Ratgeber

Rentenkommission 2026: Was sie für Selbstständige empfiehlt

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Bericht vorgelegt. Für Selbstständige steckt die wichtigste Passage in Empfehlung 22. Hier liest du, was genau drinsteht, wer wie reagiert hat – und was davon noch nicht beschlossen ist.

Redaktion Rentenpflicht-Check.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Was ist die Rentenkommission – und was hat sie vorgelegt?
  2. Empfehlung 22 im Wortlaut: Pflicht für Neue, Opt-out für Bestand
  3. Beitrag, Karenzzeit, Stichtag: die Details des Kommissionsvorschlags
  4. Empfehlung 21 und 28: Erwerbstätigenversicherung und Kapitalrente
  5. Reaktionen auf die Rentenkommission: Wer fordert was?
  6. Einordnung: Was steht fest, was ist offen?
  7. Was der Vorschlag der Rentenkommission für dich bedeutet
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt; Empfehlung 22 sieht eine Rentenversicherungspflicht für nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige vor.
  • Wer ab einem noch offenen Stichtag neu gründet, soll ohne Opt-out in die gesetzliche Rente; wer schon selbstständig ist, soll voraussetzungslos herausoptieren können.
  • Der Beitrag soll sich am Regelbeitrag der Handwerker orientieren (2026: 735,63 € im Monat), wahlweise am Einkommen; Gründer zahlen drei Jahre lang den halben Regelbeitrag.
  • Der Koalitionsausschuss will die Empfehlungen umsetzen, ein Gesetzentwurf zu Selbstständigen liegt aber nicht vor (Stand 09.10.2026).
  • DRV und ver.di begrüßen die Einbeziehung, VGSD und BAGSV kritisieren vor allem Beitragsbemessung und Ausgestaltung.

Die Rentenkommission (offiziell: Alterssicherungskommission) empfiehlt in ihrem Bericht vom 23.06.2026, Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen: Neugründer ab einem Stichtag ohne Opt-out, bereits Selbstständige mit voraussetzungslosem Opt-out. Der Beitrag soll sich am Regelbeitrag der Handwerker orientieren (2026: 735,63 € im Monat). Beschlossen ist davon nichts – Stand: Oktober 2026.

Was ist die Rentenkommission – und was hat sie vorgelegt?

Die Bundesregierung hat die Alterssicherungskommission (kurz ASK, in den Medien meist „Rentenkommission“) am 17.12.2025 eingesetzt. Am 07.01.2026 nahm sie ihre Arbeit auf. Sie hat 13 Mitglieder, den Vorsitz teilen sich Prof. Dr. Constanze Janda und Dr. Frank-Jürgen Weise.

Am 23.06.2026 legte die Kommission ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vor. Er behandelt die ganze Alterssicherung: Beitragssatz, Rentenniveau, Renteneintritt, betriebliche und private Vorsorge. Für Selbstständige ist Kapitel III.5 auf den Seiten 51 und 52 entscheidend.

Wichtig zu wissen: Eine Kommission ist ein Beratungsgremium. Ihre Empfehlungen sind kein Gesetz. Damit daraus Pflichten werden, braucht es einen Gesetzentwurf, einen Kabinettsbeschluss, die Zustimmung des Bundestags und die Beteiligung des Bundesrats. Keiner dieser Schritte ist für Selbstständige bisher erfolgt.

33
Empfehlungen im Abschlussbericht
ASK-Bericht, 23.06.2026
rund 2,6 Mio.
Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung
DRV, Haupterwerb 2024
735,63 €
Regelbeitrag pro Monat, an dem sich der Vorschlag orientiert
DRV, Wert 2026
3 Jahre
halber Regelbeitrag für Gründer (Vorschlag)
ASK-Bericht, S. 52

Empfehlung 22 im Wortlaut: Pflicht für Neue, Opt-out für Bestand

Die zentrale Passage für Selbstständige lautet:

„Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.“
Alterssicherungskommission, Empfehlung 22, Bericht S. 51 (23.06.2026)

In einfachen Worten heißt das:

  • Neugründer: Wer ab einem bestimmten Datum (Stichtag) erstmals selbstständig wird, zahlt verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Ein Ausweichen in private Vorsorge ist im Vorschlag nicht vorgesehen.
  • Bestands-Selbstständige: Wer am Stichtag schon selbstständig ist, wird ebenfalls einbezogen. Er oder sie kann aber „herausoptieren“, also die Pflicht abwählen – ohne Bedingungen und ohne Nachweis eines Vorsorgeprodukts. Die Kommission begründet das so: Auf diese Weise würde bestehenden Altersvorsorgeverträgen Rechnung getragen.
  • Nur „nicht obligatorisch abgesicherte“ Selbstständige: Wer heute schon in einem Pflichtsystem ist – etwa über ein Versorgungswerk, die Künstlersozialkasse oder als Handwerker in der Handwerksrolle –, ist nach der Logik des Vorschlags nicht gemeint. Der Dachverband BAGSV weist allerdings darauf hin, dass der Wortlaut von Satz 2 auch Kammerberufe erfassen könnte.

Kein Produkt-Opt-out für NeugründerFür Neugründer sieht das Kommissionsmodell keinen Wechsel in Basisrente, ETF-Depot oder Altersvorsorgedepot vor. Und das Opt-out für Bestands-Selbstständige ist an kein Produkt gebunden. Wer behauptet, ein heute abgeschlossener Vertrag befreie dich sicher von einer künftigen Pflicht, geht über den Vorschlag hinaus.

Beitrag, Karenzzeit, Stichtag: die Details des Kommissionsvorschlags

Regelbeitrag nach dem Vorbild der Handwerker

Die Verbeitragung soll sich laut Bericht am Regelbeitrag für pflichtversicherte Handwerker orientieren. Der Regelbeitrag ist ein fester Monatsbetrag: Bezugsgröße (ein jährlich festgelegtes Durchschnittseinkommen) mal Beitragssatz. 2026 sind das 3.955 € × 18,6 % = 735,63 € im Monat. Für 2027 steigt die Bezugsgröße auf 4.130 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Bei einem Beitragssatz von voraussichtlich 18,6 % ergibt das rund 768 € (eigene Berechnung).

Wahlweise einkommensbezogen

Alternativ sollen Selbstständige einen Beitrag wählen können, der sich am steuerpflichtigen Einkommen orientiert. Ziel ist laut Bericht, Selbstständige mit Einkünften deutlich unter der Bezugsgröße nicht zu überlasten. Nach oben wäre ein solcher Beitrag – wie heute – durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (2026: 8.450 € im Monat).

Karenzzeit für Gründer

Gründer sollen drei Jahre lang nur den halben Regelbeitrag zahlen (2026: 367,82 €). Das gilt nur bei der erstmaligen Aufnahme einer Selbstständigkeit im Erwerbsleben. Eine Kette von Neugründungen soll keine neue Karenzzeit auslösen.

Stichtag und Wirkung

Ein Datum für den Stichtag nennt der Bericht nicht. Die Kommission hält die Empfehlung für „sofort und ohne Übergangsfristen umsetzbar“. Als Effekt erwartet sie Einführungsgewinne für die Rentenkasse: Der Beitragssatz könnte mittelfristig um 0,5 Prozentpunkte sinken, das Sicherungsniveau um bis zu 0,5 bis 0,6 Punkte steigen.

Quelle: Empfehlungen der Alterssicherungskommission, S. 51–52 (23.06.2026); Beträge: DRV, Werte der Rentenversicherung 2026. Stand: 09.10.2026.
PunktVorschlag der KommissionBeschlossen?
Wer ist gemeint?Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung – neue und bestehendeNein
Neugründer ab StichtagPflicht in der GRV, ohne Opt-outNein
Bereits SelbstständigePflicht mit voraussetzungslosem Opt-outNein
BeitragRegelbeitrag (2026: 735,63 €/Monat) oder wahlweise einkommensbezogenNein
Gründer3 Jahre halber Regelbeitrag (2026: 367,82 €), nur einmal im ErwerbslebenNein
Stichtag„ab einem Stichtag“, ohne Datumoffen
Altersgrenze, Nebenberuf, GmbH-Geschäftsführerim Bericht nicht geregeltoffen

Was die Vorschläge in Euro bedeuten könnten, zeigt das folgende Szenario mit den Rechengrößen 2027:

Was eine Rentenpflicht kosten könnte (pro Monat, Szenario 2027)

Regelbeitrag (Kommissionsmodell)768 €Halber Regelbeitrag (Gründer, 3 Jahre)384 €Einkommensbezogen: 3.000 € Gewinn558 €Einkommensbezogen: 5.000 € Gewinn930 €Einkommensbezogen: 8.000 € Gewinn1.488 €

Eigene Berechnung, Szenario: Beitragssatz 18,6 %, Bezugsgröße 2027 4.130 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026), Beitragsbemessungsgrenze 2027 8.850 €. Grundlage: Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026 – nicht beschlossen.

Empfehlung 21 und 28: Erwerbstätigenversicherung und Kapitalrente

Empfehlung 21 beschreibt eine Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild“. Gemeint ist eine gesetzliche Rente, in die auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände einzahlen. Wegen gewachsener Strukturen hält die Kommission dieses Ziel aber „in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen“. Empfehlung 22 ist deshalb der kleinere, aus Sicht der Kommission machbare Schritt.

Empfehlung 28 schlägt eine gesetzliche Kapitalrente vor: einen zusätzlichen Beitrag von 2 %, „paritätisch“ (also je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten), eingeführt in Schritten von 0,5 Punkten, idealerweise ab 2028. Ob und wie Selbstständige diesen Beitrag zahlen würden, regelt der Bericht nicht ausdrücklich. Das ist offen – zumal Selbstständige keinen Arbeitgeber haben, der die Hälfte trägt.

Empfehlung 32 betrifft dich indirekt: Die Reform der privaten Altersvorsorge soll eng beobachtet werden. Durch das Altersvorsorgereformgesetz sind Selbstständige ab 01.01.2027 erstmals unmittelbar zulageberechtigt, etwa für das neue Altersvorsorgedepot (Grundzulage bis zu 540 € im Jahr).

Reaktionen auf die Rentenkommission: Wer fordert was?

Die Empfehlungen haben eine breite Debatte ausgelöst. Wir geben die Positionen sachlich wieder und bewerten sie nicht.

Koalitionsausschuss

Am 02.07.2026 beschloss er, die 33 Empfehlungen „vollständig und zügig“ umzusetzen. Ursprüngliches Ziel: Gesetzgebung bis Ende 2026. Die Regierungs-FAQ formuliert: „Ab einem Stichtag sollen auch Selbständige verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.“

Deutsche Rentenversicherung Bund

Begrüßt die Einbeziehung, die sie nach eigener Aussage seit Jahren fordert. Sie betont den besseren Schutz bei Erwerbsminderung. Ein Opt-out lehnt sie ab – wegen „Risikoselektion“ (vereinfacht: Bei freier Wahl bleiben eher die, für die sich die gesetzliche Absicherung besonders lohnt) und wegen Bürokratie.

VGSD (Gründer und Selbstständige)

Kritisiert, dass Beiträge auf den Gewinn „mindestens 20 Prozent höher“ ausfielen als bei Arbeitnehmern, weil der Gewinn den rechnerischen Arbeitgeberanteil enthält. Fordert eine faire Beitragsbemessung, die gleichzeitige Reform der Statusfeststellung, Gewinnglättung, Zugang zur betrieblichen Altersversorgung und Sonderregeln für Ältere.

BAGSV (Dachverband)

Empfiehlt, Bestands-Selbstständige gar nicht einzubeziehen, und erwartet eine Opt-out-Quote von „annähernd 100 Prozent“. Fordert einen halben prozentualen Beitrag in der Gründungsphase, eine Befreiung für Ältere und eine zeitgleiche Reform von Statusfeststellung und Beitragsbemessung.

ver.di

Begrüßt die Pflicht ohne Opt-out für Neugründer, kritisiert das Opt-out für den Bestand. Fordert die Einbeziehung aller Selbstständigen, eine Beteiligung der Auftraggeber an den Beiträgen, eine Erwerbstätigenversicherung und Schutz für kleine Einkommen.

DIW Berlin (Studie)

Schon vor dem Bericht (Wochenbericht 12/2026): Rund 93 % der Selbstständigen sorgen auf irgendeine Weise vor, nur etwa 7 % gar nicht. Das DIW empfiehlt eine gezielte Förderung von Geringverdienern statt einer pauschalen Pflicht.

Einordnung: Was steht fest, was ist offen?

Politisch gewollt ist die Einbeziehung von Selbstständigen schon länger – sie steht im Koalitionsvertrag 2025. Doch zwischen Koalitionsvertrag und Kommission gibt es einen ungeklärten Widerspruch: Der Koalitionsvertrag hält „andere Formen der Altersvorsorge“ ausdrücklich offen. Die Kommission will Neugründer dagegen „ohne Opt-out“ in die gesetzliche Rente holen. Wie das Gesetz diesen Punkt löst, ist offen.

Was feststeht

  • Der Bericht mit 33 Empfehlungen liegt seit 23.06.2026 vor.
  • Der Koalitionsausschuss will die Empfehlungen umsetzen (02.07.2026).
  • Die Beitragswerte 2026 sind amtlich: 18,6 %, Regelbeitrag 735,63 €.

Was offen ist

  • Es gibt keinen Gesetz- oder Referentenentwurf zu Selbstständigen.
  • Stichtag, Opt-out-Verfahren und Fristen sind nicht festgelegt.
  • Regeln für Ältere, Nebenberuf und GmbH-Geschäftsführer fehlen.
  • Ob Selbstständige die Kapitalrente mitzahlen, ist ungeklärt.

Auch der Zeitplan hat sich verschoben. Ein im August 2026 bekannt gewordener Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums enthielt keine Regeln zu Selbstständigen; das Ministerium nannte ihn „veraltet“. Laut Medienberichten vom 09.10.2026 strebt Bundeskanzler Merz bis Jahresende nur noch einen Kabinettsbeschluss an. Der Bundestag soll erst im Frühjahr 2027 entscheiden. Ein Start der Pflicht zum 01.01.2027 ist damit unrealistisch. Den laufenden Stand mit Datum je Schritt findest du im Stand-Ticker zur Rentenpflicht.

Was der Vorschlag der Rentenkommission für dich bedeutet

Ob und wie du betroffen wärst, hängt nach dem Kommissionsmodell vor allem von einer Frage ab: Bist du am Stichtag schon selbstständig oder nicht? Einen ausführlichen Entscheidungsbaum findest du unter Wer ist von der Rentenpflicht betroffen?

Du bist schon selbstständig

Nach dem Vorschlag wärst du einbezogen, könntest aber herausoptieren. Ob sich Einzahlen für dich lohnt, hängt von deiner bisherigen Vorsorge und dem Wert des Erwerbsminderungsschutzes ab. Mehr dazu unter Opt-out bei der Rentenpflicht.

Du gründest bald

Gründest du nach dem Stichtag, wärst du ohne Opt-out pflichtversichert – mit drei Jahren halbem Regelbeitrag. Wann der Stichtag liegt, ist offen. Details für Gründer und Neugründer.

Du bist schon pflichtversichert

Lehrer, Handwerker, KSK-Versicherte oder Mitglieder eines Versorgungswerks sind heute schon obligatorisch abgesichert. Was für dich gilt, erklärt der Ratgeber zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige heute.

Unabhängig davon, wie die Politik am Ende entscheidet: Eine solide Altersvorsorge brauchst du so oder so. Eine Basisrente etwa kann steuerlich sinnvoll sein – sie ist aber nach dem Kommissionsmodell kein Weg aus einer künftigen Pflicht. Entscheidend ist, was zu deinem Einkommen, deinem Alter und deinen Plänen passt.

Häufige Fragen

Was hat die Rentenkommission für Selbstständige beschlossen?

Nichts im rechtlichen Sinn – die Kommission beschließt keine Gesetze. Sie hat am 23.06.2026 Empfehlungen vorgelegt. Für Selbstständige empfiehlt sie in Empfehlung 22 eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung: für Neugründer ab einem Stichtag ohne Opt-out, für bereits Selbstständige mit voraussetzungslosem Opt-out. Umsetzen muss das der Gesetzgeber.

Was bedeutet „voraussetzungsloses Herausoptieren“?

Wer am Stichtag schon selbstständig ist, soll sich laut Kommission ohne Bedingungen aus der Pflicht verabschieden können – also ohne Nachweis eines bestimmten Vorsorgeprodukts. Wie Frist, Form und Widerruf aussehen würden, ist offen. Eine Befreiung kann dir heute niemand zusagen.

Gibt es Übergangsregelungen für Selbstständige?

Als Übergang sieht die Kommission vor allem das Opt-out für alle am Stichtag Selbstständigen vor – ohne Altersgrenze. Für Gründer schlägt sie drei Jahre halben Regelbeitrag vor. Sonderregeln für Ältere fordern Verbände wie VGSD und BAGSV; im Bericht stehen sie nicht.

Wie viele Vorschläge hat die Rentenkommission gemacht?

Es sind 33 Empfehlungen. Für Selbstständige sind vor allem Empfehlung 21 (Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild“), Empfehlung 22 (Einbeziehung in die gesetzliche Rente) und Empfehlung 28 (gesetzliche Kapitalrente mit 2 % Zusatzbeitrag) wichtig. Ob Selbstständige den Kapitalrenten-Beitrag zahlen würden, lässt der Bericht offen.

Wann wird der Vorschlag der Rentenkommission Gesetz?

Das steht nicht fest. Laut Medienberichten vom 09.10.2026 strebt die Bundesregierung bis Jahresende einen Kabinettsbeschluss an, der Bundestag soll im Frühjahr 2027 entscheiden. Den Stichtag legt erst das Gesetz fest.

Quellen

  1. Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Bericht, Kapitel III.5, S. 51–52) – 23.06.2026
  2. BMAS: Rentenkommission 2026 – abgerufen 09.10.2026
  3. Bundesregierung: FAQ zur Rentenreform – 02.07.2026
  4. Deutsche Rentenversicherung: Stellungnahme zum Bericht der Alterssicherungskommission – 23.06.2026
  5. VGSD: Was die 33 Empfehlungen der Rentenkommission für Selbstständige bedeuten – 23.06.2026
  6. BAGSV: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission – 06.08.2026
  7. ver.di: Rentenkommission – Position für Selbstständige – 01.07.2026
  8. DIW Wochenbericht 12/2026: Nur ein Bruchteil der Selbstständigen sorgt nicht für das Alter vor
  9. t-online: Merz erwartet Bundestagsbeschluss zur Rentenreform wohl erst 2027 – 09.10.2026
  10. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung – Stand 01.07.2026
Redaktion Rentenpflicht-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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