Inhalt (7 Abschnitte)
- Drei Wege für deinen ETF-Sparplan als Selbstständige/r
- Der große Vergleich: Steuer, Flexibilität, Pfändungsschutz
- Steuern: Wann lohnt sich die ETF-Basisrente statt des freien Depots?
- Flexibilität: Wie schnell kommst du an dein Geld?
- Pfändungsschutz: Was passiert, wenn das Business scheitert?
- Welcher ETF-Weg passt zu dir?
- ETF-Vorsorge und die geplante Rentenpflicht
- Einen ETF-Sparplan kannst du als Selbstständige/r im freien Depot, in einer fondsgebundenen Basisrente oder ab 2027 im geförderten Altersvorsorgedepot nutzen.
- Nur die Basisrente erlaubt einen hohen Steuerabzug: 2026 bis 30.826 € (Ledige) als Sonderausgaben, dafür wird die Rente später zu 84 bis 100 % versteuert.
- Das Altersvorsorgedepot bringt ab 2027 Zulagen von bis zu 540 € im Jahr plus bis zu 300 € je Kind, fördert aber höchstens 1.800 € Eigenbeitrag.
- Das freie Depot ist jederzeit verfügbar und vererbbar, aber weder steuerlich gefördert noch vor Pfändung geschützt; die Basisrente ist nach § 851c ZPO bis 340.000 € geschützt.
- Kein ETF-Weg befreit dich nach heutigem Stand von einer möglichen Rentenpflicht; beschlossen ist nichts (Stand 09.10.2026).
Als Selbstständige/r kannst du einen ETF-Sparplan auf drei Wegen für die Rente nutzen: im freien Depot (jederzeit verfügbar und vererbbar, aber ohne Förderung und ohne besonderen Pfändungsschutz), in einer fondsgebundenen Basisrente (Beiträge 2026 bis 30.826 € als Sonderausgaben abziehbar und pfändungsgeschützt, aber nur als lebenslange Rente) oder ab 2027 im geförderten Altersvorsorgedepot (Grundzulage bis zu 540 € plus bis zu 300 € je Kind). Welcher Weg passt, hängt vor allem von deinem Steuersatz und deinem Bedarf an Flexibilität ab (Stand: Oktober 2026).
Drei Wege für deinen ETF-Sparplan als Selbstständige/r
Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Fonds, der meist einen Index wie den MSCI World nachbildet. ETFs sind breit gestreut und haben oft niedrige laufende Kosten. Für deine Altersvorsorge ist aber die „Hülle“ genauso wichtig wie der ETF selbst. Sie entscheidet über Steuern, Zugriff und Schutz.
Freies ETF-Depot
Du sparst in einem eigenen Depot bei einer Bank oder einem Broker. Maximal flexibel und vererbbar, aber ohne Förderung auf die Einzahlung und ohne besonderen Schutz vor Gläubigern.
Fondsgebundene Basisrente
Eine zertifizierte Rentenversicherung, in der du ETFs auswählst. Beiträge sind bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar. Ausgezahlt wird nur als lebenslange Rente ab frühestens 62.
Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Das neue geförderte Depot aus dem Altersvorsorgereformgesetz. Selbstständige bekommen erstmals direkt Zulagen. Gefördert werden aber höchstens 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, ausgezahlt wird ab 65.
Alle drei Wege können dieselben ETFs enthalten. Der Unterschied liegt in den Regeln drumherum. Genau die schauen wir uns jetzt an.
Der große Vergleich: Steuer, Flexibilität, Pfändungsschutz
| Merkmal | Freies ETF-Depot | Fondsgebundene Basisrente | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|---|
| Förderung der Einzahlung | keine | Sonderausgabenabzug bis 30.826 € (2026, Ledige), gemeinsam mit gesetzlicher Rente | Zulagen bis 540 € + 300 € je Kind, Abzug bis 1.800 € Eigenbeitrag |
| Steuer während des Sparens | Abgeltungsteuer auf Erträge (Freibetrag, Teilfreistellung bei Aktienfonds) | keine laufende Besteuerung im Vertrag | keine laufende Besteuerung im Vertrag |
| Steuer bei Auszahlung | nur auf Gewinne, nicht auf eingezahltes Geld | Rente zu 84 % (Beginn 2026) bis 100 % (ab 2058) steuerpflichtig | Auszahlungen steuerpflichtig (nachgelagert) |
| Zugriff aufs Geld | jederzeit | frühestens ab 62, nur als Rente | frühestens ab 65 |
| Auszahlungsform | frei wählbar | lebenslange Rente | Leibrente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85 |
| Pfändungsschutz | nein | ja, nach § 851c ZPO bis 340.000 € | voraussichtlich für gefördertes Vermögen, Details offen |
| Vererbbarkeit | ja | nein, nur Hinterbliebenenrente für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder | Details offen |
| Erwerbsminderung | keine Leistung | mit Zusatzbaustein möglich | keine Leistung |
| Kosten | Depot-, Order- und Fondskosten, oft niedrig | Fondskosten plus Abschluss- und Verwaltungskosten des Vertrags; ab 2027 jährlicher Kostenausweis | Standarddepot max. 1,0 % Effektivkosten, sonst je nach Anbieter |
Kurz gesagt: Das freie Depot gewinnt bei Flexibilität und Vererbbarkeit. Die Basisrente gewinnt bei Steuerabzug und Schutz vor Gläubigern. Das Altersvorsorgedepot liegt dazwischen: starke Förderung, aber nur für ein kleines Volumen.
Steuern: Wann lohnt sich die ETF-Basisrente statt des freien Depots?
Der wichtigste Unterschied liegt beim Zeitpunkt der Besteuerung. Ins freie Depot zahlst du aus bereits versteuertem Einkommen. Später zahlst du nur noch Steuern auf die Gewinne. Bei der Basisrente ist es umgekehrt: Die Beiträge mindern heute dein zu versteuerndes Einkommen, dafür ist die spätere Rente steuerpflichtig. Ab Rentenbeginn 2058 sogar zu 100 %.
Rechenbeispiel: 500 € im Monat, drei Wege
Angenommen, du willst 6.000 € im Jahr (500 € im Monat) für die Rente anlegen. So sieht die Einzahlungsseite aus, vereinfacht und ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:
| Weg | Förderung pro Jahr | Dein Nettoaufwand | Fließt in die Vorsorge |
|---|---|---|---|
| Freies ETF-Depot | 0 € | 6.000 € | 6.000 € |
| Fondsgebundene Basisrente, 30 % Grenzsteuersatz | bis ca. 1.800 € Steuer | ca. 4.200 € | 6.000 € |
| Fondsgebundene Basisrente, 42 % Grenzsteuersatz | ca. 2.520 € Steuer | ca. 3.480 € | 6.000 € |
| Kombination bei 42 %: 1.800 € Altersvorsorgedepot + 4.200 € Basisrente | 540 € Zulage + ca. 1.764 € Steuer | ca. 4.236 € | 6.540 € |
Bei der Kombination ist ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil aus dem Altersvorsorgedepot nicht eingerechnet. Ohne Kinder und ohne Rendite gerechnet; die Steuerersparnis fällt in der Progressionszone etwas geringer aus, weil der Grenzsteuersatz mit sinkendem Einkommen fällt.
Auf den ersten Blick wirkt die Basisrente klar überlegen. Doch das ist nur die halbe Rechnung. Auf der Auszahlungsseite wird die Basisrente voll versteuert, beim freien Depot nur der Gewinn. Ob sich der Steuerabzug unterm Strich lohnt, hängt vor allem davon ab, ob dein Grenzsteuersatz im Alter niedriger ist als heute. Dazu kommen die Kosten der Versicherungshülle, die einen Teil des Vorteils aufzehren können. Ehrliche Rechenbeispiele mit beiden Seiten findest du im Ratgeber Lohnt sich die Rürup-Rente?.
So wird das freie ETF-Depot besteuert
Im freien Depot zahlst du Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und auf Kursgewinne, sobald du verkaufst. Einen Teil deiner Kapitalerträge stellt der Sparerpauschbetrag jedes Jahr steuerfrei. Bei Aktienfonds ist zudem ein Teil der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Bei thesaurierenden ETFs, also solchen, die Erträge wieder anlegen, kann jährlich eine Vorabpauschale anfallen, eine vorgezogene Besteuerung künftiger Gewinne. Der Vorteil im Alter: Das eingezahlte Geld selbst ist schon versteuert, nur der Gewinn wird noch einmal belastet.
Kosten: Die Hülle hat ihren Preis
Ein ETF im freien Depot kostet meist nur die laufenden Fondskosten und gegebenenfalls Ordergebühren. In einer fondsgebundenen Basisrente kommen die Kosten des Versicherungsvertrags dazu, also Abschluss- und Verwaltungskosten. Einige Anbieter bieten Nettotarife ohne eingerechnete Abschlussprovision an, dafür wird die Beratung gesondert vergütet. Vergleiche Angebote immer anhand der Effektivkosten, also der Kennzahl, die alle Kosten in eine jährliche Renditeminderung umrechnet. Ab 2027 müssen Basisrenten-Anbieter jährlich die tatsächlich angefallenen Kosten ausweisen. Beim Standarddepot der geförderten Altersvorsorge sind die Effektivkosten auf 1,0 % im Jahr gedeckelt.
Deinen persönlichen Steuereffekt kannst du mit dem Basisrente-Steuerrechner nach dem Einkommensteuertarif 2026 durchrechnen.
Flexibilität: Wie schnell kommst du an dein Geld?
Für Selbstständige ist Flexibilität mehr als Komfort. Einnahmen schwanken, Investitionen stehen an, manchmal bleibt ein Auftrag aus. Die drei Wege verhalten sich hier völlig unterschiedlich:
- Freies Depot: Du kannst jederzeit verkaufen, den Sparplan pausieren oder das Geld für etwas anderes nutzen. Das ist Stärke und Schwäche zugleich: Was jederzeit verfügbar ist, wird leicht zur Firmenkasse.
- Fondsgebundene Basisrente: Das Kapital ist für die Rente reserviert. Eine Kapitalauszahlung, Beleihung oder ein Verkauf des Vertrags ist gesetzlich ausgeschlossen. Viele Verträge erlauben aber flexible Beiträge, Zuzahlungen oder Beitragspausen.
- Altersvorsorgedepot: Ausgezahlt wird frühestens mit 65, spätestens ab 70 beginnt die Auszahlung. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei nur 120 € im Jahr, du kannst also auch in schwachen Jahren dranbleiben.
Ein Tipp aus der Praxis: Trenne deine Business-Rücklage von deiner Altersvorsorge. Dann musst du in einem schwachen Jahr nicht an das Geld gehen, das eigentlich für die Rente gedacht ist.
Pfändungsschutz: Was passiert, wenn das Business scheitert?
Ein Punkt, den viele unterschätzen: Als Einzelunternehmer/in oder Freiberufler/in haftest du in der Regel mit deinem Privatvermögen. Kommt es zur Insolvenz, können Gläubiger auch auf dein freies ETF-Depot zugreifen. Dann kann die Altersvorsorge von Jahren auf einen Schlag weg sein.
Die Basisrente ist hier deutlich stärker. Erfüllt der Vertrag die Bedingungen des § 851c ZPO, ist das Angesparte vor Pfändung geschützt. Dazu gehören eine lebenslange Rente, kein Beginn vor 60, kein Kapitalwahlrecht und nur Hinterbliebene als Begünstigte. Geschützt ist Vermögen, das innerhalb jährlicher Grenzen aufgebaut wurde: 6.000 € pro Jahr im Alter von 18 bis 27 und 7.000 € pro Jahr von 28 bis 67, insgesamt bis 340.000 €. Diese Beträge werden erstmals zum 01.07.2027 angepasst.
Beim Altersvorsorgedepot ist gefördertes Vermögen nach § 97 EStG nicht übertragbar. Bei Riester hat das bisher auch vor Pfändung geschützt. Ob das für das neue Depot im gleichen Umfang gilt, ist nach unserer Recherche noch nicht abschließend geklärt.
Wichtig zu wissenPfändungsschutz ist kein Freifahrtschein. Wer kurz vor einer absehbaren Insolvenz große Summen umschichtet, riskiert, dass diese Zahlungen angefochten werden. Lass dich in einer solchen Lage rechtlich beraten.
Welcher ETF-Weg passt zu dir?
Freies Depot passt eher, wenn …
… du Flexibilität brauchst, dein Steuersatz eher niedrig ist, du Vermögen vererben willst und dein Haftungsrisiko gering ist. Eher nicht, wenn du dazu neigst, Rücklagen fürs Business anzuzapfen.
ETF-Basisrente passt eher, wenn …
… dein Grenzsteuersatz hoch ist, du das Geld bis zur Rente sicher nicht brauchst und Schutz vor Gläubigern wichtig ist. Eher nicht, wenn du Kapital vererben willst oder dein Einkommen stark schwankt.
Altersvorsorgedepot passt eher, wenn …
… du die Zulagen mitnehmen willst, Kinder hast oder gerade wenig verdienst. Eher nicht als einziger Baustein, weil höchstens 1.800 € Eigenbeitrag gefördert werden.
Für viele Selbstständige ist eine Kombination sinnvoll, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot für die Zulagen, eine Basisrente für den Steuerabzug und ein freies Depot als flexible Reserve. Keiner dieser Wege zahlt automatisch bei Erwerbsminderung. Diesen Punkt solltest du separat absichern, wie wir im Vergleich gesetzliche Rente oder privat erklären. Worauf du bei einer ETF-Basisrente konkret achten solltest, etwa Fondsauswahl und Kosten, zeigt unser Ratgeber zur ETF-Basisrente. Mehr zum geförderten Depot liest du im Ratgeber Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
ETF-Vorsorge und die geplante Rentenpflicht
Oft liest man, ein ETF-Sparplan oder eine ETF-Basisrente könne vor der Rentenpflicht schützen. Das ist so nicht belegt. Eine Pflicht ist nicht beschlossen (Stand: 09.10.2026). Die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 vorgeschlagen, Neugründer ab einem Stichtag ohne Opt-out in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Bereits Selbstständige sollen voraussetzungslos herausoptieren können, also ohne Nachweis eines bestimmten Produkts. Ein Gesetz, das ETF-Depots oder Basisrenten als Ausnahme anerkennt, gibt es nicht. Die Details zum geplanten Opt-out für Selbstständige haben wir separat zusammengefasst.
Unser Rat: Wähle deine ETF-Vorsorge so, dass sie zu deiner Situation passt – unabhängig davon, wie die Politik am Ende entscheidet. Einen Überblick über alle Vorsorgewege bietet unser Vergleich zur Altersvorsorge für Selbstständige.
Transparenz: Wer was vermitteltRentenpflicht-Check.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und vermittelt selbst keine Finanz- oder Versicherungsprodukte. Auf Wunsch verbinden wir dich mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Die Erlaubnis nach § 34d GewO umfasst versicherungsbasierte Lösungen wie die fondsgebundene Basisrente, fondsgebundene private Rentenversicherungen und ab 2027 gegebenenfalls geförderte Altersvorsorgeverträge in Versicherungsform – keine Wertpapierdepots und keine ETF-Sparpläne. Bei fondsgebundenen Produkten hängt die Wertentwicklung von den Kapitalmärkten ab. Verluste sind möglich, vergangene Entwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Garantien bestehen nur, soweit sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein ETF-Sparplan für Selbstständige als Altersvorsorge?
Als Baustein ja, als alleinige Vorsorge eher nicht. Ein freies ETF-Depot ist flexibel und meist günstig, bietet aber keine Steuerförderung auf die Einzahlung, keinen Pfändungsschutz und keine Leistung bei Erwerbsminderung. Viele Selbstständige kombinieren es deshalb mit einer geförderten Basis.
ETF-Sparplan oder Basisrente: Was ist besser für Selbstständige?
Bei hohem Grenzsteuersatz kann die fondsgebundene Basisrente im Vorteil sein, weil du Beiträge 2026 bis 30.826 € absetzen kannst. Dafür ist das Geld gebunden, nur als Rente auszahlbar und nicht vererbbar. Das freie Depot punktet mit Flexibilität. Entscheidend sind dein Steuersatz heute und im Alter sowie dein Bedarf an Zugriff.
Ist mein ETF-Depot bei einer Insolvenz geschützt?
Ein freies ETF-Depot hat keinen besonderen Pfändungsschutz. Gläubiger können darauf zugreifen. Eine Basisrente, die die Bedingungen des § 851c ZPO erfüllt, ist dagegen bis insgesamt 340.000 € geschützt. Für das neue Altersvorsorgedepot ist ein Schutz des geförderten Vermögens wahrscheinlich, die Details sind aber noch nicht abschließend geklärt.
Kann ich eine Basisrente mit ETFs besparen?
Ja, als fondsgebundene Basisrente. Das ist in der Regel eine Versicherung, in der du aus verschiedenen Fonds und ETFs wählst. Der Vertrag muss nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert sein, damit der Steuerabzug gilt.
Zählt ein ETF-Depot als Ausnahme von der geplanten Rentenpflicht?
Davon kannst du nicht ausgehen. Eine Rentenpflicht ist nicht beschlossen. Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission sollen Neugründer ohne Opt-out in die gesetzliche Rente, bereits Selbstständige sollen ohne Nachweis eines Vorsorgeprodukts herausoptieren können. Ein Gesetz, das bestimmte Produkte anerkennt, gibt es nicht.
Quellen
- § 10 EStG – Sonderausgaben
- § 22 EStG – Besteuerung von Renten
- § 851c ZPO – Pfändungsschutz bei Altersrenten
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 – Kernteile ab 01.01.2027
- Stiftung Warentest: Altersvorsorge für Selbstständige – 18.05.2026
- Empfehlungen der Alterssicherungskommission – 23.06.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.