Inhalt (7 Abschnitte)
- Warum Selbstständige ihre Rente selbst planen müssen
- Wie viel gesetzliche Rente bringt ein Beitragsjahr?
- Und privat? Was Basisrente und Co. bringen können
- Rentenlücke berechnen: So gehst du in vier Schritten vor
- Grundsicherung im Alter: das Risiko sachlich eingeordnet
- Was die geplante Rentenpflicht an deiner Rente ändern würde
- So schließt du deine Rentenlücke: die Bausteine im Überblick
- Ein Jahr Regelbeitrag in der gesetzlichen Rente ergibt nach eigener Modellrechnung rund 39 € Monatsrente (heutige Werte, brutto); 30 Jahre ergeben rund 1.180 €.
- Für eine gesetzliche Altersrente brauchst du mindestens fünf Beitragsjahre (allgemeine Wartezeit, § 50 SGB VI).
- Rund 2,6 Mio. Selbstständige haben keine obligatorische Alterssicherung; laut DIW sorgen aber rund 93 % auf irgendeine Weise vor.
- (Ehemals) Selbstständige über 65 beziehen mit 4,4 % mehr als doppelt so oft Grundsicherung im Alter wie (ehemals) Beschäftigte (rund 2 %).
- Deine Rentenlücke ist die Differenz zwischen deinem Netto-Bedarf im Alter und deinen erwarteten Netto-Renten aus allen Quellen.
Wie viel Rente du als Selbstständiger bekommst, hängt allein davon ab, was du selbst eingezahlt oder angespart hast – eine automatische Grundversorgung gibt es nicht. Ein Jahr Regelbeitrag in der gesetzlichen Rente bringt nach eigener Modellrechnung rund 39 € Monatsrente (heutige Werte, brutto), 30 Jahre also rund 1.180 €. Wer kaum vorsorgt, riskiert eine große Rentenlücke: (Ehemals) Selbstständige beziehen mit 4,4 % gut doppelt so oft Grundsicherung im Alter wie (ehemals) Beschäftigte (Stand: Oktober 2026).
Warum Selbstständige ihre Rente selbst planen müssen
Als Angestellte/r zahlst du automatisch in die gesetzliche Rente ein, der Arbeitgeber trägt die Hälfte. Als Selbstständige/r fällt dieser Automatismus meist weg. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) waren 2024 rund 72 % der rund 3,6 Mio. Selbstständigen im Haupterwerb keinem Pflichtsystem für das Alter zugeordnet – das sind rund 2,6 Mio. Menschen.
Das heißt nicht, dass sie nicht vorsorgen. Laut einer Studie des DIW Berlin nutzen rund 93 % der Selbstständigen mindestens eine Form der Altersvorsorge, inklusive Immobilien und Wertpapieren. Nur etwa 7 % sorgen gar nicht vor. Die Frage ist also weniger, ob du vorsorgst, sondern ob es reicht. Typische Lücken entstehen durch Phasen ohne Beiträge – etwa in der Gründungszeit, in schwachen Geschäftsjahren oder wenn Rücklagen für das Business statt für das Alter gebraucht werden.
Gut zu wissen: Ansprüche aus früheren Anstellungen bleiben dir erhalten. Wie hoch sie sind, steht in deiner Renteninformation oder in deinem Versicherungsverlauf bei der DRV. Das ist der erste Baustein deiner Rechnung.
Wie viel gesetzliche Rente bringt ein Beitragsjahr?
Die gesetzliche Rente rechnet in Entgeltpunkten. Zahlst du ein Jahr lang Beiträge auf genau das Durchschnittseinkommen aller Versicherten, bekommst du einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt bringt derzeit 42,52 € Monatsrente (aktueller Rentenwert ab 01.07.2026). Vereinfacht gilt:
Monatsrente ≈ (beitragspflichtiges Jahreseinkommen ÷ Durchschnittsentgelt) × 42,52 € × Beitragsjahre
Für 2027 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt laut Entwurf der Rechengrößenverordnung bei 53.452 € im Jahr. Damit ergibt sich folgende Modellrechnung:
| Beitrag (Basis 2027) | Monatsbeitrag | Rente je Beitragsjahr | nach 20 Jahren | nach 30 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| Mindestbeitrag | ≈ 117,74 € | ≈ 6 € | ≈ 121 € | ≈ 181 € |
| Halber Regelbeitrag | ≈ 384,09 € | ≈ 19,70 € | ≈ 394 € | ≈ 591 € |
| Einkommensbezogen, 3.000 € Gewinn | 558,00 € | ≈ 28,60 € | ≈ 573 € | ≈ 859 € |
| Regelbeitrag | ≈ 768,18 € | ≈ 39,40 € | ≈ 789 € | ≈ 1.183 € |
| Einkommensbezogen, 5.000 € Gewinn | 930,00 € | ≈ 47,70 € | ≈ 955 € | ≈ 1.432 € |
| Höchstbeitrag (Einkommen ab BBG) | ≈ 1.646,10 € | ≈ 84,50 € | ≈ 1.690 € | ≈ 2.534 € |
Zum Vergleich eine unabhängige Rechnung: Stiftung Warentest kommt für 30 Jahre mit 500 € Monatsbeitrag auf eine gesetzliche Rente von rund 792 € brutto (Stand 18.05.2026). Unsere Methode ergibt bei gleichem Beitrag einen ähnlichen Wert. Mit deinem eigenen Beitrag und Startjahr rechnet der Rechner für die freiwillige Rentenversicherung – inklusive der Rentenjahre, bis deine Beiträge rechnerisch zurückgeflossen sind.
Zwei Grenzen der RechnungErstens: Für eine Altersrente brauchst du mindestens fünf Beitragsjahre (allgemeine Wartezeit, § 50 SGB VI). Zweitens: Die Werte sind brutto. Von der Rente gehen später Steuern ab – bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig, ab 2058 100 % (§ 22 EStG) – sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Und privat? Was Basisrente und Co. bringen können
Private Vorsorge lässt sich schwerer vorhersagen, weil Kosten, Rendite und die Umrechnung des Guthabens in eine Rente eine Rolle spielen. Stiftung Warentest hat für dasselbe Modell (30 Jahre, 500 € im Monat) auch eine Basisrente (Rürup-Rente) gerechnet:
- Klassische Basisrente: garantierte Rente von etwa 500 bis 600 € im Monat.
- Fondsgebundene Basisrente bei angenommenen 3 % Rendite: etwa 476 bis 746 € im Monat – je nach Anbieter und Kosten.
Das sind Modellrechnungen, keine Zusagen. Bei fondsgebundenen Verträgen hängt das Ergebnis von den Kapitalmärkten ab; Verluste sind möglich. Dafür bieten Basisrenten einen Steuervorteil in der Ansparphase: Beiträge sind 2026 bis 30.826 € (Alleinstehende) als Sonderausgaben abziehbar, die Rente wird später versteuert. Wie viel das in deinem Fall ausmacht, zeigt der Basisrente-Steuerrechner. Die Vor- und Nachteile beider Wege vergleicht der Ratgeber Gesetzliche Rente oder privat vorsorgen?
Rentenlücke berechnen: So gehst du in vier Schritten vor
1. Bedarf im Alter schätzen
Was brauchst du im Ruhestand netto im Monat – in heutiger Kaufkraft? Denk an Wohnen, Lebenshaltung, Mobilität und vor allem an die Krankenversicherung, die du auch im Alter selbst zahlst.
2. Erwartete Renten zusammentragen
Gesetzliche Rente laut Renteninformation, Versorgungswerk, Basisrente, private Rentenversicherung, Depot und weitere Einkünfte, etwa Mieteinnahmen.
3. Von brutto auf netto umrechnen
Ziehe von den Renten grob Steuern sowie Kranken- und Pflegebeiträge ab. Für eine erste Orientierung genügt eine vorsichtige Schätzung.
4. Lücke ermitteln und planen
Bedarf minus erwartete Netto-Renten ergibt deine Rentenlücke. Daraus leitest du ab, wie viel du zusätzlich aufbauen musst.
Beispiel mit angenommenen Werten: Du brauchst im Alter 2.000 € netto. Erwartet sind 800 € netto aus der gesetzlichen Rente und 300 € netto aus einer Basisrente. Deine Lücke beträgt 900 € im Monat. Rein rechnerisch – ohne Zinsen, Inflation und Steuern – bräuchtest du für 20 Jahre Ruhestand 216.000 € (900 € × 12 × 20). Die tatsächliche Sparrate hängt von Laufzeit, Rendite und Kosten ab.
Inflation und Krankenversicherung nicht vergessen
Rechne deinen Bedarf in heutiger Kaufkraft und berücksichtige, dass Preise steigen. Ein Beispiel mit einer angenommenen Inflation von 2 % im Jahr: Was heute 2.000 € kostet, kostet in 25 Jahren rund 3.280 €. Auch die Renten steigen in der Regel – aber ob sie mit den Preisen Schritt halten, steht nicht fest.
Ein zweiter Kostenblock wird oft unterschätzt: die Kranken- und Pflegeversicherung im Alter. Als Selbstständige/r zahlst du sie auch als Rentner/in selbst. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und privat krankenversichert ist, kann von der Rentenversicherung einen Zuschuss erhalten (2026: 8,75 % der Rente, § 106 SGB VI). Für private Renten gibt es diesen Zuschuss nicht. Wie hoch der eigene PKV-Beitrag ab Rentenbeginn ausfallen kann, lässt sich mit dem Rechner für den PKV-Eigenanteil im Ruhestand abschätzen.
Schneller geht es mit dem Rentenlücke-Rechner für Selbstständige: Er liefert dir in wenigen Schritten einen Orientierungswert – direkt im Browser.
Grundsicherung im Alter: das Risiko sachlich eingeordnet
Reicht das eigene Einkommen im Alter nicht, springt die Grundsicherung im Alter ein. Sie ist eine Sozialleistung, die nur bekommt, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann. Eigenes Vermögen wird dabei grundsätzlich angerechnet.
Die Zahlen der DRV (nach Alterssicherungsbericht, Stand 2023) zeigen ein erhöhtes Risiko für Selbstständige:
- 4,4 % der über 65-jährigen (ehemals) Selbstständigen beziehen Grundsicherung im Alter, bei (ehemals) abhängig Beschäftigten sind es rund 2 %.
- Knapp 18 % der über 65-jährigen (ehemals) Selbstständigen gehören zum untersten Zehntel der Einkommen, bei (ehemals) Beschäftigten rund 10 %.
Richtig eingeordnet heißt das: Die große Mehrheit der Selbstständigen kommt im Alter ohne Grundsicherung aus. Das Risiko konzentriert sich auf Menschen mit niedrigen Einkommen und lückenhafter Vorsorge. Hinzu kommt ein Risiko, das Angestellte nicht kennen: Scheitert das Geschäft, können Gläubiger auf ungeschütztes Vermögen zugreifen. Verträge nach § 851c ZPO – etwa eine Basisrente – sind in der Ansparphase bis zu einem Gesamtbetrag von 340.000 € vor Pfändung geschützt. Ein freies Depot ist es nicht.
Was die geplante Rentenpflicht an deiner Rente ändern würde
Die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 empfohlen, Selbstständige ohne Pflichtsystem in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Für Neugründer ab einem Stichtag wäre das ohne Opt-out vorgesehen – mit dem Regelbeitrag als Maßstab. Nach unserer Modellrechnung hieße das nach 30 Jahren eine Rente von rund 1.180 € brutto in heutigen Werten. Wer schon selbstständig ist, soll laut Vorschlag herausoptieren können. Neben der Altersrente brächten Pflichtbeiträge auch Schutz bei Erwerbsminderung – für viele Selbstständige ist genau das heute eine zweite, oft übersehene Lücke.
Beschlossen ist das nicht, einen Gesetzentwurf gibt es nicht (Stand 09.10.2026). Was die Vorschläge genau enthalten, erklärt unser Beitrag zur Rentenkommission. Für deine Planung heißt das: Rechne mit deiner heutigen Situation – und prüfe, wie eine mögliche Pflicht in deine Strategie passen würde.
So schließt du deine Rentenlücke: die Bausteine im Überblick
Gesetzliche Rente
Freiwillig ab 112,16 € im Monat oder als Pflichtversicherung auf Antrag mit Erwerbsminderungsschutz (§ 43 SGB VI).
Basisrente
Steuerlich gefördert, pfändungsgeschützt, lebenslange Rente – dafür nicht kündbar und nicht vererbbar.
Altersvorsorgedepot
Ab 2027 auch für Selbstständige mit Zulagen: Grundzulage bis zu 540 € im Jahr, gefördert bis 1.800 € Eigenbeitrag.
Welche Kombination zu dir passt, hängt von Einkommen, Steuersatz, Alter und deinem Wunsch nach Flexibilität ab. Einen ehrlichen Vergleich aller Wege findest du im Ratgeber Altersvorsorge für Selbstständige, Details zum Steuerbaustein unter Basisrente für Selbstständige.
Häufige Fragen
Wie viel Rente bekommt man als Selbstständiger?
So viel, wie man selbst aufgebaut hat. In der gesetzlichen Rente bringt ein Jahr Regelbeitrag nach eigener Modellrechnung rund 39 € Monatsrente, 30 Jahre rund 1.180 € brutto (heutige Werte). Dazu kommen Ansprüche aus früheren Anstellungen sowie private Vorsorge wie Basisrente oder Depot. Ohne eigene Vorsorge gibt es keine Rente.
Wie berechne ich meine Rente als Selbstständiger?
Für die gesetzliche Rente gilt vereinfacht: beitragspflichtiges Jahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittsentgelt ergibt die Entgeltpunkte; jeder Punkt bringt derzeit 42,52 € Monatsrente. Deine bisherigen Ansprüche zeigt die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Private Verträge weisen ihre Prognosen in der jährlichen Standmitteilung aus.
Bekomme ich als Selbstständiger Grundsicherung im Alter?
Grundsicherung im Alter erhält, wer seinen Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen nicht decken kann – unabhängig vom früheren Beruf. Sie ist bedürftigkeitsgeprüft. (Ehemals) Selbstständige über 65 beziehen sie laut Deutscher Rentenversicherung mit 4,4 % gut doppelt so oft wie (ehemals) Beschäftigte.
Wie viel muss ich als Selbstständiger für die Rente zurücklegen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Rechne zuerst deinen Netto-Bedarf im Alter aus, ziehe die erwarteten Renten ab und ermittle so deine Lücke. Wie viel du dafür monatlich sparen musst, hängt von Restlaufzeit, Rendite, Kosten und Steuern ab. Der Rentenlücke-Rechner liefert dir einen Orientierungswert.
Zählen meine Rentenansprüche aus früheren Anstellungen?
Ja. Was du als Angestellte/r eingezahlt hast, bleibt dir erhalten und fließt in deine spätere gesetzliche Rente ein. Wie hoch diese Ansprüche sind, steht in deiner Renteninformation oder in deinem Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.
Brauche ich mindestens fünf Beitragsjahre für eine gesetzliche Rente?
Ja. Für eine Regelaltersrente ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nötig (§ 50 SGB VI). Fehlen dir Beitragsjahre, kannst du sie als Nicht-Pflichtversicherter in der Regel über freiwillige Beiträge auffüllen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Stand 01.07.2026
- BMAS: Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 – 21.09.2026
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026
- DRV rentenupdate #12: Selbstständige
- DIW Wochenbericht 12/2026: Nur ein Bruchteil der Selbstständigen sorgt nicht für das Alter vor
- Stiftung Warentest: Altersvorsorge für Selbstständige – 18.05.2026
- § 50 SGB VI – Wartezeiten
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
- § 22 EStG – Besteuerung von Renten
- § 851c ZPO – Pfändungsschutz bei Altersrenten
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.