Inhalt (8 Abschnitte)
- Was steht im Koalitionsvertrag 2025 zur Rente für Selbstständige?
- Vorgeschichte: Was plante die Ampel-Koalition 2021?
- Warum steht die Rente für Selbstständige im Koalitionsvertrag?
- Koalitionsvertrag, Ampel und Rentenkommission im Vergleich
- Zeitleiste: Vom Koalitionsvertrag bis Oktober 2026
- Was ist aus den anderen Vorhaben geworden?
- Welche Punkte sind noch offen?
- Was heißt das für dich als Selbstständige/r?
- Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (April 2025) will alle neuen Selbstständigen ohne obligatorisches Alterssicherungssystem „gründerfreundlich“ in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen.
- Laut Koalitionsvertrag bleiben andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung gewährleisten, weiterhin möglich – welche das sind, lässt er offen.
- Die Alterssicherungskommission ging am 23.06.2026 weiter: auch bestehende Selbstständige einbeziehen (mit Opt-out), Neugründer aber ohne Opt-out.
- Schon die Ampel-Koalition hatte 2021 eine Altersvorsorgepflicht mit Wahlfreiheit geplant; umgesetzt wurde sie nie.
- Stand 09.10.2026 gibt es kein Gesetz und keinen Gesetzentwurf zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (April 2025) sieht vor, alle neuen Selbstständigen ohne obligatorisches Alterssicherungssystem „gründerfreundlich“ in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen; andere verlässliche Formen der Altersvorsorge sollen möglich bleiben. Die Alterssicherungskommission empfahl am 23.06.2026 zusätzlich die Einbeziehung bestehender Selbstständiger mit Opt-out. Ein Gesetz gibt es noch nicht – Stand: 09.10.2026.
Was steht im Koalitionsvertrag 2025 zur Rente für Selbstständige?
Die entscheidende Passage steht auf Seite 20 (Zeilen 631 bis 634) des Koalitionsvertrags „Verantwortung für Deutschland“:
„Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“
Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD 2025, S. 20, Z. 631–634
Drei Sätze, vier wichtige Bausteine:
„alle neuen Selbstständigen“
Gemeint sind nur Menschen, die künftig gründen. Wer heute schon selbstständig ist, kommt im Koalitionsvertrag nicht vor.
„keinem obligatorischen System zugeordnet“
Wer schon pflichtversichert ist – etwa im Versorgungswerk, über die Künstlersozialkasse oder als Handwerker in der Handwerksrolle –, ist nicht gemeint.
„gründerfreundlich“
Was das konkret heißt, steht nicht im Vertrag. Die Kommission hat es später als drei Jahre halben Regelbeitrag ausgelegt.
„andere Formen … bleiben möglich“
Sinngemäß eine Ausweichmöglichkeit oder Anerkennung von Alternativen. Welche Produkte zählen und wie sie geprüft werden, lässt der Vertrag offen.
Weitere Stellen mit Bezug zu Selbstständigen
- Statusfeststellung (S. 15–16): Das Verfahren, mit dem die Deutsche Rentenversicherung klärt, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist, soll „schneller, rechtssicherer und transparenter“ werden. Eine „Genehmigungsfiktion“ soll im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige kommen. Vereinfacht: Ein Antrag gilt als genehmigt, wenn nicht rechtzeitig entschieden wird. Die Details lässt der Vertrag offen.
- Frühstart-Rente (S. 19): 10 € pro Monat je Kind von 6 bis 18 Jahren, ursprünglich zum 01.01.2026 geplant.
- Riester-Reform (S. 48): ein neues Vorsorgeprodukt ohne zwingende Garantien und ein Standardprodukt. Dazu der Satz: „Wir prüfen eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten.“
Wichtig zu wissen:Ein Koalitionsvertrag ist eine politische Absichtserklärung. Er begründet keine Pflichten. Dafür braucht es ein Gesetz, das Bundestag und Bundesrat durchlaufen hat.
Vorgeschichte: Was plante die Ampel-Koalition 2021?
Die Debatte ist älter als die aktuelle Regierung. Schon der Ampel-Koalitionsvertrag vom November 2021 enthielt eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige. Laut Zusammenfassung der IHK München sah sie so aus:
- Pflicht zur Altersvorsorge für neue Selbstständige ohne obligatorisches System – mit Wahlfreiheit.
- Gesetzliche Rentenversicherung als Standard („Default“).
- Opt-out in private Produkte, die insolvenz- und pfändungssicher sind und oberhalb des Grundsicherungsniveaus absichern.
- Karenzzeit von zwei Jahren für Gründer.
Umgesetzt wurde das Vorhaben nie. Den Originalwortlaut von 2021 haben wir nur über diese Sekundärquelle geprüft. Noch früher, 2016, hatte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine Vorsorgepflicht für Selbstständige gefordert, die steuerlich leistungsfähig sind – aber mit freier Wahl des Weges und ohne zwangsweise Einbeziehung in die gesetzliche Rente.
Warum steht die Rente für Selbstständige im Koalitionsvertrag?
Hinter dem Vorhaben stehen Zahlen, die alle Seiten zitieren – aber unterschiedlich deuten. 2024 gab es laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) rund 3,6 Mio. Selbstständige im Haupterwerb. Davon waren rund 72 %, also rund 2,6 Mio., keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet. Nur etwa 10 % zahlten Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente, rund 13 % in ein Versorgungswerk und rund 4 % in die Alterssicherung der Landwirte.
Befürworter einer Pflicht verweisen auf das Risiko im Alter: Laut DRV beziehen (ehemals) Selbstständige über 65 mit 4,4 % mehr als doppelt so oft Grundsicherung im Alter wie (ehemals) abhängig Beschäftigte mit rund 2 %. Die DRV betont außerdem den Schutz bei Erwerbsminderung, den nur Pflichtbeiträge bieten.
Kritiker verweisen auf eine Studie des DIW Berlin (Wochenbericht 12/2026): Danach nutzen rund 93 % der Selbstständigen mindestens eine Form der Altersvorsorge – inklusive Immobilien und Wertpapieren. Nur etwa 7 % sorgen gar nicht vor. Beide Zahlen widersprechen sich nicht: Die DRV zählt nur Pflichtsysteme, das DIW jede Form der Vorsorge. Welche Schlüsse daraus folgen, ist eine politische Frage, die wir hier nicht bewerten.
Koalitionsvertrag, Ampel und Rentenkommission im Vergleich
Die drei Konzepte ähneln sich im Ziel, unterscheiden sich aber in entscheidenden Details. Am deutlichsten beim Opt-out für Neugründer:
| Merkmal | Ampel 2021 | Koalitionsvertrag 2025 | Kommission 2026 |
|---|---|---|---|
| Wer ist betroffen? | neue Selbstständige | neue Selbstständige | neue und bestehende Selbstständige |
| Gesetzliche Rente als Standard? | ja | ja | ja |
| Opt-out für Neugründer? | ja, in sichere Privatprodukte | sinngemäß ja („andere Formen“) | nein |
| Opt-out für Bestand? | – (nicht erfasst) | – (nicht erfasst) | ja, voraussetzungslos |
| Anforderungen an Alternativen | insolvenz- und pfändungssicher, über Grundsicherungsniveau | „verlässliche Absicherung“, nicht definiert | keine (kein Produkt-Opt-out) |
| Gründer-Regel | 2 Jahre Karenzzeit | „gründerfreundlich“ | 3 Jahre halber Regelbeitrag |
| Beitragshöhe | nicht bekannt | nicht genannt | Regelbeitrag (2026: 735,63 €) oder einkommensbezogen |
Der Widerspruch zwischen Koalitionsvertrag („andere Formen bleiben möglich“) und Kommission („ohne Opt-out“) ist bis heute nicht aufgelöst. Erst ein Gesetzentwurf wird zeigen, welcher Linie die Bundesregierung folgt. Die Details der Kommission erklärt unser Beitrag zur Rentenkommission und ihren Empfehlungen für Selbstständige.
Zeitleiste: Vom Koalitionsvertrag bis Oktober 2026
April 2025 – Koalitionsvertrag
CDU, CSU und SPD vereinbaren die Einbeziehung neuer Selbstständiger in die gesetzliche Rente.
17.12.2025 – Kommission eingesetzt
Die Alterssicherungskommission wird berufen und nimmt am 07.01.2026 die Arbeit auf.
26.03.2026 – Entwurf zur Statusfeststellung
Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zur „neuen Selbstständigkeit“ sah eine Rentenversicherungspflicht ab 01.01.2028 vor. Laut Berichten wurde er zurückgezogen.
26.05.2026 – Altersvorsorgereformgesetz
Die Riester-Reform wird Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Selbstständige werden ab 2027 zulageberechtigt.
23.06.2026 – Bericht der Kommission
33 Empfehlungen. Empfehlung 22: Pflicht für Neugründer ohne Opt-out, für Bestand mit Opt-out.
02.07.2026 – Koalitionsausschuss
Die Koalition will die Empfehlungen „vollständig und zügig“ umsetzen, Ziel: Gesetzgebung bis Ende 2026.
21.08.2026 – Arbeitsentwurf bekannt
Ein früher Arbeitsentwurf zur Rentenreform kursiert – ohne Regeln zu Selbstständigen. Das BMAS nennt ihn „veraltet“.
09.10.2026 – neuer Zeitplan
Laut Medienberichten: Kabinettsbeschluss bis Jahresende, Bundestag erst im Frühjahr 2027. Der Stichtag ist offen.
Den jeweils neuesten Schritt mit Datum findest du im Stand-Ticker zur Rentenpflicht für Selbstständige.
Was ist aus den anderen Vorhaben geworden?
Riester-Reform: umgesetzt
Die angekündigte Prüfung, mehr Menschen zu fördern, ist Gesetz geworden. Ab 01.01.2027 sind Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften (§ 15 bzw. § 18 EStG), die jünger als 67 sind und eine Steuererklärung abgegeben haben, erstmals unmittelbar zulageberechtigt. Neu ist das Altersvorsorgedepot mit einer Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr und einer Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind. Was das für dich heißt, erklärt der Ratgeber zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
Frühstart-Rente: im Gesetzgebungsverfahren
Die Frühstart-Rente liegt als Regierungsentwurf vor (Bundestags-Drucksache 21/7864). Die 2./3. Lesung ist laut Bundestag für den 16.10.2026 geplant, das Inkrafttreten für den 01.01.2027. Sie gilt für alle Kinder – unabhängig davon, ob die Eltern selbstständig sind. Für deine eigene Altersvorsorge ist sie kein Baustein.
Statusfeststellung: offen
Der Referentenentwurf vom März 2026 ist laut Berichten zurückgezogen. Nach Angaben der BAGSV wartete das Ministerium für einen neuen Entwurf die Empfehlungen der Kommission ab. Verbände wie VGSD und BAGSV fordern, Statusfeststellung und Altersvorsorgepflicht zeitgleich zu reformieren.
Welche Punkte sind noch offen?
Weder der Koalitionsvertrag noch der Kommissionsbericht regeln die Details, die für dich entscheidend wären. Stand 09.10.2026 sind offen:
Ungeklärt
- Stichtag: Ab wann gilt man als „neu“?
- Opt-out für Neugründer: ja (Koalitionsvertrag) oder nein (Kommission)?
- Welche Vorsorgeprodukte würden anerkannt – wenn überhaupt?
- Opt-out-Verfahren für Bestand: Frist, Form, Widerruf
- Regeln für Ältere, Nebenberuf und GmbH-Geschäftsführer
- Beitragssatz ab 2028 und Kapitalrenten-Beitrag für Selbstständige
Heute schon klar
- Es gibt keine Pflicht und keinen Gesetzentwurf (Stand 09.10.2026).
- Die Einbeziehung ist politisch gewollt.
- Beitragswerte 2026: 18,6 %, Regelbeitrag 735,63 €.
- Ab 2027 neue Förderung für Selbstständige (Altersvorsorgedepot).
Was heißt das für dich als Selbstständige/r?
Für dich ändert sich heute rechtlich nichts. Trotzdem lohnt es sich, die eigene Lage zu kennen. Drei Fragen helfen dir:
- Bin ich schon pflichtversichert? Lehrer, Handwerker, KSK-Versicherte oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sind es oft schon heute. Prüfe deinen Status im Ratgeber Wer ist von der Rentenpflicht betroffen?
- Was würde mich eine Pflicht kosten? Regelbeitrag oder einkommensbezogen – das kannst du mit dem Rentenpflicht-Rechner durchspielen.
- Passt meine Vorsorge zu mir? Gute Vorsorge brauchst du unabhängig vom Gesetz. Einen ehrlichen Vergleich der Wege findest du unter Altersvorsorge für Selbstständige.
Eine echte Frist gibt es übrigens schon heute – unabhängig von allen Reformplänen: Wer nicht pflichtversichert ist, kann innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI). Diese Antragspflichtversicherung bringt dir Erwerbsminderungsschutz, lässt sich aber nicht kündigen, solange du selbstständig bist. Ob das für dich passt, vergleicht der Ratgeber Gesetzliche Rente oder privat vorsorgen?
Eine Sache solltest du dabei im Kopf behalten: Weder der Koalitionsvertrag noch die Kommission versprechen dir, dass ein heute abgeschlossener Vertrag später als Alternative anerkannt wird. Entscheide deine Vorsorge nach deinem Bedarf – nicht nach Spekulation über das kommende Gesetz.
Häufige Fragen
Was steht im Koalitionsvertrag zur Rentenpflicht für Selbstständige?
Der Koalitionsvertrag 2025 sagt: „Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen.“ Andere Formen der Altersvorsorge mit verlässlicher Absicherung sollen weiterhin möglich bleiben (S. 20, Z. 631–634).
Gilt der Koalitionsvertrag auch für bereits Selbstständige?
Nein. Der Koalitionsvertrag spricht nur von „neuen“ Selbstständigen. Erst die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 empfohlen, auch bereits Selbstständige einzubeziehen – mit einem voraussetzungslosen Opt-out. Beschlossen ist beides nicht.
Darf ich laut Koalitionsvertrag privat statt gesetzlich vorsorgen?
Der Koalitionsvertrag hält „andere Formen der Altersvorsorge“ offen, definiert sie aber nicht. Die Kommission empfiehlt für Neugründer dagegen eine Pflicht ohne Opt-out. Wie das Gesetz diesen Widerspruch löst, ist offen. Eine Zusage, dass ein bestimmtes Produkt später anerkannt wird, gibt es nicht.
Ist ein Koalitionsvertrag rechtlich verbindlich?
Nein. Ein Koalitionsvertrag ist eine politische Absichtserklärung der Regierungsparteien. Rechtliche Pflichten entstehen erst durch ein Gesetz, das Bundestag und Bundesrat durchlaufen hat.
Was hatte die Ampel-Koalition 2021 geplant?
Laut Zusammenfassung der IHK München eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige mit Wahlfreiheit: gesetzliche Rente als Standard, Opt-out in insolvenz- und pfändungssichere Privatprodukte oberhalb des Grundsicherungsniveaus und eine Karenzzeit von zwei Jahren. Das Vorhaben wurde nie umgesetzt. Den Originalwortlaut haben wir nur über diese Sekundärquelle geprüft.
Quellen
- Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode (S. 20, Z. 631–634) – April 2025
- IHK München: Positionspapier Altersvorsorgepflicht (Zusammenfassung Ampel-Koalitionsvertrag 2021) – Sekundärquelle
- Empfehlungen der Alterssicherungskommission (S. 51–52) – 23.06.2026
- Bundesregierung: FAQ zur Rentenreform – 02.07.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 – verkündet 29.05.2026
- BMF: Regierungsentwurf Frühstart-Rente – 12.08.2026
- LTO: Referentenentwurf des BMAS zur „neuen Selbstständigkeit“
- Handelsblatt: Rentenreform – Arbeitsentwurf aus dem BMAS – 21.09.2026
- t-online: Merz erwartet Bundestagsbeschluss wohl erst 2027 – 09.10.2026
- VGSD: Arbeitgeber fordern Altersvorsorgepflicht für Selbstständige (BDA-Papier 2016)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Altersvorsorge für Selbstständige (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Stand der Gesetzgebung: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen; wir können keine Befreiung von einer künftigen Pflicht garantieren. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Herausgeber: Rentenpflicht-Check.de. Rentenpflicht-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.