen 2021 bis 2027: Beitragssatz, Bezugsgröße, BBG

Alle Beiträge lassen sich aus wenigen amtlichen Rechengrößen ableiten. Die Bundesregierung legt sie jedes Jahr in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung fest.

Rechengrößen der allgemeinen Rentenversicherung (alte Bundesländer bis 2024, ab 2025 bundesweit). Quellen: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnungen 2021–2026 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 12.10.2026), Bundesregierung (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), DRV. Geringfügigkeitsgrenze 2021–2025 zurückgerechnet aus dem Mindestbeitrag der DRV (÷ 18,6 %), 2026 laut DRV 603 €, 2027 erwarteter Wert.
JahrBeitragssatzBezugsgröße pro MonatBBG pro MonatGeringfügigkeits­grenzevorläufiges Durchschnitts­entgelt
202118,6 %3.290 €7.100 €450 €41.541 €
202218,6 %3.290 €7.050 €450 €38.901 €
202318,6 %3.395 €7.300 €520 €43.142 €
202418,6 %3.535 €7.550 €538 €45.358 €
202518,6 %3.745 €8.050 €556 €50.493 €
202618,6 %3.955 €8.450 €603 €51.944 €
202718,6 % (voraussichtlich)4.130 €8.850 €633 € (erwartet)53.452 €

Das vorläufige Durchschnittsentgelt brauchst du nicht für den Beitrag, sondern für die Rente: Es bestimmt, wie viele Entgeltpunkte ein Beitrag bringt. Wie viel Rente freiwillige Beiträge damit ergeben, rechnet der Rechner für die freiwillige Rentenversicherung vor.

Neue Bundesländer bis 2024: abweichende Werte (Ost)

Bis Ende 2024 galten in den neuen Bundesländern eine eigene Bezugsgröße (Ost) und eine eigene Beitragsbemessungsgrenze (Ost). Seit 2025 sind die Werte bundesweit gleich. Für freiwillig Versicherte gab es schon vorher keine Unterschiede.

Werte für pflichtversicherte Selbstständige in den neuen Bundesländern pro Monat. Quellen: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnungen 2021–2024; Regel- und halber Regelbeitrag 2023/2024 laut DRV, 2021/2022 eigene Berechnung (Bezugsgröße Ost × 18,6 %).
JahrBezugsgröße OstRegelbeitrag Osthalber Regelbeitrag OstBBG Ost
20213.115 €579,39 €289,70 €6.700 €
20223.150 €585,90 €292,95 €6.750 €
20233.290 €611,94 €305,97 €7.100 €
20243.465 €644,49 €322,25 €7.450 €

So werden die Beiträge berechnet (§ 165 und § 167 SGB VI)

Regelbeitrag

Bezugsgröße × Beitragssatz. 2027: 4.130 € × 18,6 % = 768,18 €. Er gilt, solange du kein abweichendes Einkommen nachweist.

Halber Regelbeitrag

Bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der Tätigkeit zählen nur 50 % der Bezugsgröße (§ 165 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Auf Antrag ist der volle Beitrag möglich.

Einkommensgerechter Beitrag

Weist du ein niedrigeres oder höheres Arbeitseinkommen nach, zählen 18,6 % davon. Grundlage ist der letzte Einkommensteuerbescheid, fortgeschrieben mit der Lohnentwicklung.

Mindest- und Höchstbeitrag

Untergrenze ist die Geringfügigkeitsgrenze am 1. Januar des Jahres (§ 165, § 167 SGB VI), Obergrenze die Beitragsbemessungsgrenze. 2026: 603 € bzw. 8.450 € × 18,6 %.

Wichtig: Als pflichtversicherte/r Selbstständige/r zahlst du den vollen Beitragssatz allein (§ 169 SGB VI). Angestellte teilen sich die 18,6 % mit dem Arbeitgeber. Eine Ausnahme sind Künstler und Publizisten: Über die Künstlersozialkasse tragen sie nur die Hälfte. Wie die Regeln für einzelne Gruppen aussehen, erklärt der Ratgeber Rentenversicherungspflicht für Selbstständige heute; für Handwerker gibt es eine eigene Seite zur Rentenpflicht für Handwerker.

Was bedeuten die Werte 2027? Entwurf, Beitragssatz und Bundesrat

Alle Beiträge 2027 auf dieser Seite sind eigene Berechnungen. Sie beruhen auf drei Annahmen, die du kennen solltest:

  • Rechengrößen: Bezugsgröße 4.130 €, Beitragsbemessungsgrenze 8.850 € und vorläufiges Durchschnittsentgelt 53.452 € stammen aus dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026. Amtlich werden sie erst mit Zustimmung des Bundesrats und Verkündung.
  • Beitragssatz: Haushaltsentwurf und DRV gehen für 2027 von unverändert 18,6 % aus. Für 2028 erwartet die DRV einen Anstieg auf 19,9 % (Prognose vom 11.06.2026).
  • Mindestbeitrag: Er folgt der Geringfügigkeitsgrenze, die sich aus dem Mindestlohn ergibt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet; § 8 Abs. 1a SGB IV). Bei einem Mindestlohn von 14,60 € ab 2027 wären das 633 €. Die amtliche Bekanntgabe der Geringfügigkeitsgrenze 2027 steht aus; daher „rund 117,74 €“.

Sobald die Werte amtlich sind, aktualisieren wir diese Tabelle und das Datum oben. Wie sich die Beiträge auf deine Situation auswirken, zeigen zwei Rechner: der Rentenpflicht-Rechner für die Kosten eines Pflichtbeitrags und der Rechner für freiwillige Beiträge.

Wer zahlt welchen Beitrag?

Pflichtversicherte Selbstständige

Regelbeitrag oder einkommensgerechter Beitrag zwischen Mindest- und Höchstbeitrag. Dazu gehören zum Beispiel Handwerker, Lehrkräfte und arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit einem Auftraggeber.

Gründer in der Startphase

Halber Regelbeitrag bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Startjahr – 2026 367,82 €, 2027 rechnerisch 384,09 €.

Freiwillig Versicherte

Beitrag frei wählbar zwischen Mindest- und Höchstbeitrag, jederzeit änderbar. Zahlung für ein Jahr bis zum 31. März des Folgejahres möglich (§ 197 Abs. 2 SGB VI).

Künstler und Publizisten

Versichert über die Künstlersozialkasse; der eigene Anteil beträgt die Hälfte des Beitragssatzes, also 9,3 %.

Regelbeitrag und geplante Rentenpflicht für Selbstständige

Der Regelbeitrag ist auch deshalb im Gespräch, weil die Alterssicherungskommission ihn am 23.06.2026 als Maßstab für eine mögliche Rentenpflicht aller Selbstständigen vorgeschlagen hat: Der Beitrag soll sich am Regelbeitrag der Handwerker orientieren, wahlweise am Einkommen; Gründer sollen drei Jahre lang den halben Regelbeitrag zahlen. Beschlossen ist das nicht, ein Gesetzentwurf liegt nicht vor (Stand: 12.10.2026). Wie es weitergeht, verfolgen wir im aktuellen Stand zur Rentenpflicht.

ZitierhinweisDu darfst die Werte dieser Seite mit Quellenangabe zitieren: Rentenpflicht-Check.de, „Regelbeitrag Rentenversicherung 2027: alle Beiträge 2021 bis 2027“, Stand 12.10.2026. Amtliche Werte stammen von der Deutschen Rentenversicherung und aus den Rechengrößen-Verordnungen; Werte für 2027 sind als Entwurf bzw. eigene Berechnung gekennzeichnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Regelbeitrag zur Rentenversicherung 2027?

Rechnerisch 768,18 € im Monat bzw. 9.218,16 € im Jahr: 18,6 % der Bezugsgröße von 4.130 €. Die Bezugsgröße 2027 hat das Kabinett am 07.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen; der Beitragssatz von 18,6 % für 2027 ist noch nicht amtlich bestätigt. Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht den amtlichen Wert nach Abschluss des Verfahrens.

Wie hoch ist der Regelbeitrag zur Rentenversicherung 2026?

735,63 € im Monat (8.827,56 € im Jahr), bundesweit einheitlich. Er ergibt sich aus 18,6 % der Bezugsgröße 2026 von 3.955 € im Monat (Deutsche Rentenversicherung, Werte der Rentenversicherung).

Was ist der halbe Regelbeitrag und wer zahlt ihn?

Pflichtversicherte Selbstständige zahlen bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr, in dem sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, Beiträge auf 50 % der Bezugsgröße (§ 165 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Das sind 2026 367,82 € und 2027 rechnerisch 384,09 € im Monat. Auf Antrag kann man den vollen Regelbeitrag zahlen.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die freiwillige Rentenversicherung 2027?

Rechnerisch rund 117,74 € im Monat, wenn die Geringfügigkeitsgrenze 2027 wie erwartet bei 633 € liegt und der Beitragssatz 18,6 % bleibt (eigene Berechnung). 2026 beträgt der Mindestbeitrag 112,16 €. Maßgeblich ist die Geringfügigkeitsgrenze am 1. Januar des Jahres (§ 167 SGB VI).

Wie hoch ist der Höchstbeitrag zur Rentenversicherung für Selbstständige 2027?

Rechnerisch 1.646,10 € im Monat: 18,6 % der Beitragsbemessungsgrenze von 8.850 € laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend). 2026 sind es 1.571,70 €. Der Höchstbeitrag gilt für pflichtversicherte Selbstständige mit hohem nachgewiesenem Einkommen und für freiwillig Versicherte gleichermaßen.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Beiträge 2023–2026, abgerufen 12.10.2026
  2. Bundesregierung: Rechengrößen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
  3. BMAS: Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 – 21.09.2026
  4. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 – abgerufen 12.10.2026
  5. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
  6. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024
  7. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023
  8. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022
  9. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021
  10. Deutsche Rentenversicherung: Änderungen zum 1. Januar 2021 – Höchstbeitrag freiwillig 2021
  11. Deutsche Rentenversicherung: Änderungen zum 1. Januar 2022 – Mindest- und Höchstbeitrag 2021/2022
  12. Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Das ändert sich 2022 – Regelbeitrag 2022
  13. § 165 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger
  14. § 167 SGB VI – Freiwillig Versicherte
  15. § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze
Redaktion Rentenpflicht-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Lieber jetzt informieren als später überrascht werden.

Mach den kostenlosen Rentenpflicht-Check – unabhängig davon, wie die Politik am Ende entscheidet.

Rentenpflicht-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Kostenlosen Rentenpflicht-Check starten